HRB 73623

Short Wave Acquisition GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Blitz F04-505 GmbH Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 161/19 S-3-5 · Short Wave Acquisition GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 161/19 S-3-5
Wirksam am
02.08.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 73623
810 IN 161/19 S-3-5 - In dem Insolvenzverfahren Short Wave Acquisition GmbH, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 73623),
vertreten durch:
Torsten Bäppler, Am Rosengärtchen 7, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 18.09.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.10.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 31.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 73623 HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens…
HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 161/19 S-3-5 · Short Wave Acquisition GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 161/19 S-3-5
Wirksam am
11.06.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 73623
810 IN 161/19 S-3-4 - Am 04.06.2019 um 14:21 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Short Wave Acquisition GmbH, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der
Welle 4, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 73623),

vertreten durch:

Torsten Bäppler, Am Rosengärtchen 7, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführer),
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case
Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
36506998-0, Fax: 069/36506998-5555

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 22.07.2019 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).

Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 02.09.2019, 10:00 Uhr, Saal 2,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 161/19 S-3-5 · Short Wave Acquisition GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 161/19 S-3-5
Wirksam am
20.02.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 73623
810 IN 161/19 S: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Short
Wave Acquisition GmbH, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle
4, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 73623), vertr. d.:
Torsten Bäppler, Am Rosengärtchen 7, 65366 Geisenheim, (Geschäftsführer), ist
am 20.02.2019 um 15:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case
Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
36506998-0, Fax: 069/36506998-5555 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 73623 HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgab…
HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Long Wave Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 96187) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 73623 HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Di…
HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: c/o Fortress Germany Asset Management GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Long Wave Acquisition GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 73624) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 73623 HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main.
HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main.
Veränderungen
HRB 73623 HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt am Main.
HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sebastian-Kneipp-Straße 41, 60439 Frankfurt am Main.
Veränderungen
HRB 73623 HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.20…
HRB 73623: Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der S-Wave Grundstücksverwaltungsgesellschaft 1 mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 75994) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 73623 HRB 73623:Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main.
HRB 73623:Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt am Main.
Veränderungen
HRB 73623 Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, (Neue Rothofstr. 17, 60313 Frankfurt am Main).Nicht mehr Geschäftsführer: Kochsiek, Axel, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bäppler…
Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, (Neue Rothofstr. 17, 60313 Frankfurt am Main).Nicht mehr Geschäftsführer: Kochsiek, Axel, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bäppler, Torsten, Geisenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 73623 Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main (Neue Rothofstr. 17, 60313 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2007 sowie…
Short Wave Acquisition GmbH, Frankfurt am Main (Neue Rothofstr. 17, 60313 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der S-Wave Grundstücksverwaltungsgesellschaft 2 mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 75995) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.