HRB 2996
SES Werkzeugbau Schwerin GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schwerin
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Registerdaten
- Sitz
- Schwerin
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Norkun Werkzeugbau GmbH Schwerin
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 580 IN 327/20 · SES Werkzeugbau Schwerin GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 327/20
- Wirksam am
- 27.10.2020
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 2996
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SES Werkzeugbau Schwerin GmbH,
Sacktannen, 19057 Schwerin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Vittoria Bruschini Liuti, Ponte Magno 5,
60035 Monte Roberto, Italien, derzeit: c/o SES Werkzeugbau Schwerin GmbH
Sacktannen, Sacktannen, 19057 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 2996
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der mit Beschluss vom 01.09.2020 für den 17.11.2020 10.00 Uhr anberaumte
Berichts- und Prüfungstermin findet nunmehr statt in
Sitzungssaal 5, Erdgeschoss (Gebäude Landgericht), Demmlerplatz 1 - 2, 19053
Schwerin.
Hinweis:
Aufgrund erhöhter Sicherheitsmaßnahmen finden am Justizzentrum gründliche
Einlasskontrollen statt, was zu Verzögerungen führen kann. Auf das Mitbringen
von Taschen, Koffern und Rücksäcken sollte nach Möglichkeit verzichtet werden,
da diese Sachen in der Regel gleichfalls durchsucht werden.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 27.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2996 HRB 2996: SES Werkzeugbau Schwerin GmbH, Schwerin, Sacktannen, 19057 Schwerin. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 327/20 · SES Werkzeugbau Schwerin GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 327/20
- Wirksam am
- 09.09.2020
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 2996
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SES Werkzeugbau Schwerin GmbH,
Sacktannen, 19057 Schwerin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Vittoria Bruschini Liuti, Ponte Magno 5,
60035 Monte Roberto, Italien, derzeit: c/o SES Werkzeugbau Schwerin GmbH
Sacktannen, Sacktannen, 19057 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 2996
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Erteilung der
Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des Gewerbegrundstücks Sacktannen,
19057 Schwerin, eingetragen bei dem Amtsgericht Schwerin, Grundbuch von
Neumühle, Blatt 32943 nebst Betriebs- und Geschäftsausstattung zu einem
Gesamtkaufpreis von 775.000,00 €.
wird bestimmt auf
Dienstag, 29.09.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 4, Erdgeschoss (Gebäude
Landgericht), Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 09.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 580 IN 327/20 · SES Werkzeugbau Schwerin GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 327/20
- Wirksam am
- 02.09.2020
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 2996
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SES Werkzeugbau Schwerin GmbH,
Sacktannen, 19057 Schwerin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Vittoria Bruschini Liuti, Ponte Magno 5,
60035 Monte Roberto, Italien, derzeit: c/o SES Werkzeugbau Schwerin GmbH
Sacktannen, Sacktannen, 19057 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 2996
- Schuldnerin -
1. Auf den am 23.06.2020 bei Gericht eingegangenen Insolvenzantrag wird das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit
am 01.09.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Andreas Franz
Münzstraße 14, 19055 Schwerin
Telefon: 0385 745114-0
Telefax: 0385 74511469
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 13.10.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
25.10.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 17.11.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, Erdgeschoss (Gebäude Landgericht), Demmlerplatz 1 - 2,
Amtsgericht Schwerin
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 17.11.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, Erdgeschoss (Gebäude Landgericht), Demmlerplatz 1 - 2,
Amtsgericht Schwerin
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 01.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 327/20 · SES Werkzeugbau Schwerin GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 327/20
- Wirksam am
- 24.06.2020
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 2996
In dem Verfahren über den Antrag
SES Werkzeugbau Schwerin GmbH, Sacktannen, 19057 Schwerin, vertreten durch die
Geschäftsführerin Vittoria Bruschini, geboren am XX.XX.XXXX, c/o SES
Werkzeugbau Schwerin GmbH Sacktannen, Sacktannen, 19057 Schwerin
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 2996
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Andreas Franz
Münzstraße 14, 19055 Schwerin
Telefon: 0385 745114-0, Fax: 0385 74511469
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Verwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen
des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dazu wird
er ermächtigt, auf den Namen des Schuldners oder auf seinen Namen in der
Funktion als vorläufiger Verwalter für die zukünftige Masse
Insolvenzsonderkonten zu eröffnen und über die Konten des Schuldners zu
verfügen. Der vorläufige Verwalter wird ermächtigt, für die Kontoführung
Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Verfahrens zu
Masseverbindlichkeiten werden.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 24.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2996 HRB 2996: SES Werkzeugbau Schwerin GmbH, Schwerin, Sacktannen, 19057 Schwerin. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Bruschini, Vittoria, Monte Roberto (Italien), *XX.XX.XXXX, einzelvertretu…
HRB 2996 SES Werkzeugbau Schwerin GmbH, Schwerin, Sacktannen, 19057 Schwerin. Geschäftsanschrift: Sacktannen, 19057 Schwerin.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.