HRA 7131

Senses Projects GmbH & Co. KG

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Obertorstraße 2, 97268 Kirchheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kirchheim
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
28.06.2023
Datenstand
2025-10-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Rainer Matschurat

Würzburg

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Senses Projects Verwaltungs GmbH

Würzburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Senses Projects KG Würzburg
  2. Senses Projects GmbH & Co. KG Würzburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 197/20 · Senses Projects GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 197/20
Wirksam am
29.01.2026
Registerbezug
Würzburg, HRA 7131
IN 197/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Senses Projects GmbH & Co. KG, Obertorstraße 2, 97268 Kirchheim, vertreten durch die Komplementärin Senses Projects Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Matschurat Rainer Thomas Johannes, geb. Matschurat
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 7131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Gz.: AD/001772-20

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 28.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 197/20 · Senses Projects GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 197/20
Wirksam am
26.01.2024
Registerbezug
Würzburg, HRA 7131
IN 197/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Senses Projects GmbH & Co. KG, Obertorstraße 2, 97268 Kirchheim, vertreten durch die Komplementärin Senses Projects Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Matschurat Rainer Thomas Johannes, geb. Matschurat
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 7131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Gz.: AD/001772-20

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.02.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 25.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 197/20 · Senses Projects GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 197/20
Wirksam am
02.12.2022
Registerbezug
Würzburg, HRA 7131
IN 197/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Senses Projects GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Senses Projects Verwaltungs GmbH, Obertorstraße 2, 97268 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Matschurat Rainer Thomas Johannes, geb. Matschurat, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 7131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Gz.: AD/001772-20

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.01.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 30.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7131 HRA 7131: Senses Projects GmbH & Co. KG, Kirchheim, Obertorstraße 2, 97268 Kirchheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.03.2021 (Az. IN 197/20) das Insol…
HRA 7131: Senses Projects GmbH & Co. KG, Kirchheim, Obertorstraße 2, 97268 Kirchheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.03.2021 (Az. IN 197/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 197/20 · Senses Projects GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 197/20
Wirksam am
02.03.2021
Registerbezug
Würzburg, HRA 7131
IN 197/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Senses Projects GmbH & Co. KG, Obertorstraße 2, 97268 Kirchheim, vertreten
durch die Komplementärin Senses Projects Verwaltungs GmbH, Obertorstraße 2,
97268 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Matschurat Rainer
Thomas Johannes, geb. Matschurat, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit:
deutsch, c/o Scheuermann, Am Ostbahnhof 5, 97084 Würzburg
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 7131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, Hofstraße 3, 97070 Würzburg,
Gz.: AD/001772-20
Geschäftszweig/Beschäftigung: Handel mit Kleidung und Bedarfsartikeln im
kosmetischen Bereich, u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2021 um 11.00 Uhr
eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Matthias Birn
Steinbachtal 2 b, 97082 Würzburg
Telefon: +49(931)991560
Telefax: +49(931)99156290
Email: mbirn@bildl.com
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 20.04.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.05.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 20.05.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 09.09.2020 beim Insolvenzgericht Würzburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 01.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 197/20 · Senses Projects GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 197/20
Wirksam am
17.09.2020
Registerbezug
Würzburg, HRA 7131
Az.: IN 197/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Senses Projects GmbH & Co. KG, Obertorstraße 2, 97268 Kirchheim, vertreten
durch die Komplementärin Senses Projects Verwaltungs GmbH, Obertorstraße 2,
97268 Kirchheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Matschurat Rainer
Thomas Johannes, geb. Matschurat, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit:
deutsch, c/o Scheuermann, Am Ostbahnhof 5, 97084 Würzburg
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRA 7131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB, Hofstraße 3, 97070 Würzburg,
Gz.: AD/001772-20
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 17.09.2020 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Matthias Birn,
Steinbachtal 2 b, 97082 Würzburg, Telefon: +49(931)991560, Telefax: +49(931)
99156290, Email: mbirn@bildl.com.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 17.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7131 HRA 7131: Senses Projects GmbH & Co. KG, Würzburg, Herta-Mannheimer-Weg 14, 97084 Würzburg. Sitz verlegt, nun: Kirchheim. Geschäftsanschrift: Obertorstraße 2, 97268 Kirchheim.
HRA 7131: Senses Projects GmbH & Co. KG, Würzburg, Herta-Mannheimer-Weg 14, 97084 Würzburg. Sitz verlegt, nun: Kirchheim. Geschäftsanschrift: Obertorstraße 2, 97268 Kirchheim.
Veränderungen
HRA 7131 HRA 7131: Senses Projects GmbH & Co. KG, Würzburg, Herta-Mannheimer-Weg 14, 97084 Würzburg. Einzelprokura: Messerer, Claudia, Margetshöchheim, *XX.XX.XXXX.
HRA 7131: Senses Projects GmbH & Co. KG, Würzburg, Herta-Mannheimer-Weg 14, 97084 Würzburg. Einzelprokura: Messerer, Claudia, Margetshöchheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 7131 HRA 7131: Senses Projects GmbH & Co. KG, Würzburg, Grombühlstraße 11, 97080 Würzburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Herta-Mannheimer-Weg 14, 97084 Würzburg.
HRA 7131: Senses Projects GmbH & Co. KG, Würzburg, Grombühlstraße 11, 97080 Würzburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Herta-Mannheimer-Weg 14, 97084 Würzburg.
Veränderungen
HRA 7131 HRA 7131:Senses Projects GmbH & Co. KG, Würzburg, Grombühlstraße 14, 97080 Würzburg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Grombühlstraße 11, 97080 Würzburg.
HRA 7131:Senses Projects GmbH & Co. KG, Würzburg, Grombühlstraße 14, 97080 Würzburg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Grombühlstraße 11, 97080 Würzburg.
Veränderungen
HRA 7131 HRA 7131:Senses Projects KG, Würzburg, Grombühlstraße 14, 97080 Würzburg.Firma geändert, nun: Senses Projects GmbH & Co. KG. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Senses Projects Verwaltungs GmbH…
HRA 7131:Senses Projects KG, Würzburg, Grombühlstraße 14, 97080 Würzburg.Firma geändert, nun: Senses Projects GmbH & Co. KG. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Senses Projects Verwaltungs GmbH, Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 12234), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Matschurat, Rainer, Würzburg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 7131 Senses Projects KG, Würzburg, Grombühlstraße 14, 97080 Würzburg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Grombühlstraße 14, 97080 Würzburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persö…
Senses Projects KG, Würzburg, Grombühlstraße 14, 97080 Würzburg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Grombühlstraße 14, 97080 Würzburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Matschurat, Rainer, Würzburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.