HRB 204583
SeRoRa Logistik GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Maisach
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Registerdaten
- Sitz
- Maisach
- Datenstand
- 2024-03-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1501 IN 705/19 · SeRoRa Logistik GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 705/19
- Wirksam am
- 13.12.2024
- Registerbezug
- München, HRB 204583
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SeRoRa Logistik GmbH, Frauenstraße 32, 82216 Maisach, vertreten durch den Geschäftsführer Steinfellner Richard
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 204583
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vormals vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.02.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 296.332,10 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 139 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.02.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt 139 % gerechtfertigt.
Dies zum einen, da der vorläufige Insolvenzverwalter erheblichen Aufwand auf sich nehmen musste, um die Fortführungsfähigkeit des Geschäftsbetriebes überhaupt wiederherzustellen. Hierfür war ein Zuschlag in Höhe von 30 % anzusetzen.
Für die sodann erfolgte Fortführung des Geschäftsbetriebes über den gesamten Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung (knapp zwei Monate) war ein weiterer Zuschlag in Höhe von (nach Vergleichsberechnung) 49 % zu gewähren. Hierbei waren vielfältige Maßnahmen wie z. B. Verhandlungen mit Dienstleistern und eine Insolvenzgeldvorfinanzierung notwendig, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und somit die Grundlage für eine übertragende Sanierung zu schaffen. Zwar ergab sich ein Überschuss aus der Betriebsfortführung, welcher die Berechnungsgrundlage an sich und daraus folgend die Vergütung erhöht, jedoch fiel dieser so gering aus, dass die Vergütungserhöhung in keinster Weise den außerordentlichen Mehraufwand des vorläufigen Insolvenzverwalters bereits kompensiert. Dies war durch die Gewährung des Zuschlages auszugleichen.
Desweiteren war ein Zuschlag in Höhe von 30 % für die Schwierigkeiten in der Informationsbeschaffung und Vermögenssicherung angezeigt. Die Schuldnerin war zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung faktisch führungslos, es verlangte daher eines erheblichen Einsatzes des vorläufigen Insolvenzverwalters, um sich ein möglichst vollständiges Bild über z. B. das Vertragsmanagement, die Eigentumsverhältnisse oder den Forderungsbestand der Schuldnerin zu verschaffen.
Zuletzt war für die Anstrengungen des vorläufigen Insolvenzverwalters, den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin im Wege einer übertragenden Sanierung zu veräußern, ein Zuschlag in Höhe von weiteren 30 % zu gewähren. Trotz des erfolgten Einsatzes scheiterte die Veräußerung des Geschäftsbetriebes letztlich aufgrund der defizitären Strukturen der Schuldnerin am mangelnden Interesse der potentiellen Investoren. Der Geschäftsbetrieb war daher einzustellen, ein Vermögenszufluss und bereits daraus folgend eine Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters konnte daher nicht verzeichnet werden. Der aufgebrachte Mehraufwand war durch die Gewährung des Zuschlages zu vergelten.
Auch in der Gesamtschau war der insgesamt beantragte Zuschlag in Höhe von 139 % dem Aufwand angemessen und entsprechend festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 705/19 · SeRoRa Logistik GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 705/19
- Wirksam am
- 05.07.2024
- Registerbezug
- München, HRB 204583
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SeRoRa Logistik GmbH, Frauenstraße 32, 82216 Maisach, vertreten durch den Geschäftsführer Steinfellner Richard
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 204583
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 InsO zur Annahme des Vergleichsangebotes von Herrn Richard Steinfellner, Geschäftsführerhaftungsansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG a.F. mittels Zahlung eines Betrages in Höhe von Euro 80.000,00 abzugelten,
wird bestimmt auf
Donnerstag, 01.08.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204583 HRB 204583: SeRoRa Logistik GmbH, Maisach, Landkreis Fürstenfeldbruck, Frauenstr. 32, 82216 Maisach. Aufgrund Entscheidung des Insolvenzverwalters gilt für die Gesellschaft wieder das satzungsgemäße Geschäft…
Forderungsprüfung 1501 IN 705/19 · SeRoRa Logistik GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 705/19
- Wirksam am
- 26.07.2019
- Registerbezug
- München, HRB 204583
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SeRoRa Logistik GmbH, Frauenstraße 32, 82216 Maisach, vertreten durch den
Geschäftsführer Steinfellner Richard,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 204583
- Schuldnerin -
Der Berichts- und Prüfungstermin wird verlegt und der Eröffnungsbeschluss vom
01.06.2019 insoweit aufgehoben.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 28.08.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 28.08.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur
mündlich in diesem Termin erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 705/19 · SeRoRa Logistik GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 705/19
- Wirksam am
- 11.06.2019
- Registerbezug
- München, HRB 204583
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SeRoRa Logistik GmbH, Frauenstraße 32, 82216 Maisach, vertreten durch den
Geschäftsführer Steinfellner Richard,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 204583
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 05.06.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204583 HRB 204583: SeRoRa Logistik GmbH, Maisach, Landkreis Fürstenfeldbruck, Frauenstr. 32, 82216 Maisach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.06.2019 (Az. 1501 I…
Forderungsprüfung 1501 IN 705/19 · SeRoRa Logistik GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 705/19
- Wirksam am
- 04.06.2019
- Registerbezug
- München, HRB 204583
In dem Verfahren über den Antrag d.
SeRoRa Logistik GmbH, Frauenstraße 32, 82216 Maisach, vertreten durch den
Geschäftsführer Steinfellner Richard, geboren am XX.XX.XXXX, Jesenwanger Straße
6 b, 82284 Grafrath
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 204583
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Logistik
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.06.2019 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.07.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 29.08.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 29.08.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 25.03.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 705/19 · SeRoRa Logistik GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 705/19
- Wirksam am
- 03.04.2019
- Registerbezug
- München, HRB 204583
In dem Verfahren über den Antrag d.
SeRoRa Logistik GmbH, Frauenstraße 32, 82216 Maisach, vertreten durch den
Geschäftsführer Steinfellner Richard,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 204583
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Transport / Logistik
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 02.04.2019 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Nymphenburger Straße 5, 80335 München, Telefon: +49(89)30905860,
Telefax: +49(89)309058610.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204583 HRB 204583: SeRoRa Logistik GmbH, Maisach, Landkreis Fürstenfeldbruck, Frauenstr. 32, 82216 Maisach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Leicht, Günter, Mammendorf, *XX.XX.XXXX; Schulze, Tobias, Gilching, *XX.XX…
HRB 204583 SeRoRa Logistik GmbH, Maisach, Landkreis Fürstenfeldbruck, Frauenstr. 31, 82216 Maisach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frauenstr. 32, 82216 Maisach.
HRB 204583 SeRoRa Logistik GmbH, Maisach, Landkreis Fürstenfeldbruck, Frauenstr. 31, 82216 Maisach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.1999, zuletzt geändert am 02.06.2008. Die Gesell…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.