HRB 220965

SK Bau GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Isernhagen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
25.07.2022
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Alexander Sorokin

Braunschweig

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-23

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Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Sanierung und Modernisierung von Leerwohnungen, Realisierung von Abrissarbeiten von nicht tragenden Elementen im Innenbereich, der Trockenbau, Holz- und Bautenschutz sowie der Hausmeisterservice.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 910 IN 68/22 - 4 - · SK Bau GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
910 IN 68/22 - 4 -
Wirksam am
10.10.2024
Registerbezug
Hannover, HRB 220965
910 IN 68/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK Bau GmbH, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 220965), vertr. d.: Alexander Sorokin, Osterbeek 5, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 24.10.2024, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin und mit diesem verbundenen Unternehmen in Höhe von 30.000,00 EUR

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 09.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 910 IN 68/22 - 4 - · SK Bau GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
910 IN 68/22 - 4 -
Wirksam am
09.07.2024
Registerbezug
Hannover, HRB 220965
910 IN 68/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK Bau GmbH, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 220965), vertr. d.: Alexander Sorokin, Osterbeek 5, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 14.08.2024, 10:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 08.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 910 IN 68/22 - 4 - · SK Bau GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
910 IN 68/22 - 4 -
Wirksam am
18.03.2024
Registerbezug
Hannover, HRB 220965
910 IN 68/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK Bau GmbH, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 220965), vertr. d.: Alexander Sorokin, Osterbeek 5, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.05.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 13.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 910 IN 68/22 - 4 - · SK Bau GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
910 IN 68/22 - 4 -
Wirksam am
21.04.2023
Registerbezug
Hannover, HRB 220965
910 IN 68/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK Bau GmbH, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 220965), vertr. d.: Alexander Sorokin, Osterbeek 5, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 14.02.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 405.917,10 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten

Mit Vergütungsantrag vom 14.02.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter für seine Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten einen Zuschlag in Höhe von 10%. Diesem Antrag konnte in der beantragten Höhe jedoch nicht stattgegeben werden.

Nach dem vorgetragenen Sachverhalt war weder eine überdurchschnittliche Zahl noch besonderen Rechtsprobleme erkennbar, so dass der Zuschlag in der beantragten Höhe nicht festsetzbar war.

Unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Tatsachen war allenfalls ein Zuschlag für die Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten i. H. v 5 % nach Art und Umfang angemessen und entsprechend festsetzungsfähig.

Sanierungsbemühungen

Der beantragte Zuschlag für die Sanierungsbemühungen i. H. v. 15 % ist nach Art und Umfang angemessen und entsprechend festsetzungsfähig.

unvollständige Buchführung

Mit Vergütungsantrag vom 14.02.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter für die unvollständige Buchführung der Schuldnerin einen Zuschlag in Höhe von 20%. Diesem Antrag konnte in der beantragten Höhe jedoch nicht stattgegeben werden.

Es wurde vorgetragen, dass die vorläufige Insolvenzverwaltung mit drei Monaten überdurchschnittlich lang war, da erst die notwendigen Zahlen beschafft werden mussten. Jedoch ist nicht auf die Dauer des Verfahrens, sondern auf die erbrachte Tätigkeit abzustellen (vgl. Graeber/Graeber, InsVV-Online, § 11, Rn. 160).

Des Weiteren bleibt festzustellen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter in dem vorliegenden Verfahren bereits als Sachverständiger das Eröffnungsgutachten erstellt hat. Somit hat er sich bereits im Rahmen dieser Tätigkeit, für die er auch eine Vergütung erhalten hat, die erforderlichen Kenntnisse verschafft (vgl. Graeber/Graeber, InsVV-Online, § 11, Rn. 198). Daher ist davon auszugehen, dass ein Teil der Buchführung bereits während der Gutachtenerstellung gesichtet und entsprechend geordnet aufbereitet wurde. Inwiefern darüber hinaus ein erheblicher Mehraufwand betrieben werden musste um die Buchhaltung aufzuarbeiten ist aus den vorgetragenen Sachverhalt nicht ersichtlich. Zumal vorgetragen wurde, dass es vielmehr auf Grund der schleppenden Zuarbeit durch die entsprechenden Stellen zu einer Zeitverzögerung bei der Bereitstellung der Unterlagen kam und nicht unbedingt dadurch, dass die Unterlagen ungeordnet waren. Weiterhin lässt der Vortrag des Insolvenzverwalters erhebliche Mängel, welche einen Zuschlag in dieser Höhe rechtfertigen würden, nicht erkennen. Bei einem Unternehmen in einer Insolvenz ist meist von einer ungeordneten Buchführung auszugehen. Der vorgetragene Sachverhalt unterscheidet sich auch nicht von anderen Verfahren dieser Größe.

Unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Tatsachen war daher allenfalls ein Zuschlag für die unvollständige Buchhaltung i. H. v 5 % nach Art und Umfang angemessen und entsprechend festsetzungsfähig.

Informationsbeschaffung (obstruierender Schuldner)

Mit Vergütungsantrag vom 14.02.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter für die unvollständige Buchführung der Schuldnerin einen Zuschlag in Höhe von 10%. Diesem Antrag konnte jedoch nicht stattgegeben werden.

Ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters wesentlich dadurch erschwert, dass der Schuldner jede Zusammenarbeit verweigert und dies zu einem erheblichen Mehraufwand des Verwalters führt, ist kann dies durch einen Zuschlag berücksichtigt werden. Es muss nachvollziehbar vorgetragen werden, dass der vorläufige Insolvenzverwalter durch konkrete Umstände über das Übliche hinaus in erheblicher Weise zusätzlich belastet worden ist. Dies kann dadurch eintreten, dass der vorläufige Insolvenzverwalter sogenannte Regelaufgaben in einem besonders großen Maße bzw. unter besonderen Umständen erfüllen musste oder dass die von ihm zu erfüllenden Aufgaben als sogenannte Sonderaufgaben aufzufassen sind (vgl. Graeber/Graeber, InsVV-Online, § 11, Rn. 193).

Aus dem vorgetragenen Sachverhalt ist die nicht unerhebliche Mehrbelastung zu anderen Verfahren dieser Größe jedoch nicht zu erkennen. Die beschriebene Haltung des Geschäftsführers der Schuldnerin geht nicht über ein generell passives bis unkooperatives und dadurch bearbeitungsverzögerndes Verhalten hinaus und zeigt insbesondere aufgrund der im Wesentlichen durch Passivität gekennzeichneten Verhaltensweise nicht das Bild einer aktiv oder gar agressiv gegen die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters gerichteten Handlung, die einen Zuschlag in dem geforderten Umfang hätte rechtfertigen können.

In dem vorgebrachten Sachverhalt wird erwähnt, dass es zu Verwerfungen zwischen dem Geschäftsführer und dem Prokuristen sowie zwischen dem Prokuristen und einem Arbeitnehmer der Schuldnerin kam. Dies hätte die Verfahrensbearbeitung erheblich erschwert. Es wird jedoch auch vorgetragen, dass die Zuarbeit durch den Prokuristen weiterhin erfolgte. Damit wurde die Zusammenarbeit auch nicht verweigert (vgl. Graeber/Graeber, InsVV-Online, § 11, Rn. 185). Daher ist nicht ersichtlich, inwiefern der vorläufige Insolvenzverwalter im erheblichen Maße belastet war.

Unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Tatsachen war daher kein Zuschlag für die Informationsbeschaffung angemessen und entsprechend festsetzungsfähig.

Ermittlung/Sicherung von Anfechtungsansprüchen

Der beantragte Zuschlag für die Ermittlung/Sicherung von Anfechtungsansprüchen i. H. v. 5 % ist nach Art und Umfang angemessen und entsprechend festsetzungsfähig.

Verschiedene Standorte

Im Vergütungsantrag vom 14.02.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter für die verschiedenen Standorte einen Zuschlag in Höhe von 5 %. Diesem Antrag konnte jedoch nicht stattgegeben werden.

Dass eine unternehmerisch tätige Insolvenzschuldnerin ihrer Geschäftstätigkeit nicht nur an einem Ort nachgeht, ist ein Regelumstand, der für sich genommen keine Erhöhung der Vergütung rechtfertigt. Eine besonders große Zahl unterschiedlicher Betriebsstätten bzw. die Notwendigkeit der Fortführung der schuldnerischen Geschäftstätigkeit an zahlreichen unterschiedlichen Orten bzw. an eher schwierig zu erreichenden Orten wäre im Rahmen des Zuschlages für die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens zu berücksichtigen (vgl. Graeber/Graeber, InsVV-Online, § 11, Rn. 157).

