HRB 20452

Sisterhenn IT-Consulting Investment GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schulstraße 5, 56154 Boppard

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Boppard
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
10.03.2020
Datenstand
2025-02-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Gerhard Sisterhenn

Boppard

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Erbringung von IT-Dienstleistungen und IT-Beratung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 220/19 · Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 220/19
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 20452
21 IN 220/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH, Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Koblenz, 28.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 220/19 · Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 220/19
Wirksam am
22.12.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 20452
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT-Consulting Investment
GmbH (ehemals geschäftsansässig unter Schulstraße 5, 56154 Boppard), findet mit
Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 220/19 - niedergelegt worden. Die
Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 90.747,17 Euro. Vorbehaltlich
weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 16.122,67 Euro
verfügbar.
56068 Koblenz, 22.12.2025
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 220/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 21 IN 220/19 · Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 220/19
Wirksam am
12.12.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 20452
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH, Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 04.02.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:

1. Überprüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
5. Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen;

56068 Koblenz, 11.12.2025
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 220/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 220/19 · Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 220/19
Wirksam am
08.03.2022
Registerbezug
Koblenz, HRB 20452
In dem Insolvenzverfahren Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH, Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), wird Stichtag zur Anhörung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf:
04.04.2022.
Der Termin dient zur Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, durch den alle Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den Geschäftsführer abgegolten werden. Sofern bis zum Stichtag keine schriftlichen Gläubigeranträge gestellt werden, gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

56068 Koblenz, 07.03.2022
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 220/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 220/19 · Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 220/19
Wirksam am
11.08.2021
Registerbezug
Koblenz, HRB 20452
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH, Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 11.10.2021 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.10.2021 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 09.08.2021
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 220/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 21 IN 220/19 · Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 220/19
Wirksam am
15.04.2020
Registerbezug
Koblenz, HRB 20452
Insolvenzverfahren:

In dem Insolvenzverfahren der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH,
Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard
Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer),wird die Vergütung
des Insolvenzverwalters festgesetzt . Dem Insolvenzverwalter wird gestattet,
den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Reicht die
Insolvenzmasse nicht aus, steht dem Insolvenzverwalter ein Anspruch gegen die
Staatskasse zu. Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

oder bei dem

Landgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Die befristete Erinnerung ist bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Koblenz, 14.04.2020

Das Amtsgericht - Abt. 21-

21 IN 220/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20452 HRB 20452: Sisterhenn IT-Consulting Investment GmbH, Boppard, Schulstraße 5, 56154 Boppard. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 20452: Sisterhenn IT-Consulting Investment GmbH, Boppard, Schulstraße 5, 56154 Boppard. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 220/19 · Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 220/19
Wirksam am
05.03.2020
Registerbezug
Koblenz, HRB 20452
21 IN 220/19: Über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH,
Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr. d.: Gerhard
Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), ist am 28.02.2020
um 11:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -,
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729,
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://
www.lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.05.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 04.06.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.05.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (04.06.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Koblenz, 04.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 220/19 · Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 220/19
Wirksam am
05.02.2020
Registerbezug
Koblenz, HRB 20452
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting
Investment GmbH, Schulstraße 5, 56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452), vertr.
d.: Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), wird
heute, am 04.02.2020 um 10:51 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der
künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es
wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO
angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser,
- Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790,
Fax: 0261- 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://
www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2.
Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

56068 Koblenz, 04.02.2020,

Das Amtsgericht - Abt. 21

21 IN 220/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 220/19 · Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 220/19
Wirksam am
16.12.2019
Registerbezug
Koblenz, HRB 20452
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens
über das Vermögen der Sisterhenn IT Consulting Investment GmbH, Schulstraße 5,
56154 Boppard (AG Koblenz, HRB 20452),

vertreten durch:

Gerhard Sisterhenn, Schulstraße 5, 56154 Boppard, (Geschäftsführer), wird
heute, am 13.12.2019 um 12:22 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO
der Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern
oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses
Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.

56068 Koblenz, 13.12.2019

Das Amtsgericht - Abt. 21

21 IN 220/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20452 HRB 20452: Sisterhenn IT-Consulting Investment GmbH, Boppard, Schulstraße 5, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (Stammkapita…
HRB 20452: Sisterhenn IT-Consulting Investment GmbH, Boppard, Schulstraße 5, 56154 Boppard. Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf nunmehr 50.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 20452 Sisterhenn IT-Consulting Investment GmbH, Boppard (Schulstraße 5, 56145 Boppard). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2005 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschaft…
Sisterhenn IT-Consulting Investment GmbH, Boppard (Schulstraße 5, 56145 Boppard). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2005 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2006 in § 1 Abs. 2 (Firma, Sitz) geändert. Der Sitz der Gesellschaft wurde von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt HRB 76239) nach Boppardverlegt. Gegenstand: Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Erbringung von IT-Dienstleistungen und IT-Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sisterhenn, Gerhard, Boppard, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger .

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.