HRB 6590
SeniVita Ambulante Pflege gGmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Parsifalstr. 31, 95445 BayreuthGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Bayreuth
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 14.06.2021
- Datenstand
- 2025-02-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Manfred Vetterl
Pegnitz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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1.Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"der Abgabenordnung. 2.Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von sozialen Einrichtungen, insbesondere von ambulanten Pflegediensten und die Förderung und Unterstützung von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere im Bereich der Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Behindertenhilfe und Bildung durch die Beschaffung von Mitteln. 3.Die Gesellschaft ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. 4.Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. 5.Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 6.Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen nicht zur Verwirklichung des Zwecks eingesetzt werden.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 6590 HRB 6590: SeniVita Ambulante Pflege gGmbH, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Abweichend von § 155 InsO erfolgt durch den Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Rumpfgeschäftsjahres, beginnend mit …
Insolvenzbekanntmachung IN 24/21 · SeniVita Ambulante Pflege gGmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 24/21
- Wirksam am
- 08.06.2021
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 6590
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SeniVita Ambulante Pflege gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Vetterl
Manfred, Parsifalstraße 31, 95445 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 6590
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7,
95444 Bayreuth
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 29.06.2021, 11:30
Uhr, Sitzungssaal 2.004, 2. Stock sowie ggf. Sitzungssaal 1.049, 1. Stock,
Wittelsbacherring 22, Bayreuth, um Zustimmung der Gläubigerversammlung zu
folgenden Punkten:
Genehmigung des Kaufvertrags über den Verkauf des Geschäftsbetriebes der
Schuldnerin vom 06.05.2021, mit welchem das bewegliche Anlagevermögen sowie das
Umlaufvermögen der Schuldnerin im Wege der übertragenden Sanierung an die Firma
Arche Noris gGmbH veräußert wurde.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 07.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6590 HRB 6590: SeniVita Ambulante Pflege gGmbH, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.04.2021 (Az. IN 24/21) das Insolv…
Insolvenzbekanntmachung IN 24/21 · SeniVita Ambulante Pflege gGmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 24/21
- Wirksam am
- 01.04.2021
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 6590
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SeniVita Ambulante Pflege gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Vetterl
Manfred, Parsifalstraße 31, 95445 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 6590
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7,
95444 Bayreuth
hat der (vorläufige) Insolvenzverwalter im Gutachten am 23.03.2021 angezeigt,
dass Masseunzulänglichkeit zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung am 01.04.2021
um 08:00 Uhr vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 01.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 24/21 · SeniVita Ambulante Pflege gGmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 24/21
- Wirksam am
- 29.01.2021
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 6590
In dem Verfahren über den Antrag d.
SeniVita Ambulante Pflege gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Vetterl
Manfred, Parsifalstraße 31, 95445 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 6590
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7,
95444 Bayreuth
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 29.01.2021 um 10.30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet,
§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0,
Telefax: +49(911)951285-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene
Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände einzuziehen, freies Vermögen zu
verwerten und Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu errichtendes Konto
(vgl. BGH vom 7.2.2019 IX 47/18) einzuziehen und dort zu verwahren.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 29.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6590 HRB 6590: SeniVita Ambulante Pflege gGmbH, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
HRB 6590 HRB 6590: SeniVita Ambulante Pflege gGmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.
HRB 6590 HRB 6590: SeniVita Ambulante Pflege gGmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.5.2017. Geschäftsanschrift: Wahnfriedstr. 3, 95444 Bay…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.