HRB 204942

SIL Logistik GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Cloppenburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Cloppenburg
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-21 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. SIL Sofias Internationale Logistik UG (haftungsbeschränkt) Cloppenburg
  2. SIL Sofias Internationale Logistik GmbH Cloppenburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
17.02.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), ist am 16.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 16.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
23.10.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hanken festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 64,8 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 17.07.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 649.237,39 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Der Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag in Höhe von 34,8 % für die Betriebsfortführung geltend. Dieser Zuschlag ist angemessen.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 5.545,13 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 35 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 34,8 % ergibt.

3. Weiterhin wird ein Zuschlag für die Anfechtungsansprüche in Höhe von 10 % beantragt. Ein Zuschlag ist dann gerechtfertigt, wenn die Bemühungen des Verwalters zur Feststellung der Voraussetzungen der Anfechtungsansprüche einen erheblichen Teil der Tätigkeit ausmachen. Da hier lediglich eine grobe Einschätzung vorgenommen wurde ist der Zuschlag in Höhe von 10 % angemessen.

4. Für die Sanierungsbemühungen macht der Verwalter einen Zuschlag in Höhe von 20 % geltend. Hier kommt es nicht auf den Erfolg der Sanierung, sondern lediglich auf die Bemühungen und die damit entstandene Mehrarbeit an. Im vorliegenden Fall wurde intensiv versucht das Unternehmen zu sanieren. Ein Zuschlag in Höhe von 20 % ist daher angemessen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 23.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
08.10.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:

Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf

Freitag, 24.10.2025, 09:50 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Cloppenburg, 08.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
10.09.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Schlusstermin wird bestimmt auf:

Freitag, 24.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.

Der Termin dient der

a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 02.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
05.06.2025
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.07.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 22.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
13.05.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 14.06.2024, 9:30 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
" Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit exxternen Rechtsanwälten zur Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen.
" Abschluss von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsabschlüssen nach Ermessen des Insolvenzverwalters

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 11.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
18.03.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, Wilhelm-Busch-Straße 15, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 28.03.2024, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Vergleiches mit der Volksbank Lastrup eG auf der Basis von 70.000,00 €.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 14.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
07.02.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, An der Brake 56, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), wird der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung am 09.02.2024 um 10:00 Uhr aufgehoben.

Der Insolvenzverwalter bat mit Schreiben vom 03.02.2024 um Aufhebung des Termins, da die Volksbank Lastrup eG den Vergleich nicht abschließen will.

Amtsgericht Cloppenburg, 06.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
16.01.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, An der Brake 56, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 09.02.2024, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Vergleiches mit der Volksbank Lastrup eG auf der Basis von 70.000,00 €.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 15.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
01.11.2023
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, An der Brake 56, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 15.12.2023, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
" Genehmigung einer Vergütungsvereinbarung mit den Rechtsanwälten Bograkos, Berlin
" Abschluss von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsabschlüssen nach Ermessen des Insolvenzverwalters

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 30.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
28.12.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, An der Brake 56, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 24.02.2023, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Genehmigung von pauschalen Vergleichen zur Feststellung von angemeldeten Forderungen

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 27.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
05.04.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, An der Brake 56, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 01.04.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Cloppenburg, 04.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
04.04.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: Über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Sibert, An der Brake 56, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2022 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Jammertal 1, 49661 Cloppenburg, Tel.: 04471/9126-0, Fax: 04471/82997, E-Mail: info@rechtsanwaelte-hanken.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.05.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 10.06.2022, 10:00 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 04.04.2022

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 81/21 · SIL Logistik GmbH · Insolvenzgericht Cloppenburg
Insolvenzgericht
Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 81/21
Wirksam am
04.02.2022
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204942
9 IN 81/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SIL Logistik GmbH, Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg (AG Oldenburg, HRB 204942), vertr. d.: Alexander Siebert, An der Brake 56, 49685 Emstek, (Geschäftsführer), ist am 03.02.2022 um 14:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanken, Jammertal 1, 49661 Cloppenburg, Tel.: 04471/9126-0, Fax: 04471/82997, E-Mail: info@rechtsanwaelte-hanken.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 03.02.2022

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 204942 HRB 204942: SIL Logistik GmbH, Cloppenburg, Philipp-Reis-Straße 3, 49661 Cloppenburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg.
HRB 204942: SIL Logistik GmbH, Cloppenburg, Philipp-Reis-Straße 3, 49661 Cloppenburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Boschstraße 72, 49661 Cloppenburg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.