HRB 702331

SGB Baukonzepte GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hockenheim

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Registerdaten

Sitz
Hockenheim
Datenstand
2024-04-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 388/14 · SGB Baukonzepte GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
3 IN 388/14
Wirksam am
10.03.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 702331
3 IN 388/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SGB Baukonzepte GmbH, Albert-Einstein-Str. 43/2, 68766 Hockenheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Ingrid Steinkuhle und Klaus-Dieter Steinkuhle
Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 702331
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Walter, Waldhofer Straße 17, 69123 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 54.793,28 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 25.07.2024 wird Bezug genommen.Die umfangreiche Prüfung und Durchsetzung der Forderungen aus den von der Schuldnerin erstellten Bauprojekten beschäftigten den Insolvenzverwalter in übermäßigem Umfang. Hinzu kamen komplexe steuerliche Probleme.

Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Personal- und Sachkosten für die übertragenen Zustellungen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 09.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 702331 HRB 702331:SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, Albert-Einstein-Straße 43/2, 68766 Hockenheim.Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 30.07.2014 (3 IN 388/14) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das …
HRB 702331:SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, Albert-Einstein-Straße 43/2, 68766 Hockenheim.Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 30.07.2014 (3 IN 388/14) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 3 IN 388/14) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 388/14 · SGB Baukonzepte GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
3 IN 388/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mannheim, HRB 702331

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 702331 HRB 702331:SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, Albert-Einstein-Straße 43/2, 68766 Hockenheim.Bestellt als Geschäftsführer: Steinkuhle, Klaus-Dieter, Hockenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 702331:SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, Albert-Einstein-Straße 43/2, 68766 Hockenheim.Bestellt als Geschäftsführer: Steinkuhle, Klaus-Dieter, Hockenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 702331 SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, Albert-Einstein-Straße 43/2, 68766 Hockenheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Steinkuhle, Tim, Philippsburg, *XX.XX.XXXX.
SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, Albert-Einstein-Straße 43/2, 68766 Hockenheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Steinkuhle, Tim, Philippsburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 702331 SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, Albert-Einstein-Straße 43/3, 68766 Hockenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Da…
SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, Albert-Einstein-Straße 43/3, 68766 Hockenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 65.000,00 EUR erhöht. Neue Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 43/2, 68766 Hockenheim. Stammkapital nun: 65.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 702331 SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, Albert-Einstein-Straße 43/3, 68766 Hockenheim.Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 43/3, 68766 Hockenheim.
SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, Albert-Einstein-Straße 43/3, 68766 Hockenheim.Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 43/3, 68766 Hockenheim.
Veränderungen
HRB 702331 SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, (Albert-Einstein-Straße 43/3, 68766 Hockenheim).Bestellt als Geschäftsführer: Steinkuhle, Tim, Philippsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim, (Albert-Einstein-Straße 43/3, 68766 Hockenheim).Bestellt als Geschäftsführer: Steinkuhle, Tim, Philippsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 702331 SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim (Albert-Einstein-Straße 43/3, 68766 Hockenheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.04.2007. Gegenstand: Planung, Organisation und Beratung fü…
SGB Baukonzepte GmbH, Hockenheim (Albert-Einstein-Straße 43/3, 68766 Hockenheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.04.2007. Gegenstand: Planung, Organisation und Beratung für Immobilieneigentum, die Renovierung, Modernisierung, Erweiterung und Instandhaltung von bestehenden Gebäuden sowie Neubauten, die Ausführung von Hochbauarbeiten, Tiefbauarbeiten, Innenausbauarbeiten mit Subunternehmern, die Vermittlung sowie An- und Verkauf von Grundstücken, die Mietverwaltung, die Wohnungsverwaltung, die Immobilienvermittlung und den Baustoffhandel. Stammkapital: 45.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Steinkuhle, Ingrid, geb. Day, Hockenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.