HRB 2785
SIM Schlund Industriemontage GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sontra
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Registerdaten
- Sitz
- Sontra
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- SIM Schlund Industriemontage UG (haftungsbeschränkt) Sontra
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 46/20 · SIM Schlund Industriemontage GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 46/20
- Wirksam am
- 26.06.2023
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 2785
xxx
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
xxx
EUR
um xxx % erhöht zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von xxx EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxxx EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxxx EUR.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin macht folgende Zuschläge gemäß § 3 InsVV geltend:
xx % für Sanierungsbemühungen
xx % für die Betriebsfortführung
Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 0,00 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt xx %.
b) Die Bruchteilsvergütung aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt xxx EUR.
c) Die Bruchteilsvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt xxx EUR. .
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt xxx EUR. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält vorliegend xxx EUR mehr an Vergütung. Der Zuschlag für die Betriebsfortführung ist um diesen Betrag zu kürzen. Bei einer Regelvergütung von xxx EUR entsprechen xxx EUR einen Anteil von ca. xx%. Der Zuschlag für die Betriebsfortführung ist daher von xx% auf xx% zu kürzen
Der geltend gemachte Zuschlag von xx% für die Sanierungsbemühungen wird unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwands und des Umfangs der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin für angemessen erachtet.
Unter Berücksichtigung der gewährten Zuschläge von xxx % ist für die vorläufige Insolvenzverwalterin eine Bruchteilsvergütung in Höhe von insgesamt xx% der Regelvergütung festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält danach eine Auslagenpauschale für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit in Höhe von xxx EUR. Die Auslagenpauschale wurde antragsgemäß festgesetzt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Eschwege eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 18.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 46/20 · SIM Schlund Industriemontage GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 46/20
- Wirksam am
- 05.09.2022
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 2785
Amtsgericht Eschwege, 01.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 46/20 · SIM Schlund Industriemontage GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 46/20
- Wirksam am
- 04.03.2022
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 2785
Amtsgericht Eschwege, 02.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2785 HRB 2785: SIM Schlund Industriemontage GmbH, Sontra, Fuldaer Straße 20a, 36205 Sontra. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 46/20 · SIM Schlund Industriemontage GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 46/20
- Wirksam am
- 03.03.2021
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 2785
Industriemontage GmbH, Fuldaer Straße 20A, 36205 Sontra (AG Eschwege, HRB
2785), vertr. d.: 1. Beatrix Baurhenne, (Geschäftsführerin), 2. Jörg Baurhenne,
(Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Eschwege, 03.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 46/20 · SIM Schlund Industriemontage GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 46/20
- Wirksam am
- 01.03.2021
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 2785
Straße 20A, 36205 Sontra (AG Eschwege, HRB 2785), vertr. d.: 1. Beatrix
Baurhenne, (Geschäftsführerin), 2. Jörg Baurhenne, (Geschäftsführer), ist am
01.03.2021 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212
Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/92628-20, E-Mail:
melsungen@brrs-rechtsanwälte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die
Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis:
14.04.2021,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 26.05.2021, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 2; I. Stock, Hauptgebäude,
Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege,
Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 01.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 46/20 · SIM Schlund Industriemontage GmbH · Insolvenzgericht Eschwege
- Insolvenzgericht
- Eschwege
- Aktenzeichen
- 3 IN 46/20
- Wirksam am
- 22.12.2020
- Registerbezug
- Eschwege, HRB 2785
Industriemontage GmbH, Fuldaer Straße 20A, 36205 Sontra (AG Eschwege, HRB
2785), vertr. d.: 1. Beatrix Baurhenne, (Geschäftsführerin), 2. Jörg Baurhenne,
(Geschäftsführer), ist am 22.12.2020 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin,
Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/92628-20 bestellt
worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege,
Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 22.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2785 HRB 2785: SIM Schlund Industriemontage GmbH, Sontra, Wilhelm-Leuschner-Str. 1, 36205 Sontra. Geschäftsanschrift: Fuldaer Straße 20a, 36205 Sontra. Bestellt als Geschäftsführerin: Baurhenne, Beatrix, Sontra, …
HRB 2785 HRB 2785: SIM Schlund Industriemontage GmbH, Sontra, Barbarastr. 16, 36205 Sontra. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 1, 36205 Sontra. Nicht mehr Geschäftsführer: Schlund, Wilfried, Sontra, *XX.XX.XX…
HRB 2785 SIM Schlund Industriemontage UG (haftungsbeschränkt), Sontra, Barbarastr. 16, 36205 Sontra.Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderun…
HRB 2785 SIM Schlund Industriemontage UG (haftungsbeschränkt), Sontra, Barbarastr. 16, 36205 Sontra.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2009. Geschäftsanschrift: Barbarastr. 16, 3620…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.