HRB 24797
SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Wertinger Straße 100, 86156 AugsburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Augsburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 50.000,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 23.01.2026
- Datenstand
- 2026-05-26
- Quelle
- Handelsregister
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
ASWETEK KG
HRA 17454 · Amtsgericht Augsburg
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- SIRIUS Consulting GmbH Gersthofen
- SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen Gersthofen
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens, sowie gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen oder der gewerbsmäßige Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen (§ 34 c GewO) und An- und Verkauf von Immobilien sowie Ausübung und Durchführung von Haus-, Miet- und Gewerbeverwaltungen. Des Weiteren Glas- und Fassadenreinigung sowie die Innen- und Außenreinigung von Gebäuden, deren Bau-, Unterhalts-, Grund- und Teppichreinigung, Garagenreinigung, Industrie- und Maschinenreinigung sowie Qualitätssicherung; Hausmeisterservice; infrastrukturelle Dienste, wie z. B. Waren- und Logistikdienste, Veranstaltungsdienste, Wäscheservice, Kaffee-, Tee- und Küchenservice, Konferenzmanagement, Abfallmanagement, Umzugsmanagement, Versorgung; technische Dienste: z. B. Kontrolle und Betreuung gebäudetechnischer Einrichtungen, Kleinreparaturen, Abluftreinigung, Lüftungsanlagenreinigung; Sicherheitsdienste wie z. B. Objektschutz, Empfangsdienste, Schließdienste, Kurierdienste, Geldbotendienste, Veranstaltungsdienste, Parkplatz- und Geländeüberwachung; Hygienemanagement wie z. B. Sanitärgrundreinigung, Hygieneartikelmanagement, Duftsystemmanagement, Desinfektionen, Schädlingsbekämpfung, Hygienebehälterreinigung, Spendersystemreinigung, Schmutzfangmattenservice, Hygienekonzepte (z. B. HACCP).
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 2 IN 516/18 · SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 516/18
- Wirksam am
- 23.01.2026
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 24797
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen, vertreten durch d. Geschäftsführer, Wertinger Straße 100, 86156 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24797
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 11-527/18
Zustellungsbevollmächtigte:
Stehl Karola
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt für die
von der Geschäftsführerin Karola Stehl noch zu zahlenden Beträge aus den gegen Sie geltend gemachten Organhaftungsansprüchen gem. § 64 GmbHG
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Georg Stemshorn beauftragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 23.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 516/18 · SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 516/18
- Wirksam am
- 12.11.2024
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 24797
Wertinger Straße 100, 86156 Augsburg
Bekanntmachung
Der Insolvenzverwalter Herr Georg Stemshorn hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen, Wertinger Straße 100, 86156 Augsburg, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Verfügbar sind 94.081,33 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 106.522,32 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg -Insolvenzgericht-, Aktenzeichen 2 IN 516/18 niedergelegt.
Amtsgericht Augsburg, 12.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 2 IN 516/18 · SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 516/18
- Wirksam am
- 11.10.2024
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 24797
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen, vertreten durch d. Geschäftsführer, Wertinger Straße 100, 86156 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24797
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 11-527/18
Zustellungsbevollmächtigte:
Stehl Karola
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.12.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 106.522,32 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 135.064,38 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 516/18 · SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 516/18
- Wirksam am
- 04.05.2021
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 24797
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Wertinger Straße 100, 86156 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24797
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 11-527/
18
Zustellungsbevollmächtigte:
Stehl Karola, Hagenmähderstr. 23, 86391 Stadtbergen
1. Die Prüfung der bis 30.04.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 - 25 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.06.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 30.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 516/18 · SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 516/18
- Wirksam am
- 14.10.2019
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 24797
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Wertinger Straße 100, 86156 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24797
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 11-527/
18
Zustellungsbevollmächtigte:
Stehl Karola, Hagenmäderstr. 23, 86391 Stadtbergen
1. Die Prüfung der bis 11.10.2019 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.11.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24797 HRB 24797: SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen, Augsburg, Wertinger Straße 100, 86156 Augsburg. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Stehl, Karola, Stadtbergen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24797 HRB 24797: SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen, Augsburg, Wertinger Straße 100, 86156 Augsburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 28.11.2018 (Az. 2 IN…
Insolvenzplan 2 IN 516/18 · SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen · Insolvenzgericht Augsburg
- Insolvenzgericht
- Augsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 516/18
- Wirksam am
- 29.11.2018
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 24797
In dem Verfahren über den Antrag d.
AOK Bayern, vertreten durch d. Vorstand, Team Insolvenzen Mitte, Brüderstraße
19, 89415 Lauingen a.d. Donau, Gz.: 20692538
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen, vertreten durch die
Geschäftsführerin Stehl Karola, Wertinger Straße 100, 86156 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 24797
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Gebäudereinigung, Hausmeisterdienstleistungen u.a.
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.11.2018 um 09.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Georg Stemshorn
Beim Glaspalast 1, 86153 Augsburg
Telefon: +49(821)99980680
Telefax: +49(821)99980689
Email: augsburg@pluta.net
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 28.01.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.03.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 28.03.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 09.07.2018 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 28.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24797 HRB 24797:SIRIUS GmbH Consulting & Dienstleistungen, Gersthofen, Katharinaberg 1, 86368 Gersthofen.Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2015 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer …
HRB 24797 HRB 24797:SIRIUS Consulting GmbH, Gersthofen, Katharinaberg 1, 86368 Gersthofen.Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung …
HRB 24797 HRB 24797:SIRIUS Consulting GmbH, Gersthofen, Katharinaberg 1, 86368 Gersthofen.Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 17.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Sta…
HRB 24797 SIRIUS Consulting GmbH, Gersthofen, Augsburger Straße 56, 86368 Gersthofen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Katharinaberg 1, 86368 Gersthofen.
HRB 24797 SIRIUS Consulting GmbH, Gersthofen, Augsburger Straße 56, 86368 Gersthofen.Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapit…
HRB 24797 SIRIUS Consulting GmbH, Gersthofen, Augsburger Straße 56, 86368 Gersthofen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2009. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögen…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.