HRB 13893

SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 26 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig OT Knautnaundorf

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Registerdaten

Sitz
Leipzig OT Knautnaundorf
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH Leipzig OT Knautnaundorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

26
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 500 IN 138/25 · SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 138/25
Wirksam am
15.10.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 13893
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36 , 40213 Düsseldorf

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf

wird zum Ablauf des 15.10.2026 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 28.07.2026 in der Fassung vom 26.08.2026 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).

500 IN 138/25
Amtsgericht Düsseldorf, 15.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 500 IN 138/25 · SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 138/25
Wirksam am
11.09.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 13893
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak,

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ist der beantragte Betrag angemessen.
Rechtsmittel
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 73 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.

500 IN 138/25
Amtsgericht Düsseldorf, 11.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 500 IN 138/25 · SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 138/25
Wirksam am
28.08.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 13893
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak,

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ist der beantragte Betrag angemessen.
Rechtsmittel
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 73 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.

500 IN 138/25
Amtsgericht Düsseldorf, 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 500 IN 138/25 · SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 138/25
Wirksam am
28.08.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 13893
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak,

(vorläufiger) Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters wie folgt festgesetzt:

Endbetrag

Gründe:
Der (vorläufige und endgültige) Sachwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Besonderheiten des jeweiligen Insolvenzverfahrens rechtfertigen eine Erhöhung der Regelvergütung, wenn ein die gesetzlichen Aufgaben des Sachwalters übersteigender Arbeitsaufwand angefallen ist.
Eine Erhöhung der Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters rechtfertigt sich hier aufgrund der Überwachung der Betriebsfortführung über zwei Monate, der genauen Kontrolle des Zahlungsverkehrs sowie der Überwachung der Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter aller Arbeitnehmer.
Eine Erhöhung der Regelvergütung des Sachwalters rechtfertigt sich hier aufgrund der sehr engen Überwachung der Betriebsfortführung über voraussichtlich zwölf Monate sowie der genauen Kontrolle des Zahlungsverkehrs. Sämtliche Zahlungsausgänge wurden überprüft. Es wurde eng mit der Schuldnerin zusammengearbeitet. Die Unternehmensfortführung und die entsprechenden Zahlungen wurden qualifiziert begleitet und überwacht. Der von der Schuldnerin eingereichte Insolvenzplan wurde genauestens abgestimmt und ausführlich bearbeitet. Schließlich ergeben sich Zuschläge aus der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen und den vergleichsweise komplizierten Forderungsanmeldungen.
Die festgesetzten Vergütungen sind damit in der Gesamtbetrachtung angemessen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.08.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.

500 IN 138/25
Amtsgericht Düsseldorf, 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 500 IN 138/25 · SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 138/25
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 13893
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak,

ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Mittwoch, 26.08.2026, 12:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.

Der Termin wird mit dem nachträglichen Prüfungstermin verbunden.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.

Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

500 IN 138/25
Amtsgericht Düsseldorf, 06.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 500 IN 138/25 · SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 138/25
Wirksam am
23.04.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 13893
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lambrecht Partnerschaft von Rechtanwälten mbB, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf,

vorläufiger Sachwalter
Herr Rechtsanwalt Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).

500 IN 138/25
Amtsgericht Düsseldorf, 23.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 500 IN 138/25 · SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 138/25
Wirksam am
01.09.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 13893
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 11.07.2025 bei Gericht eingegangen.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf , Tel. Nr.0211/5406800 , Fax Nr. 0211540680199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 11.07.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.

Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Atradius Kreditversicherung, NL d. Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Spanien, vertr.d.Gerd Haffke, Opladener Straße 14, 50679 Köln
Maik Völz, Betriebsrat c/o SHB Stahl und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig
Alexander Friedrich, c/o Stork Umwelt GmbH, Am Ostergraben 6, 04435 Schkeuditz.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 22.10.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 138/25
Düsseldorf, 01.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13893 HRB 13893: SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Prokura erloschen: Wenk, Andreas, Pegau, *XX.XX.XXXX.
HRB 13893: SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Prokura erloschen: Wenk, Andreas, Pegau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13893 HRB 13893: SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens)…
HRB 13893: SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Gusserzeugnissen und Erzeugnissen der Umformtechnik. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der SHB Grundstücks GmbH & Co. KG mit Sitz in Leipzig, die das Halten und Verwalten der in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke zum Gegenstand hat. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Hähndel, Dirk, Leipzig, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 13893 HRB 13893: SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Änderung des Wohnorts zum Geschäftsführer: Hähndel, Dirk, Leipzig, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechti…
HRB 13893: SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Änderung des Wohnorts zum Geschäftsführer: Hähndel, Dirk, Leipzig, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Veränderungen
HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Prokura erloschen: Hofmann, Ursula, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Prokura erloschen: Hofmann, Ursula, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pampus-Meder, Matthias, Ennepetal, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit ei…
SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pampus-Meder, Matthias, Ennepetal, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Norman, Gutenborn OT Ossig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Hähndel, Dirk, Willich, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem ande…
SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Hähndel, Dirk, Willich, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Veränderungen
HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Neuer Gegenstand: Herst…
SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Gusserzeugnissen und Erzeugnissen der Umformtechnik.
Veränderungen
HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schreiner, Jens, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schreiner, Jens, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Pampus-Meder, Matthias, Ennepetal, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit…
SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Pampus-Meder, Matthias, Ennepetal, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wenk, Andreas, Pegau, *XX.XX…
SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wenk, Andreas, Pegau, *XX.XX.XXXX.
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HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Großhäuser, Alexander, Simmerath, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesel…
SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Großhäuser, Alexander, Simmerath, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages besch…
SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH.
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HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig.Geschäftsanschrift: Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Prokura erloschen: Graumann, Reinhard, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf, Werkstraße 7, 04249 Leipzig.Geschäftsanschrift: Werkstraße 7, 04249 Leipzig. Prokura erloschen: Graumann, Reinhard, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04249 Leipzig OT Knautnaundorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eisenträger, Corinna, Atzendorf, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbef…
SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04249 Leipzig OT Knautnaundorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eisenträger, Corinna, Atzendorf, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Dr. Schreiner, Jens, Leipzig, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04249 Leipzig OT Knautnaundorf). Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2006 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Bestel…
SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04249 Leipzig OT Knautnaundorf). Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2006 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Bestellt: Geschäftsführer: Eisenträger, Corinna, Atzendorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04249 Leipzig OT Knautnaundorf). Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro u…
SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04249 Leipzig OT Knautnaundorf). Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 3.708,12 EUR auf 515.000,00 EUR und die Änderung der Ziffern 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 9 (Handlungen der Geschäftsführung, die der Zustimmung des Beirates bedürfen), 16 (Stimmrecht) und 22 (Bewertung der Geschäftsanteile im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 515.000,00 EUR.
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HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04249 Leipzig OT Knautnaundorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Scherschmidt, Siegfried, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Nunmehr sat…
SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04249 Leipzig OT Knautnaundorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Scherschmidt, Siegfried, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Nunmehr satzungsgemäße Vertretung für: Geschäftsführer: Dr. Schreiner, Jens, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
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HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04249 Leipzig OT Knautnaundorf). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Graumann, …
SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04249 Leipzig OT Knautnaundorf). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Graumann, Reinhard, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13893 SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04417 Leipzig OT Knautnaundorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Höfer, Jochen, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
SHB Stahl- und Hartgußwerke Bösdorf GmbH, Leipzig OT Knautnaundorf (Werkstraße 7, 04417 Leipzig OT Knautnaundorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Höfer, Jochen, Leipzig, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.