HRA 12120

Silo Riedel Deutschland GmbH & Co.KG

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Zollhäuslstr. 10, 83395 Freilassing

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Freilassing
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
09.03.2020
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Silo Riedel Deutschland Verwaltungs GmbH

Freilassing

Kommanditist(in)

SR-Silotransport GmbH

Feldkirchen bei Graz

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Spedition A. Mitiska GmbH & Co. KG Freilassing

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 224/19 · Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Traunstein
Insolvenzgericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 224/19
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
Traunstein, HRA 12120
4 IN 224/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Silo Riedel Deutschland Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Adam Manfred und Dipl.-Ing. Soos Christian
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRA 12120
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Warneke Margit, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 238/19AG1

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 53-73 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 27.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 224/19 · Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Traunstein
Insolvenzgericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 224/19
Wirksam am
18.11.2021
Registerbezug
Traunstein, HRA 12120
4 IN 224/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Silo Riedel Deutschland Verwaltungs GmbH, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing, diese vertreten durch die Geschäftsführer Adam Manfred, geboren am XX.XX.XXXX, Kleinfranach 29, 8082 Kleinfranach, Österreich und Dipl.-Ing. Soos Christian, geboren am XX.XX.XXXX, Johannhöhe 1, 8043 Graz, Österreich
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRA 12120
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Warneke Margit, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 238/19AG1

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Christian Soos und Herrn Manfred Adam

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.12.2021 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 17.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 224/19 · Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Traunstein
Insolvenzgericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 224/19
Wirksam am
15.04.2021
Registerbezug
Traunstein, HRA 12120
4 IN 224/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Silo Riedel
Deutschland Verwaltungs GmbH, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Adam Manfred, geboren am XX.XX.XXXX,
Kleinfranach 29, 8082 Kleinfranach, Österreich und Dipl.-Ing. Soos Christian,
geboren am XX.XX.XXXX, Johannhöhe 1, 8043 Graz, Österreich
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRA 12120
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Warneke Margit, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 238/
19AG1

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit
- SR-Silotransport GmbH und
- W. Riedel Silo-Transportgesellschaft mbH

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.05.2021 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser
Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, 83278
Traunstein erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 15.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 224/19 · Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Traunstein
Insolvenzgericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 224/19
Wirksam am
25.02.2021
Registerbezug
Traunstein, HRA 12120
4 IN 224/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Silo Riedel
Deutschland Verwaltungs GmbH, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Adam Manfred, geboren am XX.XX.XXXX,
Kleinfranach 29, 8082 Kleinfranach, Österreich und Dipl.-Ing. Soos Christian,
geboren am XX.XX.XXXX, Johannhöhe 1, 8043 Graz, Österreich
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRA 12120
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Warneke Margit, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 238/
19AG1

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Anton Mitiska

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.03.2021 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser
Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, 83278
Traunstein erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 25.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 224/19 · Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Traunstein
Insolvenzgericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 224/19
Wirksam am
18.03.2020
Registerbezug
Traunstein, HRA 12120
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Silo Riedel
Deutschland Verwaltungs GmbH, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Adam Manfred, geboren am XX.XX.XXXX,
Kleinfranach 29, 8082 Kleinfranach, Österreich und Dipl.-Ing. Soos Christian,
geboren am XX.XX.XXXX, Johannhöhe 1, 8043 Graz, Österreich
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRA 12120
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Warneke Margit, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 238/
19AG1

erlässt das Amtsgericht Traunstein am 18.03.2020 folgenden
Beschluss

1. Der mündliche Berichts- und Prüfungstermin vom 01.04.2020, 9:30 Uhr wird von
Amts wegen aufgehoben.
2. Das Insolvenzverfahren wird bis auf weiteres schriftlich durchgeführt.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis 01.04.2020
a) den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu
widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen
geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde,
gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
b) Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens
c) aufgrund Antrags des Insolvenzverwalters zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem vom vorläufigen
Insolvenzverwalter mit der SR Silotransport GmbH abgeschlossenen Kaufvertrag
über sämtliches vorhandenes Anlagevermögen schriftlich Stellung zu nehmen und
Einwendungen zu erheben.
d) zu den mit Beschluss vom 01.03.2020 zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung bekanntgegebenen Tagesordnungspunkten schriftlich Stellung
zu nehmen und Einwendungen zu erheben.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, das die Zustimmung als erteilt gilt,
wenn von keinem Gläubiger wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder
die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben werden.

