HRB 10664
SIC Software Industrie Consult GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Königswall 21, 44137 DortmundGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dortmund
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 176.000,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 22.06.2026
- Datenstand
- 2026-07-15
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stephan Riepe
Werl
Dirk Schneeloch
Rösrath
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Becker und Merten Verwaltungs-GmbH
HRB 30541 · Amtsgericht Dortmund
Handelsregister
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Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Aufhebung des Verfahrens 257 IN 170/12 · SIC Software Industrie Consult GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 170/12
- Wirksam am
- 27.04.2026
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 10664
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10664 eingetragenen SIC Software Industrie Consult GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Riepe, Am Windhügel 17 a, 59457 Werl
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Westfalendamm 87, 44141 Dortmund
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
wird heute, am 22.04.2026, um 12:08 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich eventueller Ansprüche auf Quotenzahlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SICSone GmbH (Amtsgericht Dortmund - Aktenzeichen 253 IN 107/17) wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Dortmund schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
257 IN 170/12
Amtsgericht Dortmund, 22.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 257 IN 170/12 · SIC Software Industrie Consult GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 170/12
- Wirksam am
- 30.10.2025
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 10664
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10664 eingetragenen SIC Software Industrie Consult GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Riepe, Am Windhügel 17 a, 59457 Werl
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Westfalendamm 87, 44141 Dortmund
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
23.12.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 aus.
257 IN 170/12
Amtsgericht Dortmund, 29.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 257 IN 170/12 · SIC Software Industrie Consult GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 170/12
- Wirksam am
- 27.08.2025
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 10664
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10664 eingetragenen SIC Software Industrie Consult GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Riepe, Am Windhügel 17 a, 59457 Werl
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Westfalendamm 87, 44141 Dortmund
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 aus.
257 IN 170/12
Amtsgericht Dortmund, 25.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 257 IN 170/12 · SIC Software Industrie Consult GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 170/12
- Wirksam am
- 14.11.2023
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 10664
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10664 eingetragenen SIC Software Industrie Consult GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Riepe, Am Windhügel 17 a, 59457 Werl
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
257 IN 170/12
Amtsgericht Dortmund, 13.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 257 IN 170/12 · SIC Software Industrie Consult GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 170/12
- Wirksam am
- 01.02.2022
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 10664
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10664 eingetragenen
SIC Software Industrie Consult GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Riepe, Am Windhügel 17 a, 59457
Werl
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Westfalendamm 87, 44141
Dortmund
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269
Dortmund wie folgt festgesetzt:
Vergütung -,-- EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 %
unterliegen -,-- EUR
Zwischensumme -,-- EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von -,-- EUR -,-- EUR
Endbetrag -,-- EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 30.10.2012 bis zum
01.01.2013 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine
Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine
Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2
Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR
betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je
nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt
werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 325.205,77 EUR. Die Staffelvergütung des § 2
Abs. 1 InsVV beträgt demnach -,-- EUR. Davon stehen dem vorläufigen
Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von -,-- EUR zu. Die
Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt -,-- EUR. Maßgebend für die
Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer
Erhöhung des Regelsatzes auf 55 % und damit auf den Betrag von -,-- EUR
gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und
den Vergütungsantrag vom 25.01.2022 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im
Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige
Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen
Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert,
danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je
angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung
nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft,
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das
Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00
EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG
gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135
Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf
die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/
innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308
eingesehen werden.
257 IN 170/12
Amtsgericht Dortmund, 31.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 257 IN 170/12 · SIC Software Industrie Consult GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 170/12
- Wirksam am
- 18.06.2019
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 10664
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 10664 eingetragenen
SIC Software Industrie Consult GmbH, Königswall 21, 44137 Dortmund, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Riepe, Am Windhügel 17 a, 59457
Werl
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, Westfalendamm 87, 44141
Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer der
Schuldnerin Herrn Stephan Riepe zur Beilegung der Rechtsstreite bei dem
Landgericht Dortmund aufgrund der Ansprüche gem. § 64 GmbHG (2 O 50/16 und 19 O
41/17) gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 25.000,00 €, bestimmt auf
Mittwoch, 10.07.2019, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2.
Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
257 IN 170/12
Amtsgericht Dortmund, 17.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10664 SIC Software Industrie Consult GmbH, Dortmund, Königswall 21, 44137 Dortmund. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung 257 IN 170/12 · SIC Software Industrie Consult GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 170/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 10664
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 257 IN 170/12 · SIC Software Industrie Consulting GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 170/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 10664
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 257 IN 170/12 · SIC Software Industrie Consulting GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 170/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 10664
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10664 SIC Software Industrie Consult GmbH, Dortmund, Königswall 21, 44137 Dortmund. Einzelprokura: Schneeloch, Dirk, Rösrath, *XX.XX.XXXX.
HRB 10664 SIC Software Industrie Consult GmbH, Dortmund, Königswall 21, 44137 Dortmund. Prokura erloschen: Riepe, Sven, Arnsberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 10664 SIC Software Industrie Consult GmbH, Dortmund, Königswall 21, 44137 Dortmund.Geschäftsanschrift: Königswall 21, 44137 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelz…
HRB 10664 SIC Software Industrie Consult GmbH, Dortmund (Königswall 21, 44137 Dortmund). Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Till, Dortmund, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Riepe, Sven, Arnsberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 10664 SIC Software Industrie Consult GmbH, Dortmund (Königswall 21, 44137 Dortmund). Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 165.000,00 Euro um 11.000,00 EUR auf nunmehr…
HRB 10664 SIC Software Industrie Consult GmbH, Dortmund (Königswall 21, 44137 Dortmund). Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital) und mit ihr die E…
HRB 10664 SIC Software Industrie Consult GmbH, Dortmund (Königswall 21, 44137 Dortmund). Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital) und mit ihr die E…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.