HRA 207364

SIVA-Sicherheit-Video-Akustik e.K., Inh. Hans Overkamp

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Meppen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Meppen
Datenstand
2024-05-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-20 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

22 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 207364 HRA 207364: SIVA-Sicherheit-Video-Akustik e.K., Inh. Hans Overkamp, Meppen, Herzog-Arenberg-Str. 31, 49716 Meppen. (Die Beratung, der Verkauf, die Montage und Wartung von akustischen elektrotechnischen und v…
HRA 207364: SIVA-Sicherheit-Video-Akustik e.K., Inh. Hans Overkamp, Meppen, Herzog-Arenberg-Str. 31, 49716 Meppen. (Die Beratung, der Verkauf, die Montage und Wartung von akustischen elektrotechnischen und visuellen Gebäudesicherungssystemen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Herzog-Arenberg-Str. 31, 49716 Meppen. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Overkamp, Hans, Meppen, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der SIVA-Sicherheit-Video-Akustik GmbH mit Sitz in Meppen (Amtsgericht Osnabrück HRB 120801) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2020 nebst Ergänzung vom 20.01.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.