HRB 204012

Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Braunschweig

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Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 273 IN 15/20 c · Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 15/20 c
Wirksam am
24.08.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 204012
273 IN 15/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Neckarstraße 9, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 204012), vertr. d.: 1. Friedrich-W. Siedentop, Am Anger 38, 38114 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Martin Peesel, Ringstraße 5a, 29396 Schönewörde, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 23.10.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 23.10.2026 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.

Amtsgericht Braunschweig, 24.08.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 273 IN 15/20 c · Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 15/20 c
Wirksam am
24.08.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 204012
273 IN 15/20 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Neckarstraße 9, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 204012), vertr. d.: 1. Friedrich-W. Siedentop, Am Anger 38, 38114 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Martin Peesel, Ringstraße 5a, 29396 Schönewörde, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Körber festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 10.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 89.962,10 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 273,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 91 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 24.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 273 IN 15/20 c · Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 15/20 c
Wirksam am
09.04.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 204012
$T1 VÖ § 188
GeschäftsNr.: 273 IN 15/20 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Neckarstraße 9, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 204012), vertr. d.: 1. Friedrich-W. Siedentop, Am Anger 38, 38114 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Martin Peesel, Ringstraße 5a, 29396 Schönewörde, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Körber, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 49.238,20 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 882.431,43 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 273 IN 15/20 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.

Amtsgericht Braunschweig, 31.03.26

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Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 273 IN 15/20 a · Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 15/20 a
Wirksam am
22.11.2022
Registerbezug
Braunschweig, HRB 204012
273 IN 15/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Neckarstraße 9, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 204012), vertr. d.: 1. Friedrich-W. Siedentop, Am Anger 38, 38114 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Martin Peesel, Ringstraße 5a, 29396 Schönewörde, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Körber festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.08.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 91.086,02 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Die Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen gehörten nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters und können einen Zuschlag rechtfertigen. Vorraussetzung ist hier eine erhebliche Erschwerniss für den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt für die Betriebsfortführung einen Zuschlag von 35 %.

Das Unternehmen wurde vom 28.01.2020 bis zum 31.03.2020 mit den vorhandenen 11 Mitarbeitern fortgeführt.
Hauptaugenmerk bei der Fortführung lag auf zwei verbliebenen Aufträgen. Hier seien intensive Vorbereitungshandlungen durchgeführt worden.
Aufgrund der Dauer der vorläufigen Verwaltung von 2 Monaten und 4 Tagen und einem überschaubaren Mitarbeiterstamm von 11 Personen, kann nach Literatur und Rechtsprechung ein Zuschlag von 15-30 % gewährt werden.

Vorliegend sieht das Gericht einen Zuschlag bis 30 % als gerechtfetigt an, da hier die intensive Bemühungen für die letzen zwei Aufträge während der Unsicherheit im Hinblick auf die bevorstehende Pandemie entsprechend zu würdigen sind. Allerdings kommt aufgrund der überschaubaren und geordneten Geschäftsbedingungen (siehe Bericht Bl. 162 d.A.) kein weiterer Zuschlag in Betracht.

Für Sanierungsbemühungen kann ebenfalls ein Zuschlag gerechtfetigt sein.
Der Insolvenzverwalter hat in seinem Antrag eínen Zuschlag von 35 % für angemessen erachtet.
Vorliegend wurden mit bekannten Interessenten Verhandlungen geführt. Es wurden zuletzt Gespräche mit einem Mitbewerbern fortgeführt. Die weitere Fortführung sei jedoch aufgrund der bevorstehenden Pandemielage von dem Interessenten abgesagt worden.
Für Sanierungsbemühungen kann ein Zuschlag von 5 % und bis zu 20 % bei intensiven Bemühungen in Betracht kommen. Da es sich im vorliegenden Fall bereits um Gesellschaften handelte, die bereits im Vorwege Interesse signalisiert haben und involviert waren, kommt eine "reduzierte" Erhöhung von 15 % in Betracht.

Da mit einer Betriebsfortführung auch Löhne und Insolvenzgeldvorfinanzierungen regelmäßig einhergehen, kann kein weiterer Zuschlag für Arbeitsverhältnisse und Insolvenzgeldvorfinanzierungen gewährt werden. Insbesondere da hier nur 11 Arbeitnehmer betroffen waren.
Der Umstand, dass vorliegend noch Genehmigungen von der zuständigen Stelle für die schwerbehinderten Arbeitnehmer eingeholt werden mussten, rechtfertigen keinen gesonderten Zuschlag von 15 %. Hier sieht das Gericht eine kleine Berücksichtigung von maximal 5 % als angemessen an.

