HRB 200219

Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Oldenburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Oldenburg
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 16 IN 17/10 · Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 17/10
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 200219
16 IN 17/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Hansa Ring 40-44, 26125 Oldenburg (AG Oldenburg, HRB 200219), vertr. d.: 1. Oliver Mathes, Zürcher Str. 50 a, 8102 Oberengstringen, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Matthias Winiarski, Sonnenblick 50, 28865 Lilienthal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 17.11.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen evtl. nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 28.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 16 IN 17/10 · Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 17/10
Wirksam am
29.09.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 200219
16 IN 17/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Hansa Ring 40-44, 26125 Oldenburg (AG Oldenburg, HRB 200219), vertr. d.: 1. Oliver Mathes, Zürcher Str. 50 a, 8102 Oberengstringen, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Matthias Winiarski, Sonnenblick 50, 28865 Lilienthal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Detlef Stürmann, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421 36860, Fax: 0421 3686100, E-Mail: mail@schubra.de, Internet: www.schubra.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 467.627,91 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 295.544,43 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 28.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 16 IN 17/10 · Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 17/10
Wirksam am
11.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 200219
16 IN 17/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Hansa Ring 40-44, 26125 Oldenburg (AG Oldenburg, HRB 200219), vertr. d.: 1. Oliver Mathes, Zürcher Str. 50 a, 8102 Oberengstringen, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Matthias Winiarski, Sonnenblick 50, 28865 Lilienthal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Detlef Stürmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Oldenburg (Oldb) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 122 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 13.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 636.204,18 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 41.029,98 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 40 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Grundvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 37,16 % ergibt.

IV.

Zusätzlich beantragt der Insolvenzverwalter Zuschläge in Höhe von insgesamt bereinigt 122 % auf die Grundregelvergütung. Die beantragten Zuschläge sollen die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters angemessen vergüten, die deutlich über die üblichen Abwicklungstätigkeiten hinausgehen. Die jeweilig beantragten Zuschläge wurden umfangreich und schlüssig begründet.

Im Einzelnen beantragt der Insolvenzverwalter Zuschläge für folgende Tätigkeiten:
1. Betriebsfortführung 37 %
2. Konzernverflechtung 25 %
3. übertragende Sanierung 60 %

Nach Prüfung der einzelnen Zuschlagstatbestände hat das Gericht den Gesamtzuschlag auf 122 % festgesetzt. Dieser erweist sich sowohl in der Gesamtbetrachtung als auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des vorliegenden, außergewöhnlich umfangreichen Insolvenzverfahrens als gerechtfertigt, angemessen und zugleich ausreichend, um die Tätigkeit des Insolvenzverwalters sachgerecht zu vergüten.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 128,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 46 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 oder dem Landgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 10.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 16 IN 17/10 · Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 17/10
Wirksam am
11.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 200219
16 IN 17/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Hansa Ring 40-44, 26125 Oldenburg (AG Oldenburg, HRB 200219), vertr. d.: 1. Oliver Mathes, Zürcher Str. 50 a, 8102 Oberengstringen, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), 2. Matthias Winiarski, Sonnenblick 50, 28865 Lilienthal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 08.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Detlef Stürmann, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421 36860, Fax: 0421 3686100, E-Mail: mail@schubra.de, Internet: www.schubra.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.09.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 10.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 16 IN 17/10 · Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
16 IN 17/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Oldenburg, HRB 200219

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 16 IN 17/10 · Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
16 IN 17/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Oldenburg, HRB 200219

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200219 Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Oldenburg, Hansa-Ring 40-44, 26133 Oldenburg.Durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg (16 IN 17/10) vom 01.06.2010 ist über das Ver…
Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Oldenburg, Hansa-Ring 40-44, 26133 Oldenburg.Durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg (16 IN 17/10) vom 01.06.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 16 IN 17/10 · Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
16 IN 17/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Oldenburg, HRB 200219

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 16 IN 17/10 · Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Oldenburg
Insolvenzgericht
Oldenburg
Aktenzeichen
16 IN 17/10
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Oldenburg, HRB 200219

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200219 Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Oldenburg, (Nordring 40-44, 26125 Oldenburg).Nicht mehr Geschäftsführer: Grewe, Peter, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Mat…
Seniorenwohnen "Am Walshagenpark" gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Oldenburg, (Nordring 40-44, 26125 Oldenburg).Nicht mehr Geschäftsführer: Grewe, Peter, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Mathes, Oliver, Lachen/ Schweiz, *XX.XX.XXXX; Winiarksi, Matthias, Lilienthal, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.