HRB 205932

SEJO Bau GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Braunschweig

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Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. SEJO Bau UG (haftungsbeschränkt) Braunschweig

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 123/23 a · SEJO Bau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 123/23 a
Wirksam am
07.09.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205932
274 IN 123/23 a: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist am 02.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Braunschweig, 02.09.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 274 IN 123/23 a · SEJO Bau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 123/23 a
Wirksam am
04.03.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205932
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 5 % herabgesetzt zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 52.103,87 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

1. Jedoch ist unter Gesamtwürdigung des Verfahrens noch ein Abschlag von 5% anzusetzen, da der Insolvenzverwalter in diesem Verfahren bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war. Durch die vorläufige Verwaltung ist der Insolvenzverwalter mit der Weiterführung des anschließenden Insolvenzverfahrens weniger belastet, als er es in einem Verfahren ohne vorläufige Verwaltung der Fall wäre (BGH v. 11.05.2006 - IX ZB 38/11, NZI 2013, 1014).
Es obliegt dem Insolvenzverwalter hervorzuheben, weshalb ausnahmsweise kein Abschlag in Betracht kommt. Eine Erläuterung dieses Sonderfalls, weshalb die fingierte Entlastung im vorliegenden Verfahren ausnahmsweise nicht eingetreten ist, liegt nicht vor. Der Gesetzgeber hat mit § 3 Abs.2 Buchst. a) InsVV den Abschlag auf die Regelvergütung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter als Normalfall festgeschrieben.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 73,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 21 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 25.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 274 IN 123/23 a · SEJO Bau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 123/23 a
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205932
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.06.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 51.163,70 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 02.02.2026

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Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 274 IN 123/23 a · SEJO Bau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 123/23 a
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205932
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 18.11.2025
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Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 274 IN 123/23 a · SEJO Bau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 123/23 a
Wirksam am
01.07.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205932
$T1
GeschäftsNr.: 274 IN 123/23 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 51.100,67 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 57.849,28 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 274 IN 123/23 a - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.

Amtsgericht Braunschweig, 27.06.2025

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 123/23 a · SEJO Bau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 123/23 a
Wirksam am
12.06.2024
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205932
274 IN 123/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 12.07.2024 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 12.07.2024 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 12.06.2024

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Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 274 IN 123/23 a · SEJO Bau GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 123/23 a
Wirksam am
19.09.2023
Registerbezug
Braunschweig, HRB 205932
274 IN 123/23 a: Über das Vermögen der SEJO Bau GmbH, Ludwigstraße 5B, 38106 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 205932), vertr. d.: Sefkija Islamovic, Hugo-Luther-Str. 4, 38118 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist am 11.09.2023 um 14:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Peter Steuerwald, Bruchtorwall 6, D 38100 Braunschweig, Tel.: (05 31) 2 44 80 30, Fax: (05 31) 2 44 80 80, E-Mail: psteuerwald@hausherr-steuerwald.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.11.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.12.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.11.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.12.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 13.09.2023

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205932 HRB 205932: SEJO Bau GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 B, 38106 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Muric, Mersad, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Islamovic, Sefkija, Braunsch…
HRB 205932: SEJO Bau GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 B, 38106 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Muric, Mersad, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Islamovic, Sefkija, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 205932 HRB 205932: SEJO Bau GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 B, 38106 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Nukic, Sead, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Muric, Mersad, Braunschweig, *…
HRB 205932: SEJO Bau GmbH, Braunschweig, Ludwigstraße 5 B, 38106 Braunschweig. Nicht mehr Geschäftsführer: Nukic, Sead, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Muric, Mersad, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 205932 HRB 205932: SEJO Bau UG (haftungsbeschränkt), Braunschweig, Casparistraße 8, 38100 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr di…
HRB 205932: SEJO Bau UG (haftungsbeschränkt), Braunschweig, Casparistraße 8, 38100 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Außerdem wurde der Gesellschaftsvertrag komplett neu gefasst, insbesondere in § 1 (Firma) und § 6 (Geschäftsführung, Vertretung). Neue Firma: SEJO Bau GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Ludwigstraße 5 B, 38106 Braunschweig. 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nukic, Sead, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, Vertretungsbefugnis geändert, nun einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 205932 HRB 205932: SEJO Bau UG (haftungsbeschränkt), Braunschweig, Casparistraße 8, 38100 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (= Musterprotokoll) vom 05.01.2016. Geschäftsansch…
HRB 205932: SEJO Bau UG (haftungsbeschränkt), Braunschweig, Casparistraße 8, 38100 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (= Musterprotokoll) vom 05.01.2016. Geschäftsanschrift: Casparistraße 8, 38100 Braunschweig. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Abbrucharbeiten, Hochbau, Trockenbau, Betonbau, Estricharbeiten. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Nukic, Sead, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.