GnR 292

Simsseer Weidefleisch eG

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stephanskirchen

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Registerdaten

Sitz
Stephanskirchen
Datenstand
2025-01-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 603 IN 292/24 · Simsseer Weidefleisch eG i.L. · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 292/24
Wirksam am
17.11.2025
Registerbezug
Traunstein, GnR 292
603 IN 292/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simsseer Weidefleisch eG i.L., Finsterwalderstraße 5, 83071 Stephanskirchen, vertreten durch den Liquidator Finsterwalder Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: GnR 292
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Beauftragung der LEGIAL AG für die
Finanzierung einer Klage gegen Herrn Rudolf Finsterwalder

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.12.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 17.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 603 IN 292/24 · Simsseer Weidefleisch eG i.L. · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 292/24
Wirksam am
13.11.2025
Registerbezug
Traunstein, GnR 292
603 IN 292/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simsseer Weidefleisch eG i.L., Finsterwalderstraße 5, 83071 Stephanskirchen, vertreten durch den Liquidator Finsterwalder Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: GnR 292
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 12.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 603 IN 292/24 · Simsseer Weidefleisch eG i.L. · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 292/24
Wirksam am
22.11.2024
Registerbezug
Traunstein, GnR 292
601 IN 292/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Simsseer Weidefleisch eG i.L., Finsterwalderstraße 5, 83071 Stephanskirchen, vertreten durch den Liquidator Finsterwalder Rudolf
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: GnR 292
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Errichtung und Betrieb einer Warmfleischmetzgerei u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 20.11.2024 um 16.20 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Claudia Heppekausen
Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim
Telefon: +49(8031)233890
Telefax: +49(8031)13892
Email: kanzlei@kiesl.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.01.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 10.01.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 01.08.2024 beim Insolvenzgericht Rosenheim eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 21.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
GnR 292 GnR 292: Simsseer Weidefleisch eG, Stephanskirchen, Finsterwalderstr. 5, 83071 Stephanskirchen. Die Generalversammlung vom 22.06.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 1 (Gegenstand …
GnR 292: Simsseer Weidefleisch eG, Stephanskirchen, Finsterwalderstr. 5, 83071 Stephanskirchen. Die Generalversammlung vom 22.06.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 1 (Gegenstand des Unternehmens). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist: a) Die Errichtung und Betrieb einer Warmfleischmetzgerei b) Verarbeitung und Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die unter Beachtung der Hermannsdorfer Kriterien hergestellt werden, c) die Versorgung von Mitgliedern und regionalen Kunden mit Biofleischprodukten, d) die Unterstützung und Beratung in Fragen der ökologischen Zucht, Aufzucht und Schlachtung der auf symbiotischen Weiden aufgewachsenen Tieren, e) die Information von Mitgliedern und Dritten sowie Öffentlichkeitsarbeit. f) der Betrieb einer Gastronomie.
Neueintragungen
GnR 292 GnR 292: Simsseer Weidefleisch eG, Stephanskirchen, Finsterwalderstr. 5, 83071 Stephanskirchen. Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 05.03.2015 mit Nachtrag vom 23.09.2015. Geschäftsanschrift: F…
GnR 292: Simsseer Weidefleisch eG, Stephanskirchen, Finsterwalderstr. 5, 83071 Stephanskirchen. Eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 05.03.2015 mit Nachtrag vom 23.09.2015. Geschäftsanschrift: Finsterwalderstr. 5, 83071 Stephanskirchen. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist: a) Die Errichtung und Betrieb einer Warmfleischmetzgerei b) Verarbeitung und Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die unter Beachtung der Hermannsdorfer Kriterien hergestellt werden, c) die Versorgung von Mitgliedern und regionalen Kunden mit Biofleischprodukten, d) die Unterstützung und Beratung in Fragen der ökologischen Zucht, Aufzucht und Schlachtung der auf symbiotischen Weiden aufgewachsenen Tieren, e) die Information von Mitgliedern und Dritten sowie Öffentlichkeitsarbeit. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, wird die Genossenschaft durch zwei Vorstände gemeinschaftlich oder durch einen Vorstand gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Finsterwalder, Rudolf, Stephanskirchen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.