HRB 19839

SES GmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt (Oder)

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt (Oder)
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 200/24 · Firma SES GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 200/24
Wirksam am
22.07.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 19839
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma SES GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19839 FF), Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Geppert, Schalmeienweg 7, 15234 Frankfurt (Oder)
- Verfahrensbevollmächtigter: Eisenbeis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Rechtsanwalt Axel Marggraff, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken - wird Termin zur:
-Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
-Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters / der Verwalterin
im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 01.09.2026 bei Gericht eingehen. Die Schlussrechnung liegt nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
3 IN 200/24

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 200/24 · Firma SES GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 200/24
Wirksam am
22.07.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 19839
3 IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma SES GmbH, Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder) ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 132.886,75€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Frankfurt (Oder), 21. Juli 2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.