HRB 13154
Sicherheitstechnik Lohmar GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lohmar
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Registerdaten
- Sitz
- Lohmar
- Datenstand
- 2024-12-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-24 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- ELKOM Elektro- Sicherheits- und Datentechnik GmbH Troisdorf
- ELKOM Elektro- Sicherheits- und Datentechnik GmbH Lohmar
- C.D. Büttner Sicherheitstechnik GmbH Köln Troisdorf
- C.D. Büttner Sicherheitstechnik GmbH Köln Lohmar
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 99 IN 95/23 · Sicherheitstechnik Lohmar GmbH · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 95/23
- Wirksam am
- 10.06.2025
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 13154
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13154 eingetragenen Sicherheitstechnik Lohmar GmbH, Haus G, Scheiderhöherstraße 30-38, 53797 Lohmar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Lanz,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 95/23
Amtsgericht Bonn, 10.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 99 IN 95/23 · Sicherheitstechnik Lohmar GmbH · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 95/23
- Wirksam am
- 30.10.2024
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 13154
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13154 eingetragenen Sicherheitstechnik Lohmar GmbH, Haus G, Scheiderhöherstraße 30-38, 53797 Lohmar, frühere Anschrift: Im Rohnweiher 6, 53797 Lohmar,, früherer Name: ELKOM Elektro- Sicherheits- und Datentechnik GmbH, C. D. Büttner Sicherheitstechnik GmbH Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Lanz, Sülldorfer Landstraße 246, 22589 Hamburg
Geschäftszweig: Beratung, Verkauf, Montage u. Wartung in den Bereichen Elektro- und Kommunikationstechnik sowie Schlüssel-Not-Dienst
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.10.2024, um 15:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.06.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Mark Boddenberg, Spichernstr. 75, 50672 Köln, Telefon: 0221/9758530, Fax: 0221/97585310.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.01.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 17.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
99 IN 95/23
Bonn, 24.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13154 HRB 13154: C.D. Büttner Sicherheitstechnik GmbH Köln, Lohmar, Scheiderhöherstraße 30-38, Haus G, 53797 Lohmar. Geschäftsführer: Büttner, Claus Dieter, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit de…
HRB 13154 HRB 13154: C.D. Büttner Sicherheitstechnik GmbH Köln, Lohmar, Im Rohnweiher 6, 53797 Lohmar. Änderung zur Geschäftsanschrift: Scheiderhöherstraße 30-38, Haus G, 53797 Lohmar.
HRB 13154 HRB 13154: C.D. Büttner Sicherheitstechnik GmbH Köln, Troisdorf, Brunnenstraße 11, 53840 Troisdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2) …
HRB 13154 HRB 13154: ELKOM Elektro- Sicherheits- und Datentechnik GmbH, Lohmar, Hauptstraße 65, 53797 Lohmar. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr insb…
HRB 13154 HRB 13154: ELKOM Elektro- Sicherheits- und Datentechnik GmbH, Troisdorf, Königsberger Straße 17, 53840 Troisdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in …
HRB 13154 HRB 13154: ELKOM Elektro- Sicherheits- und Datentechnik GmbH, Troisdorf, Königsberger Straße 17, 53840 Troisdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2014. Geschäftsanschrif…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.