HRA 24013

SIGNA Funds GmbH & Co. KG

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
19.06.2024
Datenstand
2025-09-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

SIGNA Funds Holding GmbH

Wien

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

SIGNA Funds Management GmbH

Düsseldorf

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-19

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 500 IN 30/24 · SIGNA Funds GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 30/24
Wirksam am
10.06.2024
Registerbezug
Düsseldorf, HRA 24013
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 30/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 24013 eingetragenen SIGNA Funds GmbH & Co. KG, Benrather Str. 18 - 20, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77939 eingetragene SIGNA Funds Management GmbH, Benrather Str. 18 - 20, 40213 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Marcus Mühlberger

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.06.2024, um 12:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 12.08.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug ( § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.)
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
500 IN 30/24
Düsseldorf, 10.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 30/24 · SIGNA Funds GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 30/24
Wirksam am
06.02.2024
Registerbezug
Düsseldorf, HRA 24013
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 30/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 24013 eingetragenen SIGNA Funds GmbH & Co. KG, Benrather Str. 18 - 20, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77939 eingetragene SIGNA Funds Management GmbH, Benrather Str. 18 - 20, 40213 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Marcus Mühlberger

ist am 06.02.2024, um 10:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

500 IN 30/24
Amtsgericht Düsseldorf, 06.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 24013 HRA 24013: SIGNA Funds GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: SIGNA Funds Management…
HRA 24013: SIGNA Funds GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: SIGNA Funds Management GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 77939), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRA 24013 HRA 24013: SIGNA Funds GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf. (Der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform sowie die Verwaltung die…
HRA 24013: SIGNA Funds GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf. (Der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform sowie die Verwaltung dieser Beteiligungen als Holdinggesellschaft; die Erstellung von Modellen für Beteiligungen am Immobiliengesellschaften; der Erwerb, die Entwicklung, die Nutzung und die Verwertung von Liegenschaften; die Hingabe von Darlehen an und die Übernahme von Garantien oder sonstigen Haftungen für Unternehmen, mit denen ein direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis besteht (jedoch unter Ausschluss von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen, die eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen erfordern). Die Gesellschaft ist daneben berechtigt, alle der Förderung ihres Unternehmensgegenstandes dienlichen Tätigkeiten auszuüben. Die Gesellschaft ist jedoch von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen, die eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen erfordern, ausgeschlossen. Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer) oder § 34 f GewO (Finanzanlagenvermittler) bedürfen nach Einholung der erforderlichen Erlaubnis. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich sind; ihre Tätigkeit erstreckt sich auf das In- und Ausland.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SIGNA Funds Management GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 77939), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SIGNA Property Funds Deutschland AG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 51018) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.