HRB 13684
SIN Bau GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Leienbergstraße 24, 53783 EitorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Eitorf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 07.06.2021
- Datenstand
- 2025-02-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Cafer Sagir
Eitorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- SIN 20 - Sagir Invest 20 - GmbH Eitorf
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, Projektierung und Durchführung von Bauvorhaben im In- und Ausland sowie die Einbringung der damit im Zusammenhang stehenden Architekten- und Ingenieurs- sowie Planungsleistungen, sowie der An- und Verkauf von Grundstücken, soweit dafür eine besondere Erlaubnis nicht erforderlich ist.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 99 IN 44/25 · SIN Bau GmbH · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 44/25
- Wirksam am
- 12.08.2025
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 13684
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13684 eingetragenen SIN Bau GmbH, Leienbergstraße 24, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Cafer Sagir, Leienbergstraße 24, 53783 Eitorf
Geschäftszweig: Planung, Projekierung und Durchführung von Bauvorhaben im In- und Ausland etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.08.2025, um 10:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn, Telefon: 0228/96699973, Fax: 022896699976.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.11.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- gegenüber dem Geschäftsführer bestehende Ansprüche sowie anfechtungsrechtliche Rückgewähransprüche notfalls gerichtlich geltend zu machen und/oder Vergleiche hierüber zu schließen.
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 160 Abs. 1, 2 Nr. 3 InsO ermächtigt, gegenüber dem Geschäftsführer bestehende Ansprüche sowie anfechtungsrechtliche Rückgewähransprüche notfalls gerichtlich geltend zu machen und/oder Vergleiche hierüber zu schließen.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 07.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 44/25
Bonn, 11.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13684 HRB 13684: SIN 20 - Sagir Invest 20 - GmbH, Eitorf, Leienbergstraße 24, 53783 Eitorf. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) und mit…
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