HRA 5068

SG Getränke GmbH & Co. KG

Amtsgericht Siegburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hennef

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Registerdaten

Sitz
Hennef
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Glaro Getränke-Express Märkte GmbH & Co.KG Hennef

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 99 IN 197/18 · SG Getränke GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
99 IN 197/18
Wirksam am
17.03.2023
Registerbezug
Siegburg, HRA 5068
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 197/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5068 eingetragenen SG Getränke GmbH & Co. KG, Reisertstraße 28, 53773 Hennef, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Glaro Getränkefachhandel GmbH GmbH, Reisertstraße 28, 53773 Hennef, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frau Lisa Lütticke, Finkenweg 12, 53773 Hennef, und Herrn Hans-Jürgen Lütticke, Knechtsberg 15, 53773 Hennef,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Funk & Kollegen, Siegfeldstraße 11a, 53721 Siegburg

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxxx EUR
Zwischensumme xxxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxxx EUR xxxx EUR
Endbetrag xxxx EUR

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 14.12.2018 bis zum 27.02.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 61.819,66 EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxxx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung xxxx % in Höhe von xxxx EUR zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung der beantragten Erhöhung und damit auf den Betrag von xxxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.02.2023 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxxx EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau eingesehen werden.

99 IN 197/18
Amtsgericht Bonn, 15.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5068 HRA 5068: SG Getränke GmbH & Co. KG, Hennef, Reisertstr. 28, 53773 Hennef. Prokura erloschen: Lütticke, Lisa Maria, Hennef, *XX.XX.XXXX. Von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung de…
HRA 5068: SG Getränke GmbH & Co. KG, Hennef, Reisertstr. 28, 53773 Hennef. Prokura erloschen: Lütticke, Lisa Maria, Hennef, *XX.XX.XXXX. Von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Veränderungen
HRA 5068 HRA 5068: Glaro Getränke-Express Märkte GmbH & Co.KG, Hennef, Reisertstr. 28, 53773 Hennef. Neue Firma: SG Getränke GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert.
HRA 5068: Glaro Getränke-Express Märkte GmbH & Co.KG, Hennef, Reisertstr. 28, 53773 Hennef. Neue Firma: SG Getränke GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert.
Veränderungen
HRA 5068 Glaro Getränke-Express Märkte GmbH & Co.KG, Hennef, Reisertstr. 28, 53773 Hennef. Einzelprokura: Lütticke, Lisa Maria, Hennef, *XX.XX.XXXX.
Glaro Getränke-Express Märkte GmbH & Co.KG, Hennef, Reisertstr. 28, 53773 Hennef. Einzelprokura: Lütticke, Lisa Maria, Hennef, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 5068 Glaro Getränke-Express Märkte GmbH & Co.KG, Hennef, Reisertstraße 40, 53773 Hennef. Änderung zur Geschäftsanschrift: Reisertstr. 28, 53773 Hennef.
Glaro Getränke-Express Märkte GmbH & Co.KG, Hennef, Reisertstraße 40, 53773 Hennef. Änderung zur Geschäftsanschrift: Reisertstr. 28, 53773 Hennef.
Neueintragungen
HRA 5068 Glaro Getränke-Express Märkte GmbH & Co.KG, Hennef, (Reisertstraße 40, 53773 Hennef).(Der Betrieb von Getränkemärkten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Pers…
Glaro Getränke-Express Märkte GmbH & Co.KG, Hennef, (Reisertstraße 40, 53773 Hennef).(Der Betrieb von Getränkemärkten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Glaro Getränkefachhhandel GmbH, Hennef (Amtsgericht Siegburg HRB 3008).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.