HRB 7373

Seniorenresidenz Schloß Thurn und Taxis Regensburg GmbH

Amtsgericht Regensburg · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Emmeramsplatz 7, 93047 Regensburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Regensburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
15.07.2024
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Sebastian G. Wendlinger

Hausham

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Betrieb von sozialen Einrichtungen, insbesondere im Jugend-, Alten- und Behindertenbereich.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 232/18 · Seniorenresidenz Schloß Thurn und Taxis Regensburg GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
14 IN 232/18
Wirksam am
13.10.2025
Registerbezug
Regensburg, HRB 7373
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

14 IN 232/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Seniorenresidenz Schloß Thurn und Taxis Regensburg GmbH, Emmeramsplatz 7, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Wendlinger Sebastian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 7373
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SWS Partner mbB, Metzgergasse 2-4, 94469 Deggendorf, Gz.: RA Reil

Die weiteren Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Stefan Debus, Prinz-Ludwig-Straße 15, 93055 Regensburg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Auslagen
BETRAG

Auslagen insgesamt

BETRAG
Gesamtbetrag Auslagen
BETRAG
in Worten: BETRAG

Die Entnahme der Auslagen aus der nachträglich zu verteilenden Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 06.10.2025. Auf die Begründung in seinem Antrag vom 06.10.2025 wird Bezug genommen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 10.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 232/18 · Seniorenresidenz Schloß Thurn und Taxis Regensburg GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
14 IN 232/18
Wirksam am
28.07.2025
Registerbezug
Regensburg, HRB 7373
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

14 IN 232/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Seniorenresidenz Schloß Thurn und Taxis Regensburg GmbH, Emmeramsplatz 7, 93047 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Wendlinger Sebastian
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 7373
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SWS Partner mbB, Metzgergasse 2-4, 94469 Deggendorf, Gz.: RA Reil

Die weiteren Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Stefan Debus, Prinz-Ludwig-Straße 15, 93055 Regensburg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Auslagen
BETRAG

Auslagen insgesamt

BETRAG
Gesamtbetrag Auslagen
BETRAG
in Worten: BETRAG

Die Entnahme der Auslagen aus der nachträglich zu verteilenden Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der weiteren Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.05.2025. Auf die Begründung in seinem Antrag vom 27.05.2025 wird Bezug genommen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 22.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7373 HRB 7373: Seniorenresidenz Schloß Thurn und Taxis Regensburg GmbH, Regensburg, Emmeramsplatz 7, 93047 Regensburg. Prokura erloschen: Spatschek, Rudolf, München, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaf…
HRB 7373: Seniorenresidenz Schloß Thurn und Taxis Regensburg GmbH, Regensburg, Emmeramsplatz 7, 93047 Regensburg. Prokura erloschen: Spatschek, Rudolf, München, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 01.08.2018 (Az. 14 IN 232/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 7373 Seniorenresidenz Schloß Thurn und Taxis Regensburg GmbH, Regensburg, Emmeramsplatz 7, 93047 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Bernd, Rotthalmünster, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: …
Seniorenresidenz Schloß Thurn und Taxis Regensburg GmbH, Regensburg, Emmeramsplatz 7, 93047 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Müller, Bernd, Rotthalmünster, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wendlinger, Sebastian G., Hausham, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22.06.1999 mit der EUSTRA Beteiligungsgesellschaft mbH (vormals: ABS Gesellschaft für Assistenz, Betreuung und Service im Gesundheits- und Sozialbereich mbH) mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 119754) ist durch Kündigung zum 31.12.2012 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 7373 Seniorenresidenz Schloß Thurn und Taxis Regensburg GmbH, Regensburg, Emmeramsplatz 7, 93047 Regensburg.Geschäftsanschrift: Emmeramsplatz 7, 93047 Regensburg. Einzelprokura: Spatschek, Rudolf, München, *XX.XX…
Seniorenresidenz Schloß Thurn und Taxis Regensburg GmbH, Regensburg, Emmeramsplatz 7, 93047 Regensburg.Geschäftsanschrift: Emmeramsplatz 7, 93047 Regensburg. Einzelprokura: Spatschek, Rudolf, München, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.