HRB 116497

Simplaex GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2023-09-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-05-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-12 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

82 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Hauptstadtsee 777. V V GmbH Berlin
  2. GameGenetics GmbH Berlin

Gegenstand des Unternehmens

Die Beratung, die technische Umsetzung von Internet- und Technologie-Projekten und die Vermarktung im Bereich elektronischer Spiele, auch über eigene Internet-Plattformen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 36s IN 523/22 · Simplaex GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 523/22
Wirksam am
13.01.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 116497
36s IN 523/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simplaex GmbH, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeffry van Ede
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 116497
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36s IN 523/22 · Simplaex GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 523/22
Wirksam am
08.10.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 116497
36s IN 523/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Simplaex GmbH, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeffry van Ede, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 116497
- Schuldnerin -

Die Vergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 36s IN 523/22 · Simplaex GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 523/22
Wirksam am
24.07.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 116497
36s IN 523/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simplaex GmbH, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeffry van Ede
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 116497
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung zu den Anträgen des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung und der Auslagen für das eröffnete und das vorläufige Verfahren (es wird ein Zuschlag für das vorläufige Verfahren in Höhe von 54 % für Sanierungsbemühungen und die Betriebsfortführung geltend gemacht)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.09.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 416.123,01 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 85.876,47 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36s IN 523/22 · Simplaex GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 523/22
Wirksam am
21.11.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 116497
36s IN 523/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simplaex GmbH, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jeffry van Ede
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 116497
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 20.11.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 und 18 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. van Ede, Jeffry
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. van Ede, Jeffry
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36s IN 523/22 · Simplaex GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 523/22
Wirksam am
02.05.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 116497
36s IN 523/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simplaex GmbH,
Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Jeffry van Ede
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 116497
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: IT-Dienstleistung im Bereich Marketing

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2022 um 08.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Köhler-Ma
Budapester Straße 35, 10787 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.06.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 17.05.2022, 10:15 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 30.08.2022, 10:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.01.2022 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Rechtsform: Die Eintragung betreffend die Änderung des Gesellschaftsvertrages (Eintragung Nummer 29) ist von Amts wegen berichtigt und…
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Rechtsform: Die Eintragung betreffend die Änderung des Gesellschaftsvertrages (Eintragung Nummer 29) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 18.03.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 8 ( (Stammkapital, Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2020/II)
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 135.319,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 erteil…
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 135.319,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 8.868,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 18.03.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § ( (Stammkapital, Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2020/II); Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 11.11.2020 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2020/II)
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung vom 17.12.2020 (Eintragung Nr. 27) wird von Amts wegen wie folgt berichtigend ergänzt: Die Geschäfts…
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung vom 17.12.2020 (Eintragung Nr. 27) wird von Amts wegen wie folgt berichtigend ergänzt: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 30.09.2025 um einen Betrag in Höhe bis zu 8.868,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2020/II); Das genehmigte Kapital vom 11.03.2021 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 126.451,00 EUR; Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Tal, Mordechai; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Buchan, Phi…
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 126.451,00 EUR; Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Tal, Mordechai; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Buchan, Philip; 4.
Hecht, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 5.
Lammers, Thilo, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.11.2020 ist das Stammkapital um 14.018,00 EUR auf 126.451,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 (Stammkapital).
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 8 (Genehmigte…
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 8 (Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.03.2020 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 15.12.2024 um einen Betrag in Höhe bis zu 6.416,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2019; 29.03.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 8…
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2019; 29.03.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 8 (Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach Erhöhung jetzt 2.779 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 09.02.2023. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Erna-Berger-Straße 1, 10117 Berlin
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Klosterstraße 62, 10179 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 8 (Genehmigtes Ka…
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Klosterstraße 62, 10179 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 8 (Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.02.2018 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 09.02.2023 um einen Betrag in Höhe bis zu 2.027 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2018/I)
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Klosterstraße 62, 10179 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 112.433,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 erteilten…
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Klosterstraße 62, 10179 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 112.433,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 6.968,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 13. und 15.09.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Nr. 8 (Genehmigtes Kapital) (Genehmigtes Kapital 2017/I); Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 09.03.2017 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Klosterstraße 62, 10179 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 105.465,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 ist das Stammkapital um…
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Klosterstraße 62, 10179 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 105.465,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 ist das Stammkapital um 22.806,00 EUR auf 105.465,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Abschnitt II Ziffer 8 (Stammkapital und Stammeinlagen, Verfügungen über Geschäftsanteile, Genehmigtes Kapital) und Abschnitt VI Ziffer 18 (Liquidations- und Dividendenvorzug). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 ermächtigt, dass Stammkapital bis zum 31.01.2022 gegen Bareinlagen ein- oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.968,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Klosterstraße 62, 10179 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Zuliani, Thomas
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Klosterstraße 62, 10179 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 3. Zuliani, Thomas
Veränderungen
HRB 116497 B HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Klosterstraße 62, 10179 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 82.659,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 ist das Stammkapital um …
HRB 116497 B: Simplaex GmbH, Berlin, Klosterstraße 62, 10179 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 82.659,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 ist das Stammkapital um 10.773,00 EUR auf 82.659,00 EUR herabgesetzt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Abschnitt II Ziffer 8 (Stammkapital).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.