HRB 106185
SFB Planungsgesellschaft mbH Stahlbau-Fördertechnik-Brückenplanung
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hohendodeleber Str. 4, 39110 MagdeburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Magdeburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 11.01.2021
- Datenstand
- 2025-10-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Hans Kluge
Magdeburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-25 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Planung von und der Handel mit Aufbereitungsanlagen für Materialien aller Art sowie die Planung von Stahlbau und Maschinenbau einschließlich Sonderausstattungen, Förder- und Umwelttechnik, Brücken und Verkehrsanlagen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 288/20 (351) · SFB Planungsgesellschaft mbH Stahlbau-Fördertechnik-Brückenplanung · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 288/20 (351)
- Wirksam am
- 23.07.2021
- Registerbezug
- Stendal, HRB 106185
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Amtsgericht Magdeburg, 23.07.2021.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 106185 HRB 106185: SFB Planungsgesellschaft mbH Stahlbau-Fördertechnik-Brückenplanung, Magdeburg, Hohendodeleber Str. 4, 39110 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magd…
Restschuldbefreiung 340 IN 288/20 (351) · SFB Planungsgesellschaft mbH Stahlbau-Fördertechnik-Brückenplanung · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 288/20 (351)
- Wirksam am
- 30.12.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 106185
eröffnet worden über das Vermögen der SFB Planungsgesellschaft mbH
Stahlbau-Fördertechnik-Brückenplanung, Hohendodeleber Str. 4, 39110 Magdeburg
(AG Stendal, HRB 106185),
vertreten durch:
Hans Kluge, Alte Halberstädter Str. 15, 38889 Blankenburg (Harz),
(Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F.
Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/
5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet:
www.sanierungskultur.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO).
Anmeldefrist: 17.02.2021. Gläubigerversammlung: Am Mittwoch, 17.03.2021, 09:30
Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 -
206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die
Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§
35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten
Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw.
Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine
Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung
einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271
InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der
die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung
beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen
Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die
Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder
Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
datenschutzerklaerung/.
- 340 IN 288/20 (351) - (30.12.2020)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 106185 HRB 106185: SFB Planungsgesellschaft mbH Stahlbau-Fördertechnik-Brückenplanung, Magdeburg, Hohendodeleber Str. 4, 39110 Magdeburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magd…
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 288/20 (351) · SFB Planungsgesellschaft mbH Stahlbau-Fördertechnik-Brückenplanung · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 288/20 (351)
- Wirksam am
- 21.10.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 106185
Planungsgesellschaft mbH Stahlbau-Fördertechnik-Brückenplanung, Hohendodeleber
Str. 4, 39110 Magdeburg (AG Stendal, HRB 106185), vertr. d.: Hans Kluge, Alte
Halberstädter Str. 15, 38889 Blankenburg (Harz), (Geschäftsführer), ist am
21.10.2020 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner)
werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F.
Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/
5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, Internet:
www.sanierungskultur.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen
werden.
Amtsgericht Magdeburg, 21.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.