HRB 15639
silvertex aqua GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hoppegarten
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Registerdaten
- Sitz
- Hoppegarten
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- silvertex aqua GmbH Neuenhagen bei Berlin
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 3 IN 246/22 · silvertex aqua GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 246/22
- Wirksam am
- 18.05.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15639
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 328.810,70 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 60.275,12 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
Frankfurt (Oder), 18. Mai 2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 3 IN 246/22 · silvertex aqua GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 246/22
- Wirksam am
- 18.05.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15639
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen wird der Schlussverteilung zugestimmt. Stichtag, der dem Schlusstermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 17.07.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze betreffend die
Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen,
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters und zur
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
einreichen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
3 IN 246/22
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 18.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 3 IN 246/22 · silvertex aqua GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 246/22
- Wirksam am
- 18.05.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15639
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der silvertex aqua GmbH, Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 233015,91€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 20 % festgesetzt. Der Verwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 25 % für die Mehrarbeit im Zusammenhang mit der geplanten übertragenden Sanierung und berücksichtigt einen Abschlag für die bereits während der vorläufigen Verwaltung getätigte Massemehrung.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 18.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 246/22 · silvertex aqua GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 246/22
- Wirksam am
- 02.08.2024
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15639
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 17.09.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 246/22
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 01.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 246/22 · silvertex aqua GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 246/22
- Wirksam am
- 31.01.2024
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15639
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 12.03.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 246/22
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 31.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 246/22 · silvertex aqua GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 246/22
- Wirksam am
- 13.02.2023
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15639
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
silvertex aqua GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15639FF), Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten, eingetragener Sitz: Hoppegarten, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Birgit Dürsch, Waldriedstraße 2, 15366 Neuenhagen
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
wie folgt festgesetzt:
Vergütung: 32.938,65 €
Auslagen: 700,00 €
Umsatzsteuer: 6.391,34 €
Gesamtbetrag: 40.029,99 €
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV. Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von 189.635,87 Euro zu Grunde.
Diese entspricht der durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ermittelten Masse.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes auf 77,7% und damit auf den Betrag von 24.920,48 Euro festzusetzen.
Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 10.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 246/22 · silvertex aqua GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 246/22
- Wirksam am
- 01.11.2022
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 15639
Insolvenzabteilung
3 IN 246/22
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
silvertex aqua GmbH, Mahlsdorfer Straße 61b, 15366 Hoppegarten ,
vertreten durch die Geschäftsführerin Birgit Dürsch
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 15639FF)
wird auf den am 26.08.2022 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.11.2022 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Friedrich-Ebert-Straße 36
14469 Potsdam
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.12.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Die Durchführung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten Forderungen im mündlichen Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 25. Januar 2023 um 10:00 Uhr.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über:
die Person des Insolvenzverwalters
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
die Hinterlegungsstelle und die Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
Ferner ist über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen (§ 160 InsO):
die Veräußerung des Umlaufvermögens und der immateriellen Vermögenswerte der Schuldnerin
die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Schuldnerin nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen des Insolvenzverwalters und der Abschluss von Vergleichen
Beauftragung der Kanzlei BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Durchsetzung der Ansprüche der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Schuldnerin
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Termine finden statt im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 301.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag angebracht.
Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin vorzulegen.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), den 1. November 2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 15639 FF HRB 15639 FF: silvertex aqua GmbH, Hoppegarten, Mahlsdorfer Str. 61 b, 15366 Hoppegarten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.10.2020 ist das Stammkapital um 5.488,00 EUR auf 30.488,00 EUR e…
HRB 15639 FF HRB 15639 FF: silvertex aqua GmbH, Hoppegarten, Mahlsdorfer Str. 61 b, 15366 Hoppegarten. neuer Sitz der Firma: Hoppegarten; neue Geschäftsanschrift: Mahlsdorfer Str. 61 b, 15366 Hoppegarten. Durch Beschluss…
HRB 15639 FF HRB 15639 FF: silvertex aqua GmbH, Neuenhagen bei Berlin, Waldfriedstraße 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin. Name der Firma: silvertex aqua GmbH; Sitz der Firma: Neuenhagen bei Berlin; Geschäftsanschrift: Waldf…
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.11.2015
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.