In der Gesamtwürdigung des vorliegenden vorläufigen Verfahrens sieht das Gericht einen Zuschlag von 50 % als gerichtfertigt an.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 18.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 273 IN 15/20 a · Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 15/20 a
Wirksam am
12.09.2022
Registerbezug
Braunschweig, HRB 204012
273 IN 15/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Neckarstraße 9, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 204012), vertr. d.: 1. Friedrich-W. Siedentop, Am Anger 38, 38114 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Martin Peesel, Ringstraße 5a, 29396 Schönewörde, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 07.09.2022
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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 273 IN 15/20 a · Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 15/20 a
Wirksam am
02.11.2021
Registerbezug
Braunschweig, HRB 204012
273 IN 15/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Neckarstraße 9, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 204012), vertr. d.: 1. Friedrich-W. Siedentop, Am Anger 38, 38114 Braunschweig, (Geschäftsführer), 2. Martin Peesel, Ringstraße 5a, 29396 Schönewörde, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 29.11.2021 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 29.11.2021 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 27.10.2021

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 273 IN 15/20 a · Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 15/20 a
Wirksam am
03.05.2021
Registerbezug
Braunschweig, HRB 204012
273 IN 15/20 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Siedentop GmbH
Edelstahl-Oberflächentechnik, Neckarstraße 9, 38120 Braunschweig (AG
Braunschweig, HRB 204012), vertr. d.: 1. Friedrich-W. Siedentop,
(Geschäftsführer), 2. Martin Peesel, (Geschäftsführer), werden die nachträglich
angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 10.06.2021
geprüft.

Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Als Frist, bis zu der gegen die
Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 10.06.2021 bestimmt.

Amtsgericht Braunschweig, 30.04.2021

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Veränderungen
HRB 204012 HRB 204012: Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (273 IN 15/20 c) vom 01.04.2020 ist über das Vermögen de…
HRB 204012: Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (273 IN 15/20 c) vom 01.04.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 273 IN 15/20 a · Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 15/20 a
Wirksam am
01.04.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 204012
273 IN 15/20 c: Über das Vermögen der Siedentop GmbH
Edelstahl-Oberflächentechnik, Neckarstraße 9, 38120 Braunschweig (AG
Braunschweig, HRB 204012), vertr. d.: 1. Friedrich-W. Siedentop,
(Geschäftsführer), 2. Martin Peesel, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2020 um
11:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jan Körber, Jasperallee 86-87, D 38102
Braunschweig, Tel.: (05 31) 801181-10, Fax: 0531-801181-29, E-Mail:
recht@insowerk.de, Internet: www.insowerk.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.06.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 01.07.2020, 10:30 Uhr, E 01,
Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Versicherungsverein,
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen
Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art.5
Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/18/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung so ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigen zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass die
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung zur zum
Teil angefochten werde, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 01.04.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter

http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.

(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir
Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 273 IN 15/20 a · Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 15/20 a
Wirksam am
28.01.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 204012
Az.: 273 IN 15/20 c In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Neckarstraße 9, 38120 Braunschweig
(AG Braunschweig, HRB 204012), vertr. d.: 1. Friedrich-W. Siedentop,
(Geschäftsführer), 2. Martin Peesel, (Geschäftsführer), ist am 28.01.2020 um
08:41 Uhr gegen die Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie
die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter
ist Rechtsanwalt Jan Körber, Jasperallee 86-87, D 38102 Braunschweig, Tel.: (05
31) 801181-10, Fax: 0531-801181-29, E-Mail: recht@insowerk.de, Internet:
www.insowerk.de bestellt worden.

Amtsgericht Braunschweig, 28.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 204012 HRB 204012: Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Bestellt als Geschäftsführer: Peesel, Martin, Schönewörde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. P…
HRB 204012: Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Bestellt als Geschäftsführer: Peesel, Martin, Schönewörde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Peesel, Martin, Schönewörde, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 204012 HRB 204012: Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Syring-Siedentop, Waltraud, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
HRB 204012: Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Syring-Siedentop, Waltraud, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 204012 HRB 204012: Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Dirk, Vechelde, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Syring-…
HRB 204012: Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Dirk, Vechelde, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Syring-Siedentop, Waltraud, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 204012 HRB 204012: Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Dirk, Vechelde, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Syring-…
HRB 204012: Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Dirk, Vechelde, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Syring-Siedentop, Waltraud, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 204012 HRB 204012:Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig.Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Dirk, Vechelde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelpr…
HRB 204012:Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig.Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Dirk, Vechelde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Peesel, Martin, Schönewörde, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 204012 Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.1996, mehrfach geändert. Die Gesellschafterv…
Siedentop GmbH Edelstahl-Oberflächentechnik, Braunschweig, Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.1996, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wittingen (bisher Amtsgericht Hildesheim HRB 100335) nach Braunschweig beschlossen. Geschäftsanschrift: Neckarstr. 9, 38120 Braunschweig. Gegenstand: Bau von Anlagen aller Art, Planung von Anlagen aller Art, Dienstleistung im Industriebereich, Handel mit Waren für Industriebetriebe. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Siedentop, Friedrich-Werner, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.