HRA 13241
SFD Fashion GmbH & Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gutenbergstraße 1, 94036 PassauGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Passau
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 02.04.2020
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Caroline Schober
Neuburg am Inn
Jürgen Feuchter
Waldkirchen
SFD Beteiligungs GmbH
Passau
mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Trixi Schober e.K.
HRA 10559 · Amtsgericht Passau
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2024-04-11 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-06 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 23/20 · SFD Fashion GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 23/20
- Wirksam am
- 18.11.2024
- Registerbezug
- Passau, HRA 13241
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFD Fashion GmbH & Co.KG, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SFD Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Feuchter Jürgen und Schober Caroline
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13241
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silke Werts, Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau, wurden festgesetzt; es wurde die Regelvergütung aus den erzielten Einnahmen unter Berücksichtigung eines Zuschlags von 60 % (Betrieb mit 21 Mitarbeitern fortgeführt; Corona-Pandemie; Insolvenzgeldvorfinanzierung; übertragende Sanierungsplanung, fehlende Buchhaltungsdaten; Absonderungsrechte) samt der Auslagenpauschale und der Mehrwertsteuer festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 29.12.2023.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 12.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 23/20 · SFD Fashion GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 23/20
- Wirksam am
- 27.03.2023
- Registerbezug
- Passau, HRA 13241
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFD Fashion GmbH & Co.KG, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SFD Beteiligungs GmbH, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, diese vertreten durch die Geschäftsführer Feuchter Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Frischeck 36, 94065 Waldkirchen und Schober Caroline, geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstraße 48, 94127 Neuburg a.Inn
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13241
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Ermächtigung der Insolvenzverwalterin, mit dem vormaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, hinsichtlich der gegen diesen bestehenden Anfechtungsansprüche nach den §§ 129 ff Insolvenzordnung und Ansprüche auf Zahlung der Kommandit- und Bareinlage nach den §§ 161 Abs. I, 105 Abs. III HGB, 705 BGB, 171 Abs. I, Abs. II HGB einen Vergleich dahingehend zu schließen, dass der ehemalige Geschäftsführer einen Betrag in Höhe von 65.000,00 € an die Insolvenzmasse bezahlt und mit dieser Zahlung alle gegenseitigen Ansprüche abschließend abgegolten und erledigt sind
wird bestimmt auf
Donnerstag, 13.04.2023, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 23.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 23/20 · SFD Fashion GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 23/20
- Wirksam am
- 22.11.2022
- Registerbezug
- Passau, HRA 13241
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFD Fashion GmbH & Co.KG, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SFD Beteiligungs GmbH, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, diese vertreten durch die Geschäftsführer Feuchter Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Frischeck 36, 94065 Waldkirchen und Schober Caroline, geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstraße 48, 94127 Neuburg a.Inn
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13241
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Entbindung der Insolvenzverwaltung von der Verpflichtung zur Geltendmachung von Forderungen gegen im Ausland (außerhalb der EU, insbesondere USA und Großbritannien) ansässige Drittschuldner; insbesondere hinsichtlich der Forderungen gegen Andrea's Fashion Inc., AVERYL Episode Fashions, Boutique One, Susanne N. LCE Consulting Inc, The Chapman Boutique Inc.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.12.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 22.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 23/20 · SFD Fashion GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 23/20
- Wirksam am
- 02.05.2022
- Registerbezug
- Passau, HRA 13241
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFD Fashion GmbH & Co.KG, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin SFD Beteiligungs GmbH, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, diese vertreten durch die Geschäftsführer Feuchter Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Frischeck 36, 94065 Waldkirchen und Schober Caroline, geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstraße 48, 94127 Neuburg a.Inn
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13241
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.04.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 59 - 64 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.06.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 27.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 23/20 · SFD Fashion GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 23/20
- Wirksam am
- 24.06.2020
- Registerbezug
- Passau, HRA 13241
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFD Fashion GmbH & Co.KG, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin SFD Beteiligungs GmbH, Gutenbergstraße 1,
94036 Passau, diese vertreten durch die Geschäftsführer Feuchter Jürgen,
geboren am XX.XX.XXXX, Frischeck 36, 94065 Waldkirchen und Schober Caroline,
geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstraße 48, 94127 Neuburg a.Inn
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13241
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Genehmigung der Betriebseinstellung zum 30.04.2020
Genehmigung der Veräußerung von Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen / Warenbestand
Zustimmung zum Verkauf der Musterkollektionen "Trixi Schober" und "Charmor"
jeweils für Herbst/Winter 2020/21
Zustimmung zum Verkauf der Betriebs- und Geschäftsausstattung
wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.07.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 5, EG, Schustergasse 4, 94032
Passau
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Bitte beachten Sie außerdem, dass zur Vermeidung einer Ansteckung im Rahmen der
herrschenden Corona-Pandemie alle Beteiligten am Termin zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet sind und im Sitzungssaal ein Abstand von mind.
