HRB 100429 früher Amtsgericht Wolfsburg

SEMETEC Kunststofftechnik GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Brandgehaege 20, 38444 Wolfsburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wolfsburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
23.01.2020
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Nodurft

Peine

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Walter Seeger

Gaggenauf

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-06 Chronologischen Auszug ansehen
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. SEMTEC Kunststofftechnik GmbH Goslar

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Erarbeitung von qualifizierten Problemlösungen im Bereich der technischen Anwendung von Kunststoffen sowie die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffteilen sowie von technischen Funktionsteilen aus Kunststoff insbesondere für die Fahrzeugindustrie. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und/oder nützlich erscheinen. Sie kann in diesem Zusammenhang bebaute und unbebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte erwerben und veräußern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, andere Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen; sie kann Unternehmen, an denen sie bsteiligt ist, ganz oder teilweise unter einer einheitlichen Leitung zusammenfassen, sich auf die Verwaltung der Beteiligungen ganz oder teilweise beschränken und sie durch Verkauf oder sonstige Weise verwerten. Sie kann ferner ihren Betrieb ganz oder teilweise Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unterlassen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und schließen. Sie ist auch zum Abschluß von Unbernehmensverträgen jeder Art berechtigt.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 7/01 · SEMETEC Kunststofftechnik GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 7/01
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 100429
25 IN 7/01: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMETEC Kunststofftechnik GmbH, Brandgehaege 20, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100429), vertr. d.: Dipl.-Oec. Michael Nodurft, verstorben am 10.10.25, (Geschäftsführer), werden in Ergänzung zu dem Vergütungsbeschluss vom 02.07.2024 die weiteren Auslagen des vormaligen Insolvenzverwalters Hans-Jürgen Beil auf

EUR
Netto gem. § 8 Abs. 3 InsVV a.F. vom 01.01.2000 bis 31.12.2001

EUR
Umsatzsteuer darauf i.H.v. 19 %

EUR
Gesamtbetrag

festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter ist die Entnahme aus der vorhandenen Insolvenzmasse gestattet.

G r ü n d e:

Mit Schreiben vom 30.07.2025 beantragte der neue Insolvenzverwalter, Herr Peter Knöpfel, einen ergänzenden Vergütungsbeschluss hinsichtlich der weiteren Auslagen des vormaligen Insolvenzverwalter, Herr Hans-Jürgen Beil, i.H.v. EUR brutto zu erlassen.

Zur Begründung teilt er mit, dass der Vergütungsbeschluss vom 02.07.2024 die Auslagen des vormaligen Insolvenzverwalters nicht vollständig erfasst hatte. Es habe zur Berechnung der Auslagen nämlich fälschlicherweise den § 8 Abs. 3 InsVV in seiner neuen Fassung angewandt. Es sei jedoch die alte Fassung vom 01.01.2000 anzuwenden, welche noch keine Kappungsgrenze i.H.v. 30 % der Regelvergütung enthielt.

Den Ausführungen des Insolvenzverwalters ist uneingeschränkt zuzustimmen.

Gem. Art. 103a EGInsO sind auf Verfahren, welche vor dem 01.12.2001 eröffnet wurden, die bis dahin geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.

Aufgrund des erheblichen Alters dieses Verfahrens (Eröffnung: 01.06.2001) wäre hier tatsächlich der § 8 Abs. 3 InsVV in seiner ersten Fassung vom 01.01.2000 bis 31.12.2001 anzuwenden gewesen.

Da die Kappungsgrenze i.H.v. 30 % der Regelvergütung erst mit der Änderung vom 07.10.2004 in die InsVV einzog, kann der Insolvenzverwalter für die gesamte Dauer der Vergütung eine monatliche Auslagenpauschale i.H.v. 250,00 EUR geltend machen.

Damit ergibt sich für die Auslagen ein Gesamtanspruch i.H.v. EUR.

Abzüglich der aufgrund des Beschlusses vom 02.07.2024 bereits zugebilligten Auslagenpauschale i.H.v. EUR waren demnach noch weitere EUR netto an Auslagen zugunsten des Insolvenzverwalters festzusetzen.

Gem. § 7 InsVV war darauf auch die anfallende Umsatzsteuer festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 25 IN 7/01 · SEMETEC Kunststofftechnik GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 7/01
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 100429
25 IN 7/01: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMETEC Kunststofftechnik GmbH, Brandgehaege 20, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100429), vertr. d.: Dipl.-Oec. Michael Nodurft, verstorben am 10.10.25, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Peter Knöpfel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wolfsburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 15.04.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig; Postfach 3049, 38020 Braunschweig; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:govello-1257175438670-000185579 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wolfsburg, 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 7/01 · SEMETEC Kunststofftechnik GmbH · Insolvenzgericht Wolfsburg
Insolvenzgericht
Wolfsburg
Aktenzeichen
25 IN 7/01
Wirksam am
03.03.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 100429
25 IN 7/01: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEMETEC Kunststofftechnik GmbH, Brandgehaege 20, 38444 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 100429), vertr. d.: Dipl.-Oec. Michael Nodurft, Haarskamp 7, 31234 Edemissen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 68.811,71 EUR und kann sich noch erhöhen um Steuererstattungsansprüche und Zinsen, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.484.500,00 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

02.03.2026

Amtsgericht Wolfsburg

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.