HRB 216335

SK Langenhagen Transporte GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Langenhagen

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Registerdaten

Sitz
Langenhagen
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 902 IN 583/19 - 4 - · SK Langenhagen Transporte GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 583/19 - 4 -
Wirksam am
20.02.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 216335
902 IN 583/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK Langenhagen Transporte GmbH, Karl-Kellner-Str. 109, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 216335), vertr. d.: Ingo Thurm, c/o PLUTA Rechtsanwälte GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, (Prozesspfleger), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 124,16 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 10.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 515.205,44 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Aufgrund erheblicher Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander gab es massive Schwierigkeiten bei der Verfahrensawicklung. Geschäftsführerpositionen waren nicht eindeutig, da hierzu entgegenstehende Aussagen der Beteiligten getroffen wurden. Für den dadurch entstandenen Mehraufwand wurde ein Zuschlag i.H.v. 25% beantragt und festgesetzt.

2. Ebenso haben im vorliegenden vorläufigen Insolvenzverfahrens Gläubiger die Abwicklung des Verfahrens erheblich erschwert. Diese störten den Lauf des Betriebes massiv durch unbegründetes Einschreiten. Im Zuge des entstandenen Mehraufwands wurde ein Zuschlag von 20% beantragt und festgesetzt.

3. Im schuldnerischen Betrieb waren insgesamt 37 Mitarbeiter beschäftigt. Durch verschiedene Sprachbarrieren war die Sicherung der Insolvenzgeldvorfinanzierung mit erheblichem Aufwand verbunden, wofür ein Zuschlag i.H.v. 35% beantragt und festgesetzt wurde.

4. Die Buchhaltung des schuldnerischen Betriebes wies erhebliche Mängel auf und war zum großen Teil nicht existent. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte demnach die Buchhaltung aufzuarbeiten und zu rekonstruieren. Hierfür wurde ein Zuschlag von 15% beantragt und festgesetzt.

5. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 304.790,00 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 50 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 29,16 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 19.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 902 IN 583/19 - 4 - · SK Langenhagen Transporte GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 583/19 - 4 -
Wirksam am
12.01.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 216335
902 IN 583/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK Langenhagen Transporte GmbH, Karl-Kellner-Str. 109, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 216335), vertr. d.: Ingo Thurm, c/o PLUTA Rechtsanwälte GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, (Prozesspfleger), ist der Beschluss vom 17.12.2025 berichtigt worden.

Statt wird der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von
2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. muss es richtig heißen: wird der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von
2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Amtsgericht Hannover, 08.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 902 IN 583/19 - 4 - · SK Langenhagen Transporte GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 583/19 - 4 -
Wirksam am
18.12.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 216335
902 IN 583/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK Langenhagen Transporte GmbH, Karl-Kellner-Str. 109, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 216335), vertr. d.: Ingo Thurm, c/o PLUTA Rechtsanwälte GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 17.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 902 IN 583/19 - 4 - · SK Langenhagen Transporte GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 583/19 - 4 -
Wirksam am
14.12.2022
Registerbezug
Hannover, HRB 216335
902 IN 583/19 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK Langenhagen Transporte GmbH, Karl-Kellner-Str. 109, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 216335), vertr. d.: Ingo Thurm, c/o PLUTA Rechtsanwälte GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, (Prozesspfleger), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.12.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 14.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 216335 HRB 216335: SK Langenhagen Transporte GmbH, Langenhagen, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Berdin, Tatjana, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 216335: SK Langenhagen Transporte GmbH, Langenhagen, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Berdin, Tatjana, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 216335 HRB 216335: SK Langenhagen Transporte GmbH, Langenhagen, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (902 IN 583/19 - 4 -) vom 30.12.2019 ist über das Vermögen der Gesellsch…
HRB 216335: SK Langenhagen Transporte GmbH, Langenhagen, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (902 IN 583/19 - 4 -) vom 30.12.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 902 IN 583/19 - 4 - · SK Langenhagen Transporte GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 583/19 - 4 -
Wirksam am
30.12.2019
Registerbezug
Hannover, HRB 216335
902 IN 583/19 - 4 -: Über das Vermögen der SK Langenhagen Transporte GmbH,
Karl-Kellner-Str. 109, 30855 Langenhagen (AG Hannover, HRB 216335), vertr. d.:
Ingo Thurm, c/o PLUTA Rechtsanwälte GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover,
(Prozesspfleger), ist am 30.12.2019 um 09:59 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53,
30161 Hannover, Tel.: 0511 696846-0, Fax: 0511 696846-79.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.02.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 18.03.2020, 09:00 Uhr, Saal 226, 2.
Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161
Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den
Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und
Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 30.12.2019

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Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 902 IN 583/19 - 4 - · SK Langenhagen Transporte GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 583/19 - 4 -
Wirksam am
21.10.2019
Registerbezug
Hannover, HRB 216335
Amtsgericht
Hannover

Beschluss

902 IN 583/19 - 4 - 21.10.2019

In dem Insolvenzantragsverfahren

AOK Niedersachsen - Vollstreckung Firmenkunden Süd -, Hans-Böckler-Allee 13,
30173 Hannover,

- Antragstellerin -

g e g e n

SK Langenhagen Transporte GmbH, Karl-Kellner-Str. 109, 30855 Langenhagen (AG
Hannover, HRB 216335),

vertreten durch:

