HRB 14531

Sendel + Göß Haustechnik GmbH

Amtsgericht Fürth · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Burgbernheim

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Registerdaten

Sitz
Burgbernheim
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-02-03

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sendel + Göß Haustechnik GmbH Bad Windsheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 335/24 · Sendel + Göß Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Weiden i.d. OPf
Insolvenzgericht
Weiden i.d. OPf
Aktenzeichen
IN 335/24
Wirksam am
02.01.2026
Registerbezug
Fürth, HRB 14531
IN 335/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Hauptstraße 1, 91593 Burgbernheim, vertreten durch die Geschäftsführer Bauereiß Stefan und Sendel Thorsten
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 14531
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 14.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 416.560,34 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 33 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 14.10.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 33 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 23.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 335/24 · Sendel + Göß Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Weiden i.d. OPf
Insolvenzgericht
Weiden i.d. OPf
Aktenzeichen
IN 335/24
Wirksam am
03.11.2025
Registerbezug
Fürth, HRB 14531
IN 335/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Hauptstraße 1, 91593 Burgbernheim, vertreten durch die Geschäftsführer Bauereiß Stefan und Sendel Thorsten
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 14531
- Schuldnerin -

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Gericht hat über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.10.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten hiermit Gelegenheit bis einschließlich 15.12.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden."

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 31.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 335/24 · Sendel + Göß Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Weiden i.d. OPf
Insolvenzgericht
Weiden i.d. OPf
Aktenzeichen
IN 335/24
Wirksam am
04.02.2025
Registerbezug
Fürth, HRB 14531
IN 335/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Hauptstraße 1, 91593 Burgbernheim, vertreten durch die Geschäftsführer Bauereiß Stefan und Sendel Thorsten
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 14531
- Schuldnerin -

Beschluss:

Der Beschluss des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf. vom 01.02.2025 wird
im Tenor unter Ziffer 1. dahingehend berichtigt, dass es richtig lauten muss:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2025 um 10.00 Uhr eröffnet.

Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 04.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 335/24 · Sendel + Göß Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Weiden i.d. OPf
Insolvenzgericht
Weiden i.d. OPf
Aktenzeichen
IN 335/24
Wirksam am
03.02.2025
Registerbezug
Fürth, HRB 14531
IN 335/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Hauptstraße 1, 91593 Burgbernheim, vertreten durch die Geschäftsführer Bauereiß Stefan und Sendel Thorsten
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 14531
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 24.01.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 03.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 335/24 · Sendel + Göß Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht Weiden i.d. OPf
Insolvenzgericht
Weiden i.d. OPf
Aktenzeichen
IN 335/24
Wirksam am
06.12.2024
Registerbezug
Fürth, HRB 14531
IN 335/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Hauptstraße 1, 91593 Burgbernheim, vertreten durch die Geschäftsführer Bauereiß Stefan und Sendel Thorsten
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 14531
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 06.12.2024 um 09.05 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, Telefon: +49 (911) 600 79 161, Telefax: +49 (911) 600 79 10, Email: nbg@schubra.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt Außenstände einzuziehen und auf ein von ihm zu errichtendes Anderkonto einzuziehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 06.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14531 HRB 14531: Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Burgbernheim, Hauptstr. 1, 91593 Burgbernheim, OT Schwebheim. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter …
HRB 14531: Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Burgbernheim, Hauptstr. 1, 91593 Burgbernheim, OT Schwebheim. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Härtl, Julia, Plößberg, *XX.XX.XXXX; Riolfi, Nicole, Leonberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14531 HRB 14531: Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Burgbernheim, Hauptstr. 1, 91593 Burgbernheim, OT Schwebheim. Prokura erloschen: Wachsmann, Michael, Falkenberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 14531: Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Burgbernheim, Hauptstr. 1, 91593 Burgbernheim, OT Schwebheim. Prokura erloschen: Wachsmann, Michael, Falkenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14531 HRB 14531: Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Bad Windsheim, Seegasse 12, 91438 Bad Windsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2019 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages besch…
HRB 14531: Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Bad Windsheim, Seegasse 12, 91438 Bad Windsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2019 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Burgbernheim. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 1, 91593 Burgbernheim, OT Schwebheim.
Veränderungen
HRB 14531 HRB 14531: Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Bad Windsheim, Seegasse 12, 91438 Bad Windsheim. Bestellt: Geschäftsführer: Bauereiß, Stefan, Ipsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im…
HRB 14531: Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Bad Windsheim, Seegasse 12, 91438 Bad Windsheim. Bestellt: Geschäftsführer: Bauereiß, Stefan, Ipsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Sandner, Andreas, Tirschenreuth, *XX.XX.XXXX; Wachsmann, Michael, Falkenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14531 HRB 14531: Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Bad Windsheim, Seegasse 12, 91438 Bad Windsheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Göß, Andreas, Marktbergel, *XX.XX.XXXX.
HRB 14531: Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Bad Windsheim, Seegasse 12, 91438 Bad Windsheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Göß, Andreas, Marktbergel, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 14531 HRB 14531:Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Bad Windsheim, Seegasse 12, 91438 Bad Windsheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2014. Geschäftsanschrift: Seegasse 12, 91438 Bad…
HRB 14531:Sendel + Göß Haustechnik GmbH, Bad Windsheim, Seegasse 12, 91438 Bad Windsheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2014. Geschäftsanschrift: Seegasse 12, 91438 Bad Windsheim. Gegenstand des Unternehmens: das Betreiben eines Heizungs-/ Lüftungs-/ Sanitärbetriebes sowie Klimatechnik. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Göß, Andreas, Marktbergel, *XX.XX.XXXX; Sendel, Thorsten, Neusitz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.