Vorliegend unterhielt die Schuldnerin drei Betriebsstätten, welche alle in der gleichen Straße in Isernhagen ansässig waren. Der Vortrag, dass dadurch mehrere Mietverträge, etc. zu prüfen waren, was einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeutet hätte überzeugt jedoch nicht. Gehört es doch zu den Regelaufgaben das schuldnerischen Vermögen zu verwalten und zu sichern. Aus den vorgebrachten Tatsachen ist nicht erkennbar, dass die nah beieinanderliegenden Betriebsstätten zu einer erheblichen Belastung des vorläufigen Insolvenzverwalters geführt haben.

Weiterhin führt der Insolvenzverwalter die mehreren Mietverträge ebenfalls bei dem beantragten Zuschlag für die Betriebsgröße aus, so dass eine doppelte Berücksichtigung ausscheidet.

Unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Tatsachen war daher kein Zuschlag für die Informationsbeschaffung angemessen und entsprechend festsetzungsfähig.

Betriebsgröße

Der beantragte Zuschlag für die Betriebsgröße i. H. v. 20 % ist nach Art und Umfang angemessen und entsprechend festsetzungsfähig.

Des Weiteren wird in der Gesamtbetrachtung auf den beantragten Abschlag i.H.v. 15 % verzichtet.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 20.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 910 IN 68/22 - 4 - · SK Bau GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
910 IN 68/22 - 4 -
Wirksam am
09.03.2023
Registerbezug
Hannover, HRB 220965
910 IN 68/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK Bau GmbH, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 220965), vertr. d.: Alexander Sorokin, Konrad-Adenauer-Str. 78, 38226 Salzgitter, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 02.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 220965 HRB 220965: SK Bau GmbH, Isernhagen, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen. Prokura erloschen: Jäger, Matthias, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX.
HRB 220965: SK Bau GmbH, Isernhagen, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen. Prokura erloschen: Jäger, Matthias, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 220965 HRB 220965: SK Bau GmbH, Isernhagen, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (910 IN 68/22 - 4 -) vom 01.06.2022 ist die Gesellschaft aufgelöst. Von Amts wegen einget…
HRB 220965: SK Bau GmbH, Isernhagen, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (910 IN 68/22 - 4 -) vom 01.06.2022 ist die Gesellschaft aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 910 IN 68/22 - 4 - · SK Bau GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
910 IN 68/22 - 4 -
Wirksam am
03.06.2022
Registerbezug
Hannover, HRB 220965
910 IN 68/22 - 4 -: Über das Vermögen der SK Bau GmbH, Ernst-Grothe-Str. 23, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 220965), vertr. d.: Alexander Sorokin, Braunschweig, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2022 um 12:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch, Berliner Allee 13, 30175 Hannover, Tel.: 0511 87458134, Fax: 030 896688100.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.07.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 25.08.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.07.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.08.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 02.06.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 910 IN 68/22 - 4 - · SK Bau GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
910 IN 68/22 - 4 -
Wirksam am
23.03.2022
Registerbezug
Hannover, HRB 220965
910 IN 68/22 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SK Bau GmbH, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 220965), vertr. d.: Alexander Sorokin, Braunschweig, (Geschäftsführer), ist am 22.03.2022 um 16:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Joachim Ernst August Heitsch, Berliner Allee 13, 30175 Hannover, Tel.: 0511 87458134, Fax: 030 896688100 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 22.03.2022

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Veränderungen
HRB 220965 HRB 220965: SK Bau GmbH, Isernhagen, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen. Einzelprokura: Jäger, Matthias, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX.
HRB 220965: SK Bau GmbH, Isernhagen, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen. Einzelprokura: Jäger, Matthias, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 220965 HRB 220965: SK Bau GmbH, Isernhagen, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2019 Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2020 hat die Änd…
HRB 220965: SK Bau GmbH, Isernhagen, Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2019 Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 212322 B) nach Isernhagen beschlossen. Geschäftsanschrift: Ernst-Grote-Str. 23, 30916 Isernhagen. Gegenstand: Die Sanierung und Modernisierung von Leerwohnungen, Realisierung von Abrissarbeiten von nicht tragenden Elementen im Innenbereich, der Trockenbau, Holz- und Bautenschutz sowie der Hausmeisterservice. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sorokin, Alexander, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.