HRB 9000
Skills4School GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamm
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Registerdaten
- Sitz
- Hamm
- Datenstand
- 2024-04-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Skills4School gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) Hamm
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 260 IN 83/19 · Skills4School GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 260 IN 83/19
- Wirksam am
- 15.10.2024
- Registerbezug
- Hamm, HRB 9000
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9000 eingetragenen Skills4School GmbH, Beisengeithe 1 b, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rubin Lind, Beisengeithe 1 b, 59071 Hamm
ist am 08.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
260 IN 83/19
Amtsgericht Dortmund, 14.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 260 IN 83/19 · Skills4School GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 260 IN 83/19
- Wirksam am
- 18.03.2022
- Registerbezug
- Hamm, HRB 9000
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 9000 eingetragenen Skills4School GmbH, Beisengeithe 1 b, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rubin Lind, Beisengeithe 1 b, 59071 Hamm
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Georg-Glock-Straße 8, 40474 Düsseldorf
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Phoenixseestraße 24, 44263 Dortmund wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 24.09.2019 bis zum 01.11.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 103.378,07 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt EUR. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 119,8 % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Als Grundlage für die geltend gemachten Zuschläge werden die Betriebsfortführung über einen Zeitraum von 5 Wochen mit einer Vielzahl von Einzelproblematiken, die Sanierungsbemühungen und die Durchführung eines M&A-Prozesses sowie die Arbeitnehmerangelegenheiten für insgesamt 26 Arbeitnehmerinnen lassen einen Zuschlag in Höhe von insgesamt 94,8 % gerechtfertigt aber auch ausreichend erscheinen. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.03.2022 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, , Zimmer Nr. eingesehen werden.
260 IN 83/19
Amtsgericht Dortmund, 17.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9000 HRB 9000: Skills4School GmbH, Hamm, Beisengeithe 1 b, 59071 Hamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (260 IN 83/19) vom 01.11.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffne…
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HRB 9000 HRB 9000: Skills4School gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Hamm, Beisengeithe 1 b, 59071 Hamm. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapit…
HRB 9000 HRB 9000: Skills4School gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Hamm, Beisengeithe 1 b, 59071 Hamm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2016. Geschäftsanschrift: Beisengeithe…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.