HRA 21031

SH E-Bike GmbH & Co. KG

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rüdesheim
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
03.12.2019
Datenstand
2025-10-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Herbert Helmut Herrmann

Hargesheim

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

SH E-Bike Verwaltungs GmbH

Bad Kreuznach

Kommanditist(in)

Silke Herrmann

Hargesheim

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Vertretungsorgane sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-24 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. SH E-Bike GmbH & Co. KG Bad Kreuznach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 140/26 · SH E-Bike GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 140/26
Wirksam am
22.10.2026
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 21031
3 IN 140/26 : In dem Insolvenzverfahren SH E-Bike GmbH & Co. KG, Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim, vertr. d.: SH E-Bike Verwaltungs GmbH, (AG Bad Kreuznach HRB 23139) (persönlich haftende Gesellschafterin) vertr. d.: Herbert Helmut Herrmann, Mozartstraße 25, 55595 Hargesheim, (Geschäftsführer), (AG Bad Kreuznach, HRA 21031), vertr. d.: Herbert Herrmann, Mozartstraße 25, 55595 Hargesheim, hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 21.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 3 IN 140/26 · SH E-Bike GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 140/26
Wirksam am
02.10.2026
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 21031
Geschäfts-Nr.: 3 IN 140/26 Am 01.10.2026 um 10:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der SH E-Bike GmbH & Co. KG, Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim, vertr. d.: SH E-Bike Verwaltungs GmbH, (AG Bad Kreuznach HRB 23139) (persönlich haftende Gesellschafterin) vertr. d.: Herbert Helmut Herrmann, Mozartstraße 25, 55595 Hargesheim, (Geschäftsführer), (AG Bad Kreuznach, HRA 21031), . Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Eva Meyer, Mannheimer Straße 254a, 55543 Bad Kreuznach.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 23.11.2026.
b)Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen:

1. am Dienstag, 15.12.2026, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

2. am Dienstag, 15.12.2026, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.

Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 02.10.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 140/26 · SH E-Bike GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 140/26
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 21031
3 IN 140/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SH E-Bike GmbH & Co. KG, Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim, vertr. d.: SH E-Bike Verwaltungs GmbH, (AG Bad Kreuznach HRB 23139) (persönlich haftende Gesellschafterin) vertr. d.: Herbert Helmut Herrmann, Mozartstraße 25, 55595 Hargesheim, (Geschäftsführer), (AG Bad Kreuznach, HRA 21031), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 21.07.2026 um 12:05 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 27.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 140/26 · SH E-Bike GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 140/26
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 21031
3 IN 140/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SH E-Bike GmbH & Co. KG, Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim, vertr. d.: SH E-Bike Verwaltungs GmbH, (AG Bad Kreuznach HRB 23139) (persönlich haftende Gesellschafterin) vertr. d.: Herbert Helmut Herrmann, Mozartstraße 25, 55595 Hargesheim, (Geschäftsführer), (AG Bad Kreuznach, HRA 21031), ist am 21.07.2026 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eva Meyer, Mannheimer Straße 254a, 55543 Bad Kreuznach bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 21.07.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 21031 HRA 21031: SH E-Bike GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach, Schwabenheimer Weg 62 a, 55543 Bad Kreuznach. Neuer Sitz: Rüdesheim. Geändert, nun Geschäftsanschrift: Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim. Der Sitz ist…
HRA 21031: SH E-Bike GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach, Schwabenheimer Weg 62 a, 55543 Bad Kreuznach. Neuer Sitz: Rüdesheim. Geändert, nun Geschäftsanschrift: Hüffelsheimer Straße 1, 55593 Rüdesheim. Der Sitz ist nach Rüdesheim verlegt.
Neueintragungen
HRA 21031 HRA 21031: SH E-Bike GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach, Schwabenheimer Weg 62 a, 55543 Bad Kreuznach. (Gegenstand: Der Handel und die Vermietung von Elektrofahrrädern, sowie einfache Service- und Wartungsarbeiten…
HRA 21031: SH E-Bike GmbH & Co. KG, Bad Kreuznach, Schwabenheimer Weg 62 a, 55543 Bad Kreuznach. (Gegenstand: Der Handel und die Vermietung von Elektrofahrrädern, sowie einfache Service- und Wartungsarbeiten an den Elektrofahrrädern in geringfügigem Umfang.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schwabenheimer Weg 62 a, 55543 Bad Kreuznach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Vertretungsorgane sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: SH E-Bike Verwaltungs GmbH, Bad Kreuznach (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23139).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.