HRB 31745
SIKA Bau GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oberhausen
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Registerdaten
- Sitz
- Oberhausen
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 81/21 · SIKA Bau GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/21
- Wirksam am
- 16.12.2021
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31745
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31745 eingetragenen SIKA Bau GmbH, Zum Eisenhammer 1 b, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franjo Ljubas, Augustastr. 30, 45891 Gelsenkirchen
ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt worden.
63 IN 81/21
Amtsgericht Duisburg, 15.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 63 IN 81/21 · SIKA Bau GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/21
- Wirksam am
- 25.11.2021
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31745
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31745 eingetragenen SIKA Bau GmbH, Zum Eisenhammer 1 b, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franjo Ljubas, Augustastr. 30, 45891 Gelsenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Baumann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nassauerallee 57, 47533 Kleve
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg wie folgt festgesetzt:
Allgemeine Vergütung XXX EUR
Auslagen die der regulären Mehrwertsteuer von
19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX EUR
_____________________________________________________________
Endbetrag XXX EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 25.06.2021 bis zum 14.09.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug XXXX €
Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXXX € zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 25 % und damit auf den Betrag von XXXX € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.11.2021 verwiesen.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 eingesehen werden.
63 IN 81/21
Amtsgericht Duisburg, 24.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 81/21 · SIKA Bau GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/21
- Wirksam am
- 28.10.2021
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31745
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31745 eingetragenen SIKA Bau GmbH, Zum Eisenhammer 1 b, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franjo Ljubas, Augustastr. 30, 45891 Gelsenkirchen
ist am 22.10.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
63 IN 81/21
Amtsgericht Duisburg, 27.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 81/21 · SIKA Bau GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/21
- Wirksam am
- 27.10.2021
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31745
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31745 eingetragenen SIKA Bau GmbH, Zum Eisenhammer 1 b, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franjo Ljubas, Augustastr. 30, 45891 Gelsenkirchen
ist am 22.10.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
63 IN 81/21
Amtsgericht Duisburg, 27.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31745 HRB 31745: SIKA Bau GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 1 b, 46049 Oberhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 14.09.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. D…
Forderungsprüfung 63 IN 81/21 · SIKA Bau GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/21
- Wirksam am
- 17.09.2021
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31745
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31745 eingetragenen SIKA Bau GmbH, Zum Eisenhammer 1 b, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch Herrn Franjo Ljubas, Augustastr. 30, 45891 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Tätigkeit als Generalübernehmer für Bauleistungen, die Vermittlung von Dienstleistungen sowie Überwachung von Bauprojekten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.09.2021, um 09:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.06.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.10.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.11.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.10.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National Bank AG, IBAN DE24360200300004544447.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
63 IN 81/21
Amtsgericht Duisburg, 14.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 81/21 · SIKA Bau GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 63 IN 81/21
- Wirksam am
- 01.07.2021
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31745
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31745 eingetragenen SIKA Bau GmbH, Zum Eisenhammer 1 b, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch Herrn Franjo Ljubas, Augustastr. 30, 45891 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Tätigkeit als Generalübernehmer für Bauleistungen, die Vermittlung von Dienstleistungen sowie Überwachung von Bauprojekten
ist am 25.06.2021, um 10:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
63 IN 81/21
Amtsgericht Duisburg, 25.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31745 HRB 31745: SIKA Bau GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 1 b, 46049 Oberhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ljubas, Franjo, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Sikavica, Stjepan, Oberhause…
HRB 31745 HRB 31745: SIKA Bau GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 1 b, 46049 Oberhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sikavica, Stjepan, Oberhausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Ljubas, Franjo, Gelsenkirche…
HRB 31745 HRB 31745: SIKA Bau GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 1 c, 46049 Oberhausen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Zum Eisenhammer 1 b, 46049 Oberhausen.
HRB 31745 HRB 31745: SIKA Bau GmbH, Oberhausen, Zum Eisenhammer 1 c, 46049 Oberhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2019. Geschäftsanschrift: Zum Eisenhammer 1 c, 46049 Oberhau…
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