HRA 3638

Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hamm · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hertinger Straße 30 a - c, 59423 Unna

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Unna
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Letzte Eintragung
04.02.2021
Datenstand
2025-01-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

MPM Verwaltungs GmbH

Essen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Sellmann & Eimer Verwaltungs GmbH

Unna

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

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Stand 2025-09-29

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 260 IN 65/20 · Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 65/20
Wirksam am
21.04.2026
Registerbezug
Hamm, HRA 3638
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Eimer Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Regine Hüsing-Brakensiek

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 aus.

260 IN 65/20
Amtsgericht Dortmund, 17.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 260 IN 65/20 · Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 65/20
Wirksam am
21.04.2026
Registerbezug
Hamm, HRA 3638
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Eimer Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Regine Hüsing-Brakensiek

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 159.235,15 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 2-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.04.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 eingesehen werden.

260 IN 65/20
Amtsgericht Dortmund, 17.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 260 IN 65/20 · Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 65/20
Wirksam am
21.04.2026
Registerbezug
Hamm, HRA 3638
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Eimer Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Regine Hüsing-Brakensiek

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.170.036,94 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 29.210,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

260 IN 65/20
Amtsgericht Dortmund, 21.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 260 IN 65/20 · Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 65/20
Wirksam am
27.02.2025
Registerbezug
Hamm, HRA 3638
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Eimer Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Regine Hüsing-Brakensiek

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 niedergelegt.

260 IN 65/20
Amtsgericht Dortmund, 26.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 260 IN 65/20 · Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
260 IN 65/20
Wirksam am
29.07.2021
Registerbezug
Hamm, HRA 3638
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 65/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3638 eingetragenen Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Sellmann & Eimer Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Regine Hüsing-Brakensiek

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund wie folgt festgesetzt:

Vergütung --,-- EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen --,-- EUR
Zwischensumme --,-- EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von --,-- EUR --,-- EUR
Endbetrag --,-- EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.10.2020 bis zum 31.01.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens --,-- EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 84.463,15 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach --,--EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von --,-- EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt --,-- EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 55 % und damit auf den Betrag von --,-- EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.07.2021 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch --,-- EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Die Regelvergütung beträgt im vorliegenden Fall --,-- EUR. Der Pauschbetrag war hier auf 15% der Regelvergütung, sprich lediglich --,-- EUR festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.223 eingesehen werden.

260 IN 65/20
Amtsgericht Dortmund, 28.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3638 HRA 3638: Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Unna, Hertinger Straße 30 a - c, 59423 Unna. Prokura erloschen: Brakensiek, Joachim Wilhelm Heinrich, Telgte, *XX.XX.XXXX; Wendel, Peter, Datteln, *XX.XX.XX…
HRA 3638: Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Unna, Hertinger Straße 30 a - c, 59423 Unna. Prokura erloschen: Brakensiek, Joachim Wilhelm Heinrich, Telgte, *XX.XX.XXXX; Wendel, Peter, Datteln, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (260 IN 65/20) vom 01.02.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 3638 HRA 3638: Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Unna, Hertinger Straße 30 a - c, 59423 Unna. Einzelprokura: Brakensiek, Joachim Wilhelm Heinrich, Telgte, *XX.XX.XXXX; Wendel, Peter, Datteln, *XX.XX.XXXX.
HRA 3638: Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Unna, Hertinger Straße 30 a - c, 59423 Unna. Einzelprokura: Brakensiek, Joachim Wilhelm Heinrich, Telgte, *XX.XX.XXXX; Wendel, Peter, Datteln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 3638 Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Unna, Hertinger Straße 30 a - c, 59423 Unna. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2012 sowie der Zus…
Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Unna, Hertinger Straße 30 a - c, 59423 Unna. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2012 mit der Sellmann & Eimer Personal GmbH mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm, HR B 6024) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 3638 Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Unna, Käthe-Kollwitz-Ring 42, 59423 Unna. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hertinger Straße 30 a - c, 59423 Unna.
Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Unna, Käthe-Kollwitz-Ring 42, 59423 Unna. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hertinger Straße 30 a - c, 59423 Unna.
Neueintragungen
HRA 3638 Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Unna, Käthe-Kollwitz-Ring 42, 59423 Unna. (Personalüberlassung und die Personalvermittlung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft…
Sellmann & Eimer Personal GmbH & Co. KG, Unna, Käthe-Kollwitz-Ring 42, 59423 Unna. (Personalüberlassung und die Personalvermittlung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Käthe-Kollwitz-Ring 42, 59423 Unna. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Sellmann & Eimer Verwaltungs GmbH, Unna (Amtsgericht Hamm HR B 7340), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.