HRA 2192

Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG

Amtsgericht Eschwege · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Sooden-Allendorf

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Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Sooden-Allendorf
Datenstand
2025-01-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. E. Meister, Alten- und Pflegeheim, Haus Rosengarten GmbH & Co. KG Bad Sooden-Allendorf
  2. E. Meister KG Alten- und Pflegeheim Haus Rosengarten Bad Sooden-Allendorf
  3. E. Meister Alten- und Pflegeheim, Heim für behinderte Volljährige, Haus Rosengarten GmbH & Co.KG Bad Sooden-Allendorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 3/23 · Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 3/23
Wirksam am
01.04.2026
Registerbezug
Eschwege, HRA 2192
3 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf (AG Eschwege, HRA 2192), vertr. d.: 1. Alten- und Pflegeheim Haus Rosengarten Verwaltungs GmbH, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michaela Sippel, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 12.03.2026 berichtigt worden.

Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin PLUTA Rechtsanwalts GmbH werden festgesetzt auf:

XXX EUR Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO
XXX EUR um XX % erhöht zuzüglich
XXX EUR Auslagen zuzüglich
XXX EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX EUR Gesamtbetrag

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege oder dem Landgericht Kassel, Frankfurter Straße 7, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Eschwege, 31.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 3/23 · Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 3/23
Wirksam am
17.03.2026
Registerbezug
Eschwege, HRA 2192
3 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf (AG Eschwege, HRA 2192), vertr. d.: 1. Alten- und Pflegeheim Haus Rosengarten Verwaltungs GmbH, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michaela Sippel, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin PLUTA Rechtsanwalts GmbH festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Eschwege eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

XXX
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

XXX
EUR
um XXX % erhöht zuzüglich

XXX
EUR
Auslagen zuzüglich

XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX
EUR
abzüglich bereits festgesetzter Vorschüsse

XXX
EUR
Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 31.10.2023 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von XXX EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von XXX EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach XXX EUR.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt XXX EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt XXX %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt XXX EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt XXX EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um XXX EUR auf insgesamt XXX EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt XXX EUR.

e) Da die vorläufige Insolvenzverwalterin durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von XXX EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von XXX % ergibt.

Weiterhin hat die Insolvenzverwalterin ausreichend dargelegt, dass ein erheblicher Mehraufwand für die Bemühungen um eine übertragende Sanierung während der vorläufigen Verwaltung vorlag.

Das Gericht hält daher in der Gesamtschau einen Zuschlag in Höhe von XXX % für die Sanierungsbemühungen und von XXX % für die Betriebsfortführung für angemessen.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Eschwege, 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 3/23 · Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 3/23
Wirksam am
16.03.2026
Registerbezug
Eschwege, HRA 2192
3 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf (AG Eschwege, HRA 2192), vertr. d.: 1. Alten- und Pflegeheim Haus Rosengarten Verwaltungs GmbH, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michaela Sippel, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Eschwege, 16.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 3/23 · Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 3/23
Wirksam am
23.04.2024
Registerbezug
Eschwege, HRA 2192
3 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf (AG Eschwege, HRA 2192), vertr. d.: 1. Alten- und Pflegeheim Haus Rosengarten Verwaltungs GmbH, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michaela Sippel, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird für das Vergütungsfestsetzungsverfahren aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin entspricht, wird auf den 20.05.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Eschwege, 22.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 3/23 · Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 3/23
Wirksam am
04.05.2023
Registerbezug
Eschwege, HRA 2192
3 IN 3/23: Über das Vermögen der Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf (AG Eschwege, HRA 2192), vertr. d.: 1. Alten- und Pflegeheim Haus Rosengarten Verwaltungs GmbH, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michaela Sippel, (Geschäftsführerin), ist am 01.05.2023 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/92628-20, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwälte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 16.06.2023,

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Montag, 31.07.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 2; I. Stock, Hauptgebäude, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Eschwege, 03.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 3/23 · Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Eschwege
Insolvenzgericht
Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 3/23
Wirksam am
28.02.2023
Registerbezug
Eschwege, HRA 2192
3 IN 3/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf (AG Eschwege, HRA 2192), vertr. d.: 1. Alten- und Pflegeheim Haus Rosengarten Verwaltungs GmbH, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michaela Sippel, (Geschäftsführerin), ist am 27.02.2023 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/92628-20, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwälte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Eschwege, 27.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2192 HRA 2192: Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG, Bad Sooden-Allendorf, Ludwig-Rehn-Platz 5, 37242 Bad Sooden-Allendorf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-All…
HRA 2192: Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG, Bad Sooden-Allendorf, Ludwig-Rehn-Platz 5, 37242 Bad Sooden-Allendorf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf.
Veränderungen
HRA 2192 E. Meister Alten- und Pflegeheim, Heim für behinderte Volljährige, Haus Rosengarten GmbH & Co.KG, Bad Sooden-Allendorf, Ludwig-Rehn-Platz 5, 37242 Bad Sooden-Allendorf.Neue Firma durch Namensänderung: Senior…
E. Meister Alten- und Pflegeheim, Heim für behinderte Volljährige, Haus Rosengarten GmbH & Co.KG, Bad Sooden-Allendorf, Ludwig-Rehn-Platz 5, 37242 Bad Sooden-Allendorf.Neue Firma durch Namensänderung: Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Ludwig-Rehn-Platz 5, 37242 Bad Sooden-Allendorf.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.