HRB 187936

Simplifa GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Lützowufer 1, 10785 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
09.04.2024
Datenstand
2025-06-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Hubertus Emanuel Ludolf Lamoral von Schierstaedt

Potsdam

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
086

Ludwig-Balthasar Leo von Busse

Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

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Stand 2025-10-05

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Vermittlung von Dienst- und Werkleistungen, die Verwaltung von Dienst- und Werkleistungsverträgen und die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen für Immobilieneigentümer und immobiliennahe Unternehmen, insbesondere jedoch in Bezug auf Aufzüge, Fahrgasttreppen und Fördertechnik im Allgemeinen, soweit dies nicht nach §§ 34a, c Gewerbeordnung erlaubnispflichtig ist.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 796/24 · Simplifa GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 796/24
Wirksam am
25.04.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 187936
36s IN 796/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simplifa GmbH, Lützowufer 1, 10785 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Ludwig-Balthasar Leo von Busse und
Hubertus Emanuel Ludolf Lamoral von Schierstaedt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 187936
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Vermittlung von Dienst- und Werkleistungen

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 07.05.2024, 10:10 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

|Veräußerung des Teilbetriebs "Elevator Services" der Schuldnerin an die Deuteraa GmbH, Söhestener Straße 91 in 06686 Lützen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal HRB 33714 zu einem Kaufpreis in Höhe von 150.000,.00 EUR

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 796/24 · Simplifa GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 796/24
Wirksam am
09.04.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 187936
36s IN 796/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Simplifa GmbH, Lützowufer 1, 10785 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Ludwig-Balthasar Leo von Busse und
Hubertus Emanuel Ludolf Lamoral von Schierstaedt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 187936
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Vermittlung von Dienst- und Werkleistungen

hat der Insolvenzverwalter am 04.04.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36s IN 796/24 · Simplifa GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 796/24
Wirksam am
03.04.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 187936
36s IN 796/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simplifa GmbH, Lützowufer 1, 10785 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Ludwig-Balthasar Leo von Busse und
Hubertus Emanuel Ludolf Lamoral von Schierstaedt
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 187936
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Vermittlung von Dienst- und Werkleistungen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Krausenstraße 41, 10117 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 07.05.2024, 10:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 13.08.2024, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 31.01.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 796/24 · Simplifa GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 796/24
Wirksam am
01.02.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 187936
36s IN 796/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Simplifa GmbH,
Lützowufer 1, 10785 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Ludwig-Balthasar Leo von Busse
und Hubertus Emanuel Ludolf Lamoral von Schierstaedt,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 187936
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Digitalisierung von Aufzugstechnik
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 31.01.2024 um 13:40 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Krausenstraße 41, 10117 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, für die zukünftige Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten und zu führen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 187936 B HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Lützowufer 1, 10785 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 93.293,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2021 ist das Stammkapital um 5.77…
HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Lützowufer 1, 10785 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 93.293,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.06.2021 ist das Stammkapital um 5.772,00 EUR auf 93.293,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 7 (Stammkapital und Stammeinlagen).
Veränderungen
HRB 187936 B HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Lützowufer 1, 10785 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 87.521,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 ist das Stammkapital um 8.26…
HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Lützowufer 1, 10785 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 87.521,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 ist das Stammkapital um 8.263,00 EUR auf 87.521,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) und § 11 (Beirat).
Veränderungen
HRB 187936 B HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Lützowufer 1, 10785 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 79.258,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.04.2020 ist das Stammkapital um 14.1…
HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Lützowufer 1, 10785 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 79.258,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.04.2020 ist das Stammkapital um 14.109 EUR auf 79.258,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 7 (Stammkapital und Stammeinlagen) sowie darüber hinaus insgesamt neu gefasst.
Veränderungen
HRB 187936 B HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Lützowufer 1, 10785 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Lützowufer 1, 10785 Berlin; Änderung zu Nr. 2: zum Wohnort; Geschäftsführer: von Schierstaedt, …
HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Lützowufer 1, 10785 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Lützowufer 1, 10785 Berlin; Änderung zu Nr. 2: zum Wohnort; Geschäftsführer: von Schierstaedt, Hubertus Emanuel Ludolf Lamoral, *XX.XX.XXXX, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 187936 B HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 65.149,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 ist das Stammk…
HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 65.149,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 ist das Stammkapital um 5.198,00 EUR auf 65.149,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Abschnitt B (7) (Stammkapital und Stammeinlagen) und in Abschnitt D (Beirat).
Veränderungen
HRB 187936 B HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin. Gegenstand: Die Vermittlung von Dienst- und Werkleistungen, die Verwaltung von Dienst- und Werkleistungsverträgen und die Erbrin…
HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin. Gegenstand: Die Vermittlung von Dienst- und Werkleistungen, die Verwaltung von Dienst- und Werkleistungsverträgen und die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen für Immobilieneigentümer und immobiliennahe Unternehmen, insbesondere jedoch in Bezug auf Aufzüge, Fahrgasttreppen
und Fördertechnik im Allgemeinen, soweit dies nicht nach §§ 34a, c Gewerbeordnung erlaubnispflichtig ist. Stamm- bzw. Grundkapital: 59.951 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 ist das Stammkapital um 21.941 EUR auf 59.951 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 7 (neu- Stammkapital und Stammeinlagen) sowie darüber hinaus insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere abgeändert in Ziffer 3 (neu - Gegenstand des Unternehmens) und in Ziffer 10 (neu - Vertretung) - redaktionell -.
Veränderungen
HRB 187936 B HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 38.010,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2018 ist das Stammk…
HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 38.010,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2018 ist das Stammkapital um 1.520 EUR auf 38.010,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile).
Veränderungen
HRB 187936 B HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin. Gegenstand: Die Vermittlung von Dienst- und Werkleistungen, die Verwaltung von Dienst- und Werkleistungsverträgen und die Erbrin…
HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin. Gegenstand: Die Vermittlung von Dienst- und Werkleistungen, die Verwaltung von Dienst- und Werkleistungsverträgen und die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen für lmmobilieneigentümer und immobiliennahe Unternehmen, soweit diese nicht nach §§ 34a, c Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind. Stamm- bzw. Grundkapital: 36.490,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 ist das Stammkapital um 3.102 EUR auf 36.490,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile) sowie darüber hinaus insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere abgeändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Neueintragungen
HRB 187936 B HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin. Firma: Simplifa GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin; Gegenstan…
HRB 187936 B: Simplifa GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin. Firma: Simplifa GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstenstraße 79 - 79 a, 10787 Berlin; Gegenstand: Vermittlung von Dienst- und Werkleistungen, die Verwaltung von Dienst- und Werkleistungsverträgen und die Durchführung von Beratungsleistungen für Immobilieneigentümer; Stamm- bzw. Grundkapital: 33.388,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
von Busse, Ludwig-Balthasar Leo, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
von Schierstaedt, Hubertus Emanuel Ludolf Lamoral, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.09.2016
zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.09.2016.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.05.2017 ist der Sitz der Gesellschaft von Crinitz (Amtsgericht Cottbus, HRB 12795 CB) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Simplifa GmbH & Co. KG mit Sitz in Crinitz (Amtsgericht Cottbus, HRA 2760) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.09.2016. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 21.11.2016

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.