HRB 1988

Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Reppenstedt

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Registerdaten

Sitz
Reppenstedt
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführer), 2. Anette Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführerin), ist am 09.10.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 09.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
30.09.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführer), 2. Anette Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 13.11.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 26.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
13.09.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführer), 2. Anette Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Schreiber festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 125 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich Vorschuss

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 08.03.2024 sowie ergänzend vom 09.08.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 589.021,23 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 13.479,37 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 602.500,60 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Daneben macht der Insolvenzverwalter Zuschläge geltend für den Mehraufwand im Rahmen der Betriebsfortführung (65 %), die übertragende Sanierung (40 %) sowie Schwierige Verhandlungen mit Vertragspartnern (25%). Für den ersparten Aufwand auf Grund der Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wird ein Abschlag von 5 % in Abzug gebracht.

Da die Betriebsfortführung nicht zu einem Betriebsüberschuss geführt hat, ist eine Vergleichsberechnung gemäß BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08 nicht vorzunehmen.

Das Verfahren ist als überdurchschnittlich aufwändig anzusehen, so dass dem Insolenzverwalter Zuschläge auf die Regelvergütung Gemäß § 3 InsVV zuzuerkennen sind.

Zur Begründung der Zuschläge wird auf den Vergütungsfestsetzungsantrag vollumfänglich Bezug genommen.

Die Zuschläge von insgesamt 125 % erscheinen auch in der Gesamtbetrachtung angemessen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 750,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 278 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,70 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 12.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
07.08.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführer), 2. Anette Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Lüneburg, 06.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
09.06.2023
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführer), 2. Anette Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.06.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 07.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
02.09.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführer), 2. Anette Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Schreiber festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 0,82 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbet

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 05.07.2021 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 525.909,03 EUR zugrunde gelegt.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 533.831,45 EUR.

Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Daneben macht der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge für seine Tätigkeit im Rahmen der Betriebsfortführung (35 %), für den Mehraufwand bei der Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten (20 %), für die Vorbereitung der übertragenden Sanierung (20 %) sowie für die Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten (10 %) geltend. Zur Begründung der Entstehung und Höhe der Zuschläge führt der vorläufige Insolvenzverwalter in seinem Vergütungsfestsetzungsantrag vom 05.07.2021 sowie in dem ergänzenden Schreiben vom 16.07.2021 umfangreich aus, so dass hierauf vollumfänglich Bezug genommen wird.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 64.322,05 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 35 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 32,38 % ergibt.

Im Übrigen sind die geltend gemachten Zuschläge entstanden und erscheinen der Höhe nach auch in der Gesamtbetrachtung angemessen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 31.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
26.07.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführer), 2. Anette Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Lüneburg, 22.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
09.06.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servicegesellschaft
Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt
(AG Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl, Beethovenstraße 30, 21391
Reppenstedt, (Geschäftsführer), 2. Anette Nickl, Beethovenstraße 30, 21391
Reppenstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur
Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen
bis zum Ablauf des 06.07.2021 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian
Schreiber, Schießgrabenstraße 8/9, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/20100, Fax:
04131/201014, E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de, Internet: www.kanzlei-sbl.de
schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die
Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei
der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende
Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die
Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.07.2021
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen
Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 08.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
04.03.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Servicegesellschaft
Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt
(AG Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl, Beethovenstraße 30, 21391
Reppenstedt, (Geschäftsführer), 2. Anette Nickl, Beethovenstraße 30, 21391
Reppenstedt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen
Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 24.03.2021, 10:00 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335
Lüneburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO), und zwar:

" die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin,
einschließlich vergleichsweiser Einigung mit den Gesellschaftern der
Schuldnerin

" die Veräußerung des Grundvermögens der Schuldnerin in Reppenstedt,
Eulenbusch 15

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-,
Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 03.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1988 HRB 1988: Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Reppenstedt, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt. Infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ist …
HRB 1988: Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Reppenstedt, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt. Infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft ist die Gesellschaft aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
03.04.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: Über das Vermögen der Servicegesellschaft Nickl mbH
Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt (AG
Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl, Beethovenstraße 30, 21391
Reppenstedt, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Anette Nickl, Beethovenstraße
30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführerin), ist am 01.04.2020 um 09:30 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Schreiber, Schießgrabenstraße 8/
9, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/20100, Fax: 04131/201014, E-Mail:
mail@kanzlei-sbl.de, Internet: www.kanzlei-sbl.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.05.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 03.06.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.05.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (03.06.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 02.04.2020

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Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
04.03.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15,
21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl,
Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.
Anette Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführerin), ist
dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 21.01.2020 um 11:30 Uhr
angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme
bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist
für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg
einsehbar.

Amtsgericht Lüneburg, 04.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 4/20 · Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
56 IN 4/20
Wirksam am
21.01.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRB 1988
56 IN 4/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Eulenbusch 15,
21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 1988), vertr. d.: 1. Ingo Nickl,
Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.
Anette Nickl, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt, (Geschäftsführerin), ist
am 21.01.2020 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Schreiber, Schießgrabenstraße 8/
9, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/20100, Fax: 04131/201014, E-Mail:
mail@kanzlei-sbl.de, Internet: www.kanzlei-sbl.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 21.01.2020

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Veränderungen
HRB 1988 HRB 1988: Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Reppenstedt, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertra…
HRB 1988: Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Reppenstedt, Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 80.000,00 EUR auf 105.000,00 EUR beschlossen. Kapital geändert, nun: 105.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Veränderungen
HRB 1988 Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Reppenstedt, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt.
Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Reppenstedt, Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eulenbusch 15, 21391 Reppenstedt.
Veränderungen
HRB 1988 Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Reppenstedt (Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt). Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages…
Servicegesellschaft Nickl mbH Sondermaschienenbau-Wickeltechnik, Reppenstedt (Beethovenstraße 30, 21391 Reppenstedt). Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Gesellschafter) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Nickl, Ingo, Reppenstedt, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.