HRB 30985

Sepona HR Services GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 405 IN 206/19 · Sepona HR Services GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 206/19
Wirksam am
14.09.2020
Registerbezug
Leipzig, HRB 30985
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 206/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sepona HR Services GmbH,
Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30985
vertreten durch den Geschäftsführer Erik Haberecht

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 14.09.2020
festgesetzt auf Vergütung . EUR, Auslagen . EUR, Umsatzsteuer . EUR.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

405 IN 206/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 14.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30985 HRB 30985: Sepona HR Services GmbH, Leipzig, Kohlenstraße 2, 04105 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 30985: Sepona HR Services GmbH, Leipzig, Kohlenstraße 2, 04105 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 206/19 · Sepona HR Services GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 206/19
Wirksam am
25.03.2019
Registerbezug
Leipzig, HRB 30985
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 206/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sepona HR Services GmbH,
Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30985
vertreten durch den Geschäftsführer Erik Haberecht

- wurde am 22.03.2019 um 13:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, Hainstraße 8, 04109 Leipzig, Telefax: 0341
96254529 Email geschäftlich: insoleipzig@whitecase.com Telefon geschäftlich:
0341 9625450

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
03.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO

|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses

|den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) und die Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2
InsO),

|die Eigenverwaltung im Sinne von § 271 InsO,

|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 04.06.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf Dienstag, 04.06.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG,
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

405 IN 206/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 25.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 206/19 · Sepona HR Services GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 206/19
Wirksam am
11.02.2019
Registerbezug
Leipzig, HRB 30985
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 405 IN 206/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Sepona HR Services
GmbH, Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig, zur Zeit führungslos, im
Insolvenzverfahren vertreten durch den Geschäftsführer Erik Haberecht

Registergericht: Amtsgericht Leipzig , HRB 30985

- wurde am 11.02.2019 um 14:45 Uhr Dr. Philipp Hackländer, Hainstraße 8, 04109
Leipzig, Telefax 0341 96254529, Email geschäftlich insoleipzig@whitecase.com,
Telefon geschäftlich 0341 9625450 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter
bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung
zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu
erhalten.

Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal

www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

405 IN 206/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 11.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30985 HRB 30985: Sepona HR Services GmbH, Leipzig, Kohlenstraße 2, 04105 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Behrend, Pascal, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 30985: Sepona HR Services GmbH, Leipzig, Kohlenstraße 2, 04105 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Behrend, Pascal, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30985 HRB 30985: Sepona HR Services GmbH, Leipzig, Kohlenstraße 2, 04105 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Haberecht, Erik, Brandis, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Haberecht, Erik, …
HRB 30985: Sepona HR Services GmbH, Leipzig, Kohlenstraße 2, 04105 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Haberecht, Erik, Brandis, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Haberecht, Erik, Brandis OT Beucha, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 30985 HRB 30985: Sepona HR Services GmbH, Leipzig, Jacobstraße 3, 04105 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Kohlenstraße 2, 04105 Leipzig.
HRB 30985: Sepona HR Services GmbH, Leipzig, Jacobstraße 3, 04105 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Kohlenstraße 2, 04105 Leipzig.
Neueintragungen
HRB 30985 HRB 30985:Sepona HR Services GmbH, Leipzig, Jacobstraße 3, 04105 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 9.12.2014. Geschäftsanschrift: Jacobstraße 3, 04105 Leipzig. Gegenstan…
HRB 30985:Sepona HR Services GmbH, Leipzig, Jacobstraße 3, 04105 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 9.12.2014. Geschäftsanschrift: Jacobstraße 3, 04105 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: die Erbringung von Personaldienstleitungen - insbesondere aber nicht ausschließlich - die strategische und operative Personalbeschaffung, Personalvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung i.S. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die Übernahme von Kundenprozessen im Personalmanagement und alle unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehende Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Behrend, Pascal, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Haberecht, Erik, Brandis OT Beucha, *XX.XX.XXXX.

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