HRA 10232

Sergej Gorjanin Go Umzüge e.K.

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rudolf-Diesel-Str. 1, 53879 Euskirchen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Euskirchen
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
10.05.2024
Datenstand
2025-09-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Sergej Gorjanin

Köln

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 97 IN 182/25 · Gorjanin, Sergej · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 182/25
Wirksam am
19.01.2026
Registerbezug
Bonn, HRA 10232
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 182/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Sergej Gorjanin, geboren am XX.XX.XXXX, Johanniterstraße 33, 51065 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 10232 eingetragenen Firma Sergej Gorjanin Go Umzüge e.K.

ist am 16.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

97 IN 182/25
Amtsgericht Bonn, 19.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 97 IN 182/25 · Gorjanin, Sergej · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 182/25
Wirksam am
06.01.2026
Registerbezug
Bonn, HRA 10232
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 182/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des Herrn Sergej Gorjanin, Johanniterstraße 33, 51065 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 10232 eingetragenen Firma Sergej Gorjanin Go Umzüge e.K.

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Froese & Partner GbR, Bonner Straße 172-176, 50968 Köln

ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

97 IN 182/25
Amtsgericht Bonn, 01.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 97 IN 182/25 · Gorjanin, Sergej · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
97 IN 182/25
Wirksam am
10.12.2025
Registerbezug
Bonn, HRA 10232
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 182/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des Herrn im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRA 10232 eingetragenen Sergej Gorjanin, geboren am XX.XX.XXXX, Johanniterstraße 33, 51065 Köln, handelnd unter: Sergej Gorjanin Go Umzüge e.K., Rudolf-Diesel-Str. 1, 53879 Euskirchen

ist am 10.12.2025, um 10:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann, Eichendorffstr. 8, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

97 IN 182/25
Amtsgericht Bonn, 10.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.