HRB 36600
SG Solution GmbH
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Industriehof 7 a, 60487 Frankfurt am MainGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 08.04.2020
- Datenstand
- 2025-10-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Dirk Milanowski
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenCarmen Marlene Braun-Becker
Oberaula
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenSusanne Rosemarie Becker
Grebenau
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Service-Gesellschaft für Verkauffsförderung-Verteilung- Versand-EDV-Postbearbeitung mbH Frankfurt am Main
- Service-Gesellschaft für Verkaufsförderung-Verteilung- Versand-EDV-Postbearbeitung mbH Frankfurt am Main
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten der Verkaufsförderung, Verteilung, Versand, EDV und Postbearbeitung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 102/20 S-9-8 · SG Solution GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 102/20 S-9-8
- Wirksam am
- 11.08.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 36600
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht, Gerichtsaktenzeichen 810 IN 102/20 S-9-4, soll die Schlussverteilung stattfinden. Der Verteilung zugunsten der Gläubiger steht nach Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten der Überschuss in Höhe von voraussichtlich 106.247,92 EUR zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind 403.192,84 EUR nicht nachrangige Insolvenzforderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt - Insolvenzgericht - zur Einsicht der Beteiligten aus; Frankfurt - Insolvenzgericht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 102/20 S-9-8 · SG Solution GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 102/20 S-9-8
- Wirksam am
- 07.08.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 36600
vertreten durch: Dirk Milanowski, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 21.09.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 28.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 102/20 S-9-8 · SG Solution GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 102/20 S-9-8
- Wirksam am
- 07.08.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 36600
vertr. d.: Dirk Milanowski, (Geschäftsführer),
wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 143.653,91 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 28.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 102/20 S-9-8 · SG Solution GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 102/20 S-9-8
- Wirksam am
- 15.02.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 36600
vertreten durch:
Dirk Milanowski, Haingraben 22, 60488 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 06.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 102/20 S-9-8 · SG Solution GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 102/20 S-9-8
- Wirksam am
- 04.03.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 36600
vertreten durch: Dirk Milanowski, (Geschäftsführer),
ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 20.03.2025,
09:45 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, das Vergleichsangebot von Herrn Dirk Milanowski in Höhe von 5.000 € zur vergleichsweisen Regelung etwaiger Haftungsansprüche anzunehmen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 04.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 102/20 S-9-8 · SG Solution GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 102/20 S-9-8
- Wirksam am
- 25.08.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 36600
vertreten durch:
Dirk Milanowski, Haingraben 22, 60488 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 26.09.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 10.10.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 102/20 S-9-8 · SG Solution GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 102/20 S-9-8
- Wirksam am
- 18.01.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 36600
Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36600),
vertreten durch:
Dirk Milanowski, Haingraben 22, 60488 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 08.02.2021 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum
22.02.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 102/20 S-9-8 · SG Solution GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 102/20 S-9-8
- Wirksam am
- 29.10.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 36600
810 IN 102/20 S-9-4 : In dem Insolvenzverfahren SG Solution GmbH, Am
Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 36600),
vertreten durch: Dirk Milanowski, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden
für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 193.122,34 errechnet
sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des
endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht
dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz)
zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit
des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren
abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden,
die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in
Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der
erheblichen Mehrbelastung im Rahmen der Betriebsfortführung und der
Sanierungsbestrebungen die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 35% auf
insgesamt 60%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl
angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und
die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; §§ 10,
11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die
befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 28.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36600 HRB 36600: SG Solution GmbH, Frankfurt am Main, Am Industriehof 7 a, 60487 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 102/20 S-9-8 · SG Solution GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 102/20 S-9-8
- Wirksam am
- 02.04.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 36600
Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 36600),
vertreten durch:
Dirk Milanowski, Haingraben 22, 60488 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Frank Schmitt,
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/50986-0, Fax: 069/
50986110
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 15.06.2020
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 29.06.2020 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des
Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane
(§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36600 HRB 36600: SG Solution GmbH, Frankfurt am Main, Am Industriehof 7 a, 60487 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 102/20 S) vom 23.01.2020 ist über das Vermögen der Ges…
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 102/20 S-9-8 · SG Solution GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 102/20 S-9-8
- Wirksam am
- 23.01.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 36600
Solution GmbH, Am Industriehof 7a, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 36600), vertr. d.: Dirk Milanowski, Haingraben 22, 60488 Frankfurt am
Main, (Geschäftsführer), ist am 23.01.2020 um 14:21 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Schmitt,
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/50986-0, Fax: 069/
50986110 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36600 HRB 36600: Service-Gesellschaft für Verkaufsförderung-Verteilung- Versand-EDV-Postbearbeitung mbH, Frankfurt am Main, Am Industriehof 7 a, 60487 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.201…
HRB 36600 HRB 36600: Service-Gesellschaft für Verkaufsförderung-Verteilung- Versand-EDV-Postbearbeitung mbH, Frankfurt am Main, Am Industriehof 7 a, 60487 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Bürger, Joachim…
HRB 36600 HRB 36600: Service-Gesellschaft für Verkaufsförderung-Verteilung- Versand-EDV-Postbearbeitung mbH, Frankfurt am Main, Am Industriehof 7 a, 60487 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Bürger, Joach…
HRB 36600 HRB 36600: Service-Gesellschaft für Verkaufsförderung-Verteilung- Versand-EDV-Postbearbeitung mbH, Frankfurt am Main, Am Industriehof 7 a, 60487 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Hofmann, Beat…
HRB 36600 Service-Gesellschaft für Verkaufsförderung-Verteilung- Versand-EDV-Postbearbeitung mbH, Frankfurt am Main, Am Industriehof 7 a, 60487 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Am Industriehof 7 a, 60487 Frankfu…
HRB 36600 Service-Gesellschaft für Verkaufsförderung-Verteilung- Versand-EDV-Postbearbeitung mbH, Frankfurt am Main (Am Industriehof 7-9, 60487 Frankfurt am Main). Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura g…
HRB 36600 Service-Gesellschaft für Verkaufsförderung-Verteilung- Versand-EDV-Postbearbeitung mbH, Frankfurt am Main (Am Industriehof 7-9, 60487 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Milanowski, Gerd H., Unte…
HRB 36600 Service-Gesellschaft für Verkaufsförderung-Verteilung- Versand-EDV-Postbearbeitung mbH, Frankfurt am Main (Am Industriehof 7-9, 60487 Frankfurt am Main). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer ode…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.