HRB 189604

sendmoments GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kolosseumstr. 6, 80469 München

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
16.09.2025
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Patrick Ostermaier

Mindelheim

Liquidator(in)

Tom Richard Meyer

Inning am Ammersee

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-24

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schulz & Nadler GmbH München

Gegenstand des Unternehmens

Technische Erstellung, Vermarktung und Betreiben verschiedener Webprojekte sowie Herstellung und Vertrieb von Papeterie Produkten. Bei Webprojekten kann es sich um Online-Shops, Online-Vermittlungsplattformen oder Online-Abschluss-Prozesse jeglicher Art handeln.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2276/25 · sendmoments GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2276/25
Wirksam am
04.05.2026
Registerbezug
München, HRB 189604
1542 IN 2276/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

sendmoments GmbH, Kolosseumstraße 6, 80469 München, vertreten durch die Geschäftsführer Meyer Tom Richard und Ostermaier Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189604
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring PartmbB, Budapester Straße 35, 10787 Berlin

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 01.04.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 9,11 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2276/25 · sendmoments GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2276/25
Wirksam am
13.04.2026
Registerbezug
München, HRB 189604
AZ 1542 IN 2275/25

"Durch die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Funktion als Mitglied des Gläubigerausschusses wurde am 01.04.2026 ein Antrag auf Vergütung gemäß § 17 InsO eingereicht.

Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München eingesehen werden.
Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen ab dieser Veröffentlichung Stellung zu nehmen".

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2276/25 · sendmoments GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2276/25
Wirksam am
02.12.2025
Registerbezug
München, HRB 189604
1542 IN 2276/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

sendmoments GmbH, Kolosseumstraße 6, 80469 München, vertreten durch die Geschäftsführer Meyer Tom Richard und Ostermaier Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189604
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring PartmbB, Budapester Straße 35, 10787 Berlin

Terminsbestimmung:

Termin zur Beschlussfassung gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 InsO der Gläubigerversammlung über die Abberufung des Gläubigerausschusses
wird bestimmt auf
Donnerstag, 08.01.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 2276/25 · sendmoments GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2276/25
Wirksam am
02.09.2025
Registerbezug
München, HRB 189604
1542 IN 2276/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

sendmoments GmbH, Kolosseumstraße 6, 80469 München, vertreten durch die Geschäftsführer Meyer Tom Richard und Ostermaier Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189604
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring PartmbB, Budapester Straße 35, 10787 Berlin

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2025 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Heinke Philip
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)25548700
Telefax: +49(89)25548710
Email: muenchen@jaffe-rae.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.09.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 06.11.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 06.11.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Gebr. Rossius Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG, Oberföhringer Straße 123, 81925 München, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Paparella
|Allcop Farbbild-Service GmbH & Co. KG, Kreuzhofstraße 5, 88161 Lindenberg,
vertreten durch die Geschäftsführerin Monika Sommerfeld
|Gildo Zuanel, Kolosseumstraße 6, 80469 München
|Bundesagentur für Arbeit, Kapuzinerstraße 26, 80337 München

9. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 24.06.2025 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 189604 HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unter…
HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Technische Erstellung, Vermarktung und Betreiben verschiedener Webprojekte sowie Herstellung und Vertrieb von Papeterie Produkten. Bei Webprojekten kann es sich um Online-Shops, Online-Vermittlungsplattformen oder Online-Abschluss-Prozesse jeglicher Art handeln.
Veränderungen
HRB 189604 HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2019 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2019 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 189604 HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die Gesellschaft hat am 11.07.2019 mit der sendmoments Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 247685) als he…
HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die Gesellschaft hat am 11.07.2019 mit der sendmoments Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 247685) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 26.07.2019 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 189604 HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die MSDD Medienservice Digitaldruck GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 142844) ist auf Grund des Verschmelzungsvertra…
HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die MSDD Medienservice Digitaldruck GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 142844) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 189604 HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2019 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2019 hat die Satzung neu gefasst.
Veränderungen
HRB 189604 HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Kolosseumstr. 6, 80469 München. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 hat die Satzung neu gefasst.
Veränderungen
HRB 189604 HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Goethestraße 66, 80336 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kolosseumstr. 6, 80469 München.
HRB 189604: sendmoments GmbH, München, Goethestraße 66, 80336 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kolosseumstr. 6, 80469 München.
Veränderungen
HRB 189604 sendmoments GmbH, München, Goethestraße 66, 80336 München. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.750,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wu…
sendmoments GmbH, München, Goethestraße 66, 80336 München. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.750,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 33.750,00 EUR.
Veränderungen
HRB 189604 Schulz & Nadler GmbH, München, Mozartstraße 15, 80336 München. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Stammkapital), 5 (Jahresabschluss) und 9 (Bekanntmachungen) d…
Schulz & Nadler GmbH, München, Mozartstraße 15, 80336 München. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Stammkapital), 5 (Jahresabschluss) und 9 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: sendmoments GmbH. Geschäftsanschrift: Goethestraße 66, 80336 München.
Neueintragungen
HRB 189604 Schulz & Nadler GmbH, München, Mozartstraße 15, 80336 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2010. Geschäftsanschrift: Mozartstraße 15, 80336 München. Gegenstand des U…
Schulz & Nadler GmbH, München, Mozartstraße 15, 80336 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2010. Geschäftsanschrift: Mozartstraße 15, 80336 München. Gegenstand des Unternehmens: Technische Erstellung, Vermarktung und Betreiben verschiedener Webprojekte. Bei Webprojekten kann es sich um Online-Shops, Online-Vermittlungsplattformen oder Online-Abschluss-Prozessen jeglicher Art handeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nadler, Michael, München, *XX.XX.XXXX; Schulz, Andreas, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.