Gründe:

Das schriftliche Verfahren ist aufgrund der aktuellen Entwicklung im
Zusammenhang mit der Coronakrise anzuordnen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an
die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den
Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend.
Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die
Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe
zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass
ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen
ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt
werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38
Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen
allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 224/19 · Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Traunstein
Insolvenzgericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 224/19
Wirksam am
05.03.2020
Registerbezug
Traunstein, HRA 12120
4 IN 224/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Silo Riedel
Deutschland Verwaltungs GmbH, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Adam Manfred, geboren am XX.XX.XXXX,
Kleinfranach 29, 8082 Kleinfranach, Österreich und Dipl.-Ing. Soos Christian,
geboren am XX.XX.XXXX, Johannhöhe 1, 8043 Graz, Österreich
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRA 12120
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Warneke Margit, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 238/
19AG1
Geschäftszweig: Betrieb einer Spedition
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen
Bahnhofstraße 15, 83278 Traunstein
Telefon: +49(861)90965749
Telefax: +49(861)90965751
Email: mail@ra-spliedt.com
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 22.03.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten sowie über die Zustimmung zu dem vom vorläufigen
Insolvenzverwalter mit der SR Silotransport GmbH abgeschlossenen Kaufvertrag
über sämtliches vorhandenes Anlagevermögen wird anberaumt auf
Mittwoch, 01.04.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal C1, EG, Herzog-Otto-Str. 1, Amtsgericht Traunstein

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 01.04.2020, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal C1, EG, Herzog-Otto-Str. 1, Amtsgericht Traunstein

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 02.12.2019 beim Insolvenzgericht Traunstein eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 05.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 224/19 · Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Traunstein
Insolvenzgericht
Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 224/19
Wirksam am
06.12.2019
Registerbezug
Traunstein, HRA 12120
4 IN 224/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Silo Riedel Deutschland GmbH & Co. KG, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Silo Riedel
Deutschland Verwaltungs GmbH, Zollhäuslstraße 10, 83395 Freilassing, diese
vertreten durch die Geschäftsführer Adam Manfred, geboren am XX.XX.XXXX,
Feldkirchen bei Graz, Österreich und Dipl.-Ing. Soos Christian, geboren am
XX.XX.XXXX, Feldkirchen bei Graz, Österreich
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRA 12120
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Warneke Margit, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 238/
19AG1
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 06.12.2019 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Alexander
Fridgen, Bahnhofstraße 15, 83278 Traunstein, Telefon: +49(861)90965749,
Telefax: +49(861)90965751, Email: mail@ra-spliedt.com.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 06.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 12120 HRA 12120: Spedition A. Mitiska GmbH & Co. KG, Freilassing, Zollhäuslstr. 10, 83395 Freilassing. Firma geändert, nun: Silo Riedel Deutschland GmbH & Co.KG. Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender G…
HRA 12120: Spedition A. Mitiska GmbH & Co. KG, Freilassing, Zollhäuslstr. 10, 83395 Freilassing. Firma geändert, nun: Silo Riedel Deutschland GmbH & Co.KG. Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Silo Riedel Deutschland Verwaltungs GmbH, Freilassing (Amtsgericht Traunstein HRB 25374).
Veränderungen
HRA 12120 HRA 12120: Spedition A. Mitiska GmbH & Co. KG, Freilassing, Zollhäuslstr. 10, 83395 Freilassing. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.08.2016 sowie Beschluss ihre…
HRA 12120: Spedition A. Mitiska GmbH & Co. KG, Freilassing, Zollhäuslstr. 10, 83395 Freilassing. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.08.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2016 und Beschluss des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2016 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Spedition") von der Anton Mitiska e.K. Spedition, Nah- und Fernverkehr mit dem Sitz in Freilassing (Amtsgericht Traunstein HRA 3199) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 12120 HRA 12120: Spedition A. Mitiska GmbH & Co. KG, Freilassing, Zollhäuslstr. 10, 83395 Freilassing. (Betrieb einer Spedition und die Beförderung von Gütern mit eigenem Fuhrpark sowie allen damit verbundenen Ges…
HRA 12120: Spedition A. Mitiska GmbH & Co. KG, Freilassing, Zollhäuslstr. 10, 83395 Freilassing. (Betrieb einer Spedition und die Beförderung von Gütern mit eigenem Fuhrpark sowie allen damit verbundenen Geschäften.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zollhäuslstr. 10, 83395 Freilassing. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Mitiska GmbH, Freilassing (Amtsgericht Traunstein HRB 25374).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.