HRA 3032
Selztal Auto GmbH & Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Reichelsheimer Straße 10, 55268 Nieder-OlmGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nieder-Olm
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 19.06.2019
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Horst Faber
Sörgenloch
Selztal Auto Verwaltung GmbH
Nieder-Olm
mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Immobilien und Fahrzeuge Hanisch GmbH & Co. KG Import Export und Handel von Stahlhallen Nieder-Olm
- Immobilienverwaltung und Fahrzeuge Hanisch GmbH & Co. KG Nieder-Olm
- Immobilien und Fahrzeuge Hanisch GmbH & Co. KG Astbestsanierung, Entkernung und Abbruch Nieder-Olm
- Immobilien und Fahrzeuge Hanisch GmbH & Co. KG Astbestsanierung , Entkernung und Abbruch Nieder-Olm
- Immobilien und Fahrzeuge Hanisch GmbH & Co. KG Schadstoffsanierung, Entkernung, Garten- und Landschaftsbau Nieder-Olm
- Immobilien und Fahrzeuge Hanisch GmbH & Co. KG Nieder-Olm
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 280 IN 66/19 · Selztal Auto GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
- Insolvenzgericht
- Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 66/19
- Wirksam am
- 22.08.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRA 3032
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.06.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Für die Verhandlungen mit Übernahmeinteressenten wird ein Zuschlag von 10% gewährt.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 10 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 5 % ergibt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 08.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 280 IN 66/19 · Selztal Auto GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
- Insolvenzgericht
- Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 66/19
- Wirksam am
- 18.07.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRA 3032
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.09.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 15.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 66/19 · Selztal Auto GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
- Insolvenzgericht
- Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 66/19
- Wirksam am
- 19.04.2021
- Registerbezug
- Mainz, HRA 3032
& Co. KG, Reichelsheimer Straße 10, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRA 3032),
vertr. d.: 1. Selztal Auto Verwaltung GmbH, Reichelsheimer Straße 10, 55268
Nieder-Olm, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Jens
Reichert, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Es wird Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im
schriftlichen Verfahren entspricht, bestimmt auf
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO), und zwar:
- die Aufnahme eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn im schriftlichen Verfahren bis zum
Stichtag keine Erklärungen der Gläubiger eingehen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz,
Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 16.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 3032 HRA 3032: Selztal Auto GmbH & Co. KG, Nieder-Olm, Reichelsheimer Straße 10, 55268 Nieder-Olm. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 280 IN 66/19 · Selztal Auto GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
- Insolvenzgericht
- Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 66/19
- Wirksam am
- 03.06.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRA 3032
Straße 10, 55268 Nieder-Olm (AG Mainz, HRA 3032), vertr. d.: 1. Selztal Auto
Verwaltung GmbH, Reichelsheimer Straße 10, 55268 Nieder-Olm, (persönlich
haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Jens Reichert, (Geschäftsführer),
ist am 01.06.2019 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr, GF 192,
Jean-Pierre-Jungels-Straße 6, D 55126 Mainz, Tel.: 06131/948000, Fax: 06131/
9480050, E-Mail: info@dr-lehr.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.07.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Montag, 26.08.2019, 10:00 Uhr, Saal 208, Gebäude A,
Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Montag, 26.08.2019, 10:00 Uhr, Saal 208, Gebäude A,
Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 03.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 66/19 · Selztal Auto GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Mainz
- Insolvenzgericht
- Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 66/19
- Wirksam am
- 05.04.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRA 3032
Selztal Auto GmbH & Co. KG, Reichelsheimer Straße 10, 55268 Nieder-Olm (AG
Mainz, HRA 3032), vertr. d.: 1. Selztal Auto Verwaltung GmbH, Reichelsheimer
Straße 10, 55268 Nieder-Olm, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.:
1.1. Jens Reichert, (Geschäftsführer), ist am 04.04.2019 um 10:30 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden.
Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21
Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen
eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Lehr, GF 192,
Jean-Pierre-Jungels-Straße 6, D 55126 Mainz, Tel.: 06131/948000, Fax: 06131/
9480050, E-Mail: info@dr-lehr.com bestellt worden.
Amtsgericht Mainz, 04.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 3032 HRA 3032: Selztal Auto GmbH & Co. KG, Nieder-Olm, Reichelsheimer Straße 10, 55268 Nieder-Olm. Persönlich haftender Gesellschafter: Selztal Auto Verwaltung GmbH, Nieder-Olm (Amtsgericht Mainz HRB 47116), mit …
HRA 3032 HRA 3032: Selztal Auto GmbH & Co. KG, Nieder-Olm, Reichelsheimer Straße 10, 55268 Nieder-Olm. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Selztal Auto Verwaltung GmbH, Nieder-Olm (Amtsgericht Mainz …
HRA 3032 HRA 3032: Immobilien und Fahrzeuge Hanisch GmbH & Co. KG, Nieder-Olm, Reichelsheimer Straße 10, 55268 Nieder-Olm. Neue Firma: Selztal Auto GmbH & Co. KG.
HRA 3032 HRA 3032:Immobilien und Fahrzeuge Hanisch GmbH & Co. KG Schadstoffsanierung, Entkernung, Garten- und Landschaftsbau, Nieder-Olm, Reichelsheimer Straße 10, 55268 Nieder-Olm.Firma geändert, nun: Neue Firma: Im…
HRA 3032 Immobilien und Fahrzeuge Hanisch GmbH & Co. KG Astbestsanierung, Entkernung und Abbruch, Nieder-Olm (Reichelsheimer Straße 10, 55268 Nieder-Olm). Neue Firma: Immobilien und Fahrzeuge Hanisch GmbH & Co. KG Sc…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.