1. Tatjana Berdin, Rügener Str. 1, 30419 Hannover, (Geschäftsführerin),

2. Irina Krafft, Im Tannengrund 2, 30900 Wedemark, (Geschäftsführerin),

- Antragsgegnerin -

vorläufiger Insolvenzverwalter:

Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511
696846-0, Fax: 0511 696846-79,

wird gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 5, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz
der Gläubiger gegen die Antragsgegnerin zusätzlich zu der am 11.10.2019 um
15:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung angeordnet:

Die in der Anlage "IN SK Langenhagen Transporte GmbH Fuhrpark, Stand:
18.10.2019" zu diesem Beschluss näher bezeichneten Fahrzeuge, die im Falle der
Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung
verlangt werden könnte, dürfen von den Gläubigern nicht verwertet oder
eingezogen werden und können zur Fortführung des Unternehmens der
Antragsgegnerin eingesetzt werden, soweit sie hierfür von erheblicher Bedeutung
sind.

§ 169 S. 2 und 3 InsO gilt entsprechend. Die Voraussetzungen für eine
Betriebsfortführung liegen vor. Sie ergeben sich aus den Berichten des
vorläufigen Insolvenzverwalters, insbesondere dem Bericht vom 11.10.2019.

Gründe:

Die Schuldnerin betreibt ein Transportgewerbe. Sie kann den Betrieb nur
fortführen, wenn sie die in ihrem Besitz befindlichen Fahrzeuge - trotz des
aktuell bestehenden Streits über die Eigentumsrechte - weiter für den
Geschäftsbetrieb nutzen kann.

Es liegt im Interesse der gesamten Gläubiger, dass die Transportaufträge durch
die Schuldnerin erfüllt werden, da hierdurch eine Massemehrung zu erwarten ist.

Schoppe

Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 902 IN 583/19 - 4 - · SK Langenhagen Transporte GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 583/19 - 4 -
Wirksam am
14.10.2019
Registerbezug
Hannover, HRB 216335
902 IN 583/19 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SK
Langenhagen Transporte GmbH, Karl-Kellner-Str. 109, 30855 Langenhagen (AG
Hannover, HRB 216335), vertr. d.: 1. Tatjana Berdin, Wendehagen 39, 30419
Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Irina Krafft, Im Tannengrund 2, 30900
Wedemark, (Geschäftsführerin), ist am 11.10.2019 um 15:00 ein allgemeines
Verfügungsverbot angeordnet worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 11.10.2019

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 902 IN 583/19 - 4 - · SK Langenhagen Transporte GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 583/19 - 4 -
Wirksam am
10.10.2019
Registerbezug
Hannover, HRB 216335
902 IN 583/19 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SK
Langenhagen Transporte GmbH, Karl-Kellner-Str. 109, 30855 Langenhagen (AG
Hannover, HRB 216335), vertr. d.: 1. Tatjana Berdin, Wendehagen 39, 30419
Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Irina Krafft, Im Tannengrund 2, 30900
Wedemark, (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter
zusätzlich zu der am 04.10.2019 um 10:52 Uhr angeordneten vorläufigen
Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die
Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 10.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 902 IN 583/19 - 4 - · SK Langenhagen Transporte GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
902 IN 583/19 - 4 -
Wirksam am
04.10.2019
Registerbezug
Hannover, HRB 216335
902 IN 583/19 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SK
Langenhagen Transporte GmbH, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen (AG Hannover,
HRB 216335), vertr. d.: 1. Tanja Berdin, Rügener Straße 1, 30419 Hannover,
(Geschäftsführerin), 2. Irina Krafft, Im Tannengrund 2, 30900 Wedemark,
(Geschäftsführerin), ist am 04.10.2019 um 10:52 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V,
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 696846-0, Fax: 0511 696846-79
bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 04.10.2019

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HRB 216335 HRB 216335: SK Langenhagen Transporte GmbH, Langenhagen, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eker, Fathi, Hannover, *XX.XX.XXXX.
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HRB 216335 HRB 216335: SK Langenhagen Transporte GmbH, Langenhagen, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Bestellt als Geschäftsführer: Eker, Fathi, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, i…
HRB 216335: SK Langenhagen Transporte GmbH, Langenhagen, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Bestellt als Geschäftsführer: Eker, Fathi, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 216335 HRB 216335: SK Langenhagen Transporte GmbH, Langenhagen, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des U…
HRB 216335: SK Langenhagen Transporte GmbH, Langenhagen, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Stammkapital/ Stammeinlage) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Lagerei, Güterbeförderung im Straßenverkehr bis 3,5 Tonnen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kompotis, Georgios, Burgwedel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Berdin, Tatjana, Hannover, *XX.XX.XXXX; Krafft, Irina, Hannover, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 216335 HRB 216335: SK Langenhagen Transporte GmbH, Langenhagen, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2017. Geschäftsanschrift: Kiefernstraße 1, 3…
HRB 216335: SK Langenhagen Transporte GmbH, Langenhagen, Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2017. Geschäftsanschrift: Kiefernstraße 1, 30855 Langenhagen. Gegenstand: Durchführung von Güternahverkehr mit Kleintransporter unter 3 to. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kompotis, Georgios, Burgwedel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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