HRB 108793
SERMON GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Carl-Benz-Straße 35, 60386 Frankfurt am MainGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 29.10.2019
- Datenstand
- 2025-10-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eugen-Alin Calburean
Turda
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Die Erbringung von nicht zulassungspflichtigen Dienstleistungen in den Bereichen handwerksähnlicher Tätigkeiten, Hausmeisterservice.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 823/19 S-13-8 · SERMON GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 823/19 S-13-8
- Wirksam am
- 10.06.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 108793
vertreten durch:
Eugen-Alin Calburean, Straße Tineretului Nr. 32 sc. Aet 1 ap 11, 827142 Turda, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der geringen Masse des Verfahrens sind zugunsten der vorläufigen Insolvenzverwalterin unter Anwendung der BGH-Beschlüsse vom 13.07.2006 (IX ZB 104/05) sowie vom 04.02.10, (IX ZB 129/08) gem. § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 2 Abs. 2 InsO antragsgemäß die Mindestvergütung in Höhe von EUR 1.000,00 sowie Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 05.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 810 IN 823/19 S-13-8 · SERMON GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 823/19 S-13-8
- Wirksam am
- 29.05.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 108793
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand Beträgt EUR 9.074,61, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: EUR 113.118,00.Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 823/19 S-13-8 · SERMON GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 823/19 S-13-8
- Wirksam am
- 02.10.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 108793
hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 28.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 823/19 S-13-8 · SERMON GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 823/19 S-13-8
- Wirksam am
- 29.10.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 108793
Landstraße 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108793),
vertreten durch: Eugen-Alin Calburean, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 11.01.2021 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
25.01.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 108793 HRB 108793: SERMON GmbH, Frankfurt am Main, Carl-Benz-Straße 35, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 823/19 S-13-8 · SERMON GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 823/19 S-13-8
- Wirksam am
- 23.10.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 108793
SERMON GmbH, Rödelheimer Landstraße 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 108793),
vertreten durch:
Eugen-Alin Calburean, (Geschäftsführer),
eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann,
Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/
7561466-160, E-Mail: sriedemann@drpannen.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin
vorzunehmen. Anmeldefrist: 30.12.2019
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 13.01.2020 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 823/19 S-13-8 · SERMON GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 823/19 S-13-8
- Wirksam am
- 06.09.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 108793
GmbH, Rödelheimer Landstraße 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 108793), vertr. d.: Eugen-Alin Calburean, Straße Tineretului Nr. 32
sc. Aet 1 ap 11, 827142 Turda, RUMÄNIEN, (Geschäftsführer), ist am 06.09.2019
um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160, E-Mail: sriedemann@drpannen.de
bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 108793 HRB 108793: SERMON GmbH, Frankfurt am Main, Carl-Benz-Straße 35, 60386 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2017 mit Änderung vom 16.05.2017. Geschäftsansc…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.