HRA 3609

Siebert & Möller GmbH & Co. KG

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Krefeld

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Krefeld
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-22 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

6 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Siebert & Möller GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Krefeld

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 92 IN 26/18 · Siebert & Möller GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 26/18
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Krefeld, HRA 3609
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 6.109.081,88 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 392.329,33 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 92 IN 26/18 · Siebert & Möller GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 26/18
Wirksam am
07.08.2026
Registerbezug
Krefeld, HRA 3609
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld,, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst, und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kluth Rechtsanwälte, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters und ggfls. des vorl. Insolvenzverwalters
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 07.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 92 IN 26/18 · Siebert & Möller GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 26/18
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Krefeld, HRA 3609
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld,, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst, und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kluth Rechtsanwälte, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Houben, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf

wurde auf das Entgelt des Insolvenzverwalters ein weiterer Vorschuss bewilligt.

Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.

Gründe:

Der Verwalter übt sein Amt seit dem 03.09.2018 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.

92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 92 IN 26/18 · Siebert & Möller GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 26/18
Wirksam am
02.07.2026
Registerbezug
Krefeld, HRA 3609
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld

hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Vorschusses auf die Verwaltervergütung beantragt. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.

92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 02.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 92 IN 26/18 · Siebert & Möller GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 26/18
Wirksam am
05.02.2026
Registerbezug
Krefeld, HRA 3609
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 47 niedergelegt.

92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 03.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 92 IN 26/18 · Siebert & Möller GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 26/18
Wirksam am
09.07.2025
Registerbezug
Krefeld, HRA 3609
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld,, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst, und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kluth Rechtsanwälte, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Houben, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf

wurde auf das Entgelt des Insolvenzverwalters ein Vorschuss auf die Auslagen bewilligt.

Gründe:

Der Verwalter übt sein Amt seit dem 03.09.2018 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld oder dem Landgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld oder dem Landgericht Krefeld eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 02.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 92 IN 26/18 · Siebert & Möller GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 26/18
Wirksam am
24.07.2024
Registerbezug
Krefeld, HRA 3609
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld,, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst, und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kluth Rechtsanwälte, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Houben, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf

wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss auf die Auslagen bewilligt:

3.427,20 EUR

Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.

Gründe:

Der Verwalter übt sein Amt seit dem 03.09.2018 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 22.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 26/18 · Siebert & Möller GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 26/18
Wirksam am
17.06.2024
Registerbezug
Krefeld, HRA 3609
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 26/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 3609 eingetragenen Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5267 eingetragene Siebert & Möller Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Fegeteschstraße 20, 47809 Krefeld, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Siebert, Sonnenweg 5, 47800 Krefeld, Herrn Dr. Kristian Schneider, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst und Herrn Ralf Siebert, Buschstraße 211, 47800 Krefeld

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kluth Rechtsanwälte, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Houben, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf

liegt der Antrag auf Festsetzung eines Vorschusses der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Einsichtnahme bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld aus. Anmerkungen und Stellungnahmen können binnen 2 Wochen, beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung bei vorgenanntem Insolvenzgericht eingereicht werden.

92 IN 26/18
Amtsgericht Krefeld, 17.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3609 HRA 3609: Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Krefeld, Fegeteschstr. 20, 47809 Krefeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (92 IN 26/18) vom 01.09.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzv…
HRA 3609: Siebert & Möller GmbH & Co. KG, Krefeld, Fegeteschstr. 20, 47809 Krefeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (92 IN 26/18) vom 01.09.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 3609 Siebert & Möller GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Krefeld (Fegeteschstr. 20, 47809 Krefeld). Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: Siebert & Möller GmbH & Co. KG.
Siebert & Möller GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Krefeld (Fegeteschstr. 20, 47809 Krefeld). Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: Siebert & Möller GmbH & Co. KG.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.