2 Metern zwischen den Beteiligten einzuhalten ist.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 24.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 23/20 · SFD Fashion GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 23/20
- Wirksam am
- 25.05.2020
- Registerbezug
- Passau, HRA 13241
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFD Fashion GmbH & Co.KG, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin SFD Beteiligungs GmbH, Gutenbergstraße 1,
94036 Passau, diese vertreten durch die Geschäftsführer Feuchter Jürgen,
geboren am XX.XX.XXXX, Frischeck 36, 94065 Waldkirchen und Schober Caroline,
geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstraße 48, 94127 Neuburg a.Inn
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13241
- Schuldnerin -
1. Zur Sonderinsolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Elisabeth Roggenhofer
Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf
Telefon: +49(991)3447678-0
Telefax: +49(991)3447678-25
2. Ihr Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwältin Silke Werts als
Insolvenzverwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Trixi Karolina
Schober e.K. (Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - IN 352/16) zum
gegenständlichen Insolvenzverfahren in der Insolvenztabelle mit der Nummer 53
angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung der Insolvenzverwalterin.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 24.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 13241 HRA 13241: SFD Fashion GmbH & Co. KG, Passau, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 01.04.2020 (Az. IN 23/20) das Insolvenzverfah…
Insolvenzbekanntmachung IN 23/20 · SFD Fashion GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 23/20
- Wirksam am
- 03.04.2020
- Registerbezug
- Passau, HRA 13241
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SFD Fashion GmbH & Co.KG, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin SFD Beteiligungs GmbH, Gutenbergstraße 1,
94036 Passau, diese vertreten durch die Geschäftsführer Feuchter Jürgen,
geboren am XX.XX.XXXX, Frischeck 36, 94065 Waldkirchen und Schober Caroline,
geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstraße 48, 94127 Neuburg a.Inn
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13241
- Schuldnerin -
hat die Insolvenzverwalterin am 01.04.2020 angezeigt, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 03.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan IN 23/20 · SFD Fashion GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 23/20
- Wirksam am
- 01.04.2020
- Registerbezug
- Passau, HRA 13241
In dem Verfahren über den Antrag d.
SFD Fashion GmbH & Co.KG, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin SFD Beteiligungs GmbH, Gutenbergstraße 1,
94036 Passau, diese vertreten durch die Geschäftsführer Feuchter Jürgen,
geboren am XX.XX.XXXX, Frischeck 36, 94065 Waldkirchen und Schober Caroline,
geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstraße 48, 94127 Neuburg a.Inn
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13241
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Design, Entwicklung, Produktion, Groß- und Einzelhandel und
Vertrieb von bzw. mit Bekleidung aller Art
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2020 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Silke Werts
Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau
Telefon: +49(851)988596-0
Telefax: +49(851)988596-10
Email: info@kanzlei-werts.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 13.05.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.06.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 13.05.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 11.02.2020 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 01.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 23/20 · SFD Fashion GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Passau
- Insolvenzgericht
- Passau
- Aktenzeichen
- IN 23/20
- Wirksam am
- 12.02.2020
- Registerbezug
- Passau, HRA 13241
In dem Verfahren über den Antrag d.
SFD Fashion GmbH & Co.KG, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau, vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin SFD Beteiligungs GmbH, Gutenbergstraße 1,
94036 Passau, diese vertreten durch die Geschäftsführer Feuchter Jürgen,
geboren am XX.XX.XXXX, Frischeck 36, 94065 Waldkirchen und Schober Caroline,
geboren am XX.XX.XXXX, Hauptstraße 48, 94127 Neuburg a.Inn
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13241
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 12.02.2020 um 08:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Silke Werts,
Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau, Telefon: +49(851)988596-0, Telefax: +49
(851)988596-10, Email: info@kanzlei-werts.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 12.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 13241 HRA 13241: SFD Fashion GmbH & Co. KG, Passau, Gutenbergstraße 1, 94036 Passau. (Design, Entwicklung, Produktion, Groß- und Einzelhandel und Vertrieb von bzw. mit Bekleidung aller Art). Kommanditgesellschaft.…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.