HRB 729398

Simon Fliesen GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Michelbach an der Bilz

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Registerdaten

Sitz
Michelbach an der Bilz
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 137/19 · Simon Fliesen GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
9 IN 137/19
Wirksam am
05.05.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 729398
9 IN 137/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simon Fliesen GmbH, Christian-Schubert-Straße 13/2, 74544 Michelbach an der Bilz, vertreten durch den Geschäftsführer Achim Simon
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729398
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GHA, Berliner Platz 12, 74072 Heilbronn, Gz.: 135/19 A27/H

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 22.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 137/19 · Simon Fliesen GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
9 IN 137/19
Wirksam am
11.05.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 729398
9 IN 137/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simon Fliesen GmbH, Christian-Schubert-Straße 13/2, 74544 Michelbach an der
Bilz, vertreten durch den Geschäftsführer Achim Simon
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729398
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GHA, Berliner Platz 12, 74072 Heilbronn, Gz.: 135/19 A27/H

hat der Insolvenzverwalter am 05.05.2021 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 11.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 137/19 · Simon Fliesen GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
9 IN 137/19
Wirksam am
02.12.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 729398
9 IN 137/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simon Fliesen GmbH, Christian-Schubert-Straße 13/2, 74544 Michelbach an der
Bilz, vertreten durch den Geschäftsführer Achim Simon
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729398
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GHA, Berliner Platz 12, 74072 Heilbronn, Gz.: 135/19 A27/H

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§
38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.01.2021 der Forderungsanmeldung
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 30.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 137/19 · Simon Fliesen GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
9 IN 137/19
Wirksam am
15.04.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 729398
9 IN 137/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simon Fliesen GmbH, Christian-Schubert-Straße 13/2, 74544 Michelbach an der
Bilz, vertreten durch den Geschäftsführer Achim Simon
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729398
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GHA, Berliner Platz 12, 74072 Heilbronn, Gz.: 135/19 A27/H

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. jur. Marcus Egner, Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 25.03.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 11.450,00 EUR
auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 03.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 729398 HRB 729398: Simon Fliesen GmbH, Michelbach an der Bilz, Christian-Schubart-Straße 13/2, 74544 Michelbach an der Bilz. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgeric…
HRB 729398: Simon Fliesen GmbH, Michelbach an der Bilz, Christian-Schubart-Straße 13/2, 74544 Michelbach an der Bilz. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 9 IN 137/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 137/19 · Simon Fliesen GmbH · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
9 IN 137/19
Wirksam am
16.05.2019
Registerbezug
Stuttgart, HRB 729398
9 IN 137/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Simon Fliesen GmbH, Christian-Schubert-Straße 13/2, 74544 Michelbach an der
Bilz, vertreten durch den Geschäftsführer Achim Simon
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729398
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Fliesenatelier, Verkauf und Verlegen von Fliesen, Handel mit
und Vertrieb von Erzeugnissen im Sanitärbereich

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GHA, Berliner Platz 12, 74072 Heilbronn, Gz.: 135/19 A27/H

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 16.05.2019 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marcus Egner
Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn
Telefon: 07131 60990
Telefax: 07131 609962
Email: anwalt@haus-des-rechts.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 11.07.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
20.07.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 08.08.2019, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Rollwagstraße 10/1, Amtsgericht Heilbronn

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 08.08.2019, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Rollwagstraße 10/1, Amtsgericht Heilbronn

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 16.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 729398 Simon Fliesen GmbH, Michelbach an der Bilz, Christian-Schubart-Straße 13/2, 74544 Michelbach an der Bilz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2009. Geschäftsanschrift: Christ…
Simon Fliesen GmbH, Michelbach an der Bilz, Christian-Schubart-Straße 13/2, 74544 Michelbach an der Bilz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2009. Geschäftsanschrift: Christian-Schubart-Straße 13/2, 74544 Michelbach an der Bilz. Gegenstand: Betrieb eines Fliesenateliers, insbesondere Beratung und Darstellung der Produkte in der Fliesenbranche sowie Verkauf und Verlegen von Fliesen, ferner Handel mit und Vertrieb von Erzeugnissen im Sanitärbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Simon, Achim, Michelbach an der Bilz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.