HRB 121543 früher Amtsgericht Meppen

Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Haus Friederike

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Friederikenstr. 50, 26871 Papenburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Papenburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.06.2012
Datenstand
2025-10-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Matthias Winiarski

Lilienthal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb und die Förderung von gemeinnützigen Altenheimen, Wohnstiften, Senioren-Zentren, Betreute Seniorenwohnanlagen und Pflegeheimen aller Art in 26871 Papenburg und alle damit im weitesten Sinne zusammenhängenden Geschäfte einschließlich zu erbringender Dienstleistungen, auch in offenen und teilstationären Formen. Sie ist tätig insbesondere auf den Gebieten der Altenhilfe und Altenpflege, der Krankenhilfe und Krankenpflege für hilfsbedürftige Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 61 IN 22/10 · Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 22/10
Wirksam am
11.08.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 121543
61 IN 22/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike, Friederikenstraße 50, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 121543), vertr. d.: Matthias Winiarski, Sonnenblick 50, 28865 Lilienthal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Detlef Stürmann, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421 36860, Fax: 0421 3686100, E-Mail: mail@schubra.de, Internet: www.schubra.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 1.429.189,41 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 8.633.860,18 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 04.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 61 IN 22/10 · Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 22/10
Wirksam am
11.08.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 121543
61 IN 22/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike, Friederikenstraße 50, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 121543), vertr. d.: Matthias Winiarski, Sonnenblick 50, 28865 Lilienthal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.09.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 03.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 61 IN 22/10 · Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
61 IN 22/10
Wirksam am
11.08.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 121543
61 IN 22/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike, Friederikenstraße 50, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 121543), vertr. d.: Matthias Winiarski, Sonnenblick 50, 28865 Lilienthal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Detlef Stürmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV gemäß InsVV inkl. des Mehrbetrages in Höhe von _________ EUR gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV

EUR
um 128 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des durch Schriftsatz vom 27.07.2014 bewilligten Vorschusses in Höhe von EUR (sofern bereits der Insolvenzmasse entnommen) nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Mit Schriftsatz vom 09.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.879.136,95 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 10.134.022,29 EUR verwertet (=Erlös Verwertung Immobilien, Anlagevermögen/Zubehör, Lebensversicherung), wodurch ein vereinbarter Feststellungskostenbeitrag in Höhe 275.237,79 EUR zur Masse geflossen ist. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung (mit Absonderungsrechten) in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher EUR (=50% von _________ EUR) anzusetzen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.

III.

Zusätzlich beantragt der Insolvenzverwalter Zuschläge in Höhe von insgesamt 128 % auf die Grundregelvergütung ohne Berücksichtigung der Mehrvergütung in Höhe von ___________ EUR mithin auf den Betrag von _____________ EUR entsprechend der Entscheidung des BGH vom 22.07.2021 - IX ZB 85/19. Die beantragten Zuschläge sollen die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters angemessen vergüten, die deutlich über die üblichen Abwicklungstätigkeiten hinausgehen. Die jeweilig beantragten Zuschläge wurden schlüssig begründet. Insoweit wird zur Meidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des Insolvenzverwalters im Antrag vom 09.01.2025 Bezug genommen.

Im Einzelnen beantragt der Insolenzverwalter Zuschläge für folgende Tätigkeiten:

a) für die Betriebsfortführung: 28 %
b) für die Konzernverflechtung: 25 %
c) für die übertragende Sanierung: 75 %

Nach Prüfung der einzelnen Zuschlagstatbestände hat das Gericht den Gesamtzuschlag auf insgesamt 128 % festgesetzt. Dieser erweist sich sowohl in der Gesamtbetrachtung, als auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des gegenständlichen außergewöhnlich umfangreichen Insolvenzverfahrens als gerechtfertigt, angemessen und zugleich ausreichend, um die Tätigkeit des Insolvenzverwalters sachgerecht zu vergüten.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 372,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 133 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 oder dem Landgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 04.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 22/10 · Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
61 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Osnabrück, HRB 121543

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 22/10 · Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
61 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Osnabrück, HRB 121543

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 22/10 · Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
61 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Osnabrück, HRB 121543

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 22/10 · Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
61 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Osnabrück, HRB 121543

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 22/10 · Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
61 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Osnabrück, HRB 121543

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 22/10 · Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
61 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Osnabrück, HRB 121543

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 61 IN 22/10 · Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
61 IN 22/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Osnabrück, HRB 121543

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.