HRB 1255

seiwo Technik GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Drebach

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Drebach
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-26 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

5 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. seiwo Technik GmbH Scharfenstein

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 404 IN 122/23 · seiwo Technik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
404 IN 122/23
Wirksam am
22.12.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1255
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 122/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der seiwo Technik GmbH, OT Scharfenstein August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1255
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wabst

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.12.2025 nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans mit Wirkung ab 24.12.2025, 14:00 Uhr aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 404 IN 122/23 · seiwo Technik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
404 IN 122/23
Wirksam am
10.11.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1255
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 122/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der seiwo Technik GmbH, OT Scharfenstein August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1255
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wabst

ergeht am 07.11.2025 nachfolgende Entscheidung:

Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses sowie des endgültigen Gläubigerausschusses wird für die Tätigkeit insgesamt folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19 % Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten
xxx EUR

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die Vergütung in Höhe von xxx EUR aus der von ihm verwalteten Masse an das Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.

Gründe:
Mit Beschluss vom 08.02.2023 wurde in dem Verfahren über den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt.
Mit Beschluss vom 29.06.2023 wurde ein endgültiger Gläubigerausschuss bestellt.

Unter anderen wurde Herr Daniel Schwuchow als Mitglied in den (vorläufigen) Gläubigerausschuss bestellt.

Gemäß § 73 InsO hat ein Mitglied des Gläubigerausschusses Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der ihm entstandenen, angemessenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß §§ 73 Abs. 3, 65 InsO die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden. Dabei richtet sich die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 InsVV regelmäßig nach dem Zeitaufwand.

Geltend gemacht wurde vorliegend ein Zeitaufwand von rund xxx Stunden zu je xxx € . Im Übrigen wird auf den Antrag des Gläubigerausschussmitglieds und den Akteninhalt Bezug genommen.

Zu vergüten ist der Zeitaufwand für die Teilnahme an Gläubigerausschusssitzungen, sonstigen Besprechungen des Ausschusses, evtl. Reisezeiten sowie der Zeitaufwand für die notwendigen und angemessenen Vorbereitungen. In sog. Normalverfahren ist der Mittelwert der in § 17 InsVV vorgesehenen Vergütung zwischen xxx EUR und xxx EUR pro Stunde, d. h. ein Stundensatz von xxx EUR angemessen und ausreichend. Da das vorliegende Verfahren hinsichtlich des Umfangs und der Komplexität der vom Gläubigerausschuss geprüften Sachverhalte vom Normalfall abweicht, erachtet das Gericht einen Stundensatz in Höhe von xxx EUR für dieses Gläubigerausschussmitglied als gerechtfertigt.

Damit werden xxx Stunden mit einem Stundensatz von xxx EUR, mithin mit einem Betrag von xxx EUR vergütet, § 17 Abs. 1 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.

Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 122/23 · seiwo Technik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
404 IN 122/23
Wirksam am
24.10.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1255
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 122/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der seiwo Technik GmbH, OT Scharfenstein August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1255
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wabst

wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses und des Gläubigerausschusses beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 03.11.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 122/23 · seiwo Technik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
404 IN 122/23
Wirksam am
20.10.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1255
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 122/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der seiwo Technik GmbH, OT Scharfenstein August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1255
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wabst

wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses und des Gläubigerausschusses beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 03.11.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 404 IN 122/23 · seiwo Technik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
404 IN 122/23
Wirksam am
06.10.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1255
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 122/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der seiwo Technik GmbH, OT Scharfenstein August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1255
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wabst

wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses und des Gläubigerausschusses beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 24.10.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 404 IN 122/23 · seiwo Technik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
404 IN 122/23
Wirksam am
24.06.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1255
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 122/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der seiwo Technik GmbH, OT Scharfenstein August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1255
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wabst

wurde am 23.06.2025 die Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nebst einem Zuschlag in Höhe von 270 % gemäß 3 InsVV und Auslagen nach § 8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.

Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 404 IN 122/23 · seiwo Technik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
404 IN 122/23
Wirksam am
18.06.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1255
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 122/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der seiwo Technik GmbH, OT Scharfenstein August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1255
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wabst

erlässt das Gericht folgenden

Beschluss

Der von der Schuldnerin mit Schreiben vom 20.02.2025 vorgelegte Insolvenzplan in seiner Fassung vom 20.02.2025 mit der am 17.03.2025 zu Protokoll genommenen Änderung wird

b e s t ä t i g t.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, steht den Gläubigern, der Schuldnerin und, wenn diese keine natürliche Person ist, den an der Schuldnerin beteiligten Personen die sofortige Beschwerde (nachfolgend Beschwerde) zu.

Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer

1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen
hat,

2. gegen den Plan gestimmt hat und

3. glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne
Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3
InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 404 IN 122/23 · seiwo Technik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
404 IN 122/23
Wirksam am
28.05.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1255
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 122/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der seiwo Technik GmbH, OT Scharfenstein August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1255
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wabst

wurde die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt. Die Anträge können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 13.06.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 404 IN 122/23 · seiwo Technik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
404 IN 122/23
Wirksam am
18.03.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1255
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 122/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der seiwo Technik GmbH, OT Scharfenstein August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1255
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wabst

erlässt das Gericht folgenden

Beschluss

Der von der Schuldnerin mit Schreiben vom 20.02.2025 vorgelegte Insolvenzplan in seiner Fassung vom 20.02.2025 mit der heute zu Protokoll genommenen Änderung wird

b e s t ä t i g t.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, steht den Gläubigern, der Schuldnerin und, wenn diese keine natürliche Person ist, den an der Schuldnerin beteiligten Personen die sofortige Beschwerde (nachfolgend Beschwerde) zu.

Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer

1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen
hat,

2. gegen den Plan gestimmt hat und

3. glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne
Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3
InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 404 IN 122/23 · seiwo Technik GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
404 IN 122/23
Wirksam am
27.02.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 1255
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 122/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der seiwo Technik GmbH, OT Scharfenstein August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1255
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wabst

ergeht am 27.02.2025 nachfolgende Entscheidung:

Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans vom 20.02.2025 und der Stimmrechte der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan wird bestimmt auf

Montag, den 17.03.2025, 10.00 Uhr, Sitzungssaal 3.008, Hauptgebäude-
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz.

Die Durchführung der Ladung der Beteiligten gemäß § 235 Abs. 3 InsO unter Übersendung des Plans oder einer Planzusammenfassung wird auf den Insolvenzverwalter übertragen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Hinweis:

1.
Der Insolvenzplan und die Stellungnahmen zum Plan nach § 232 InsO sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

2.
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist gemäß § 253 Abs. 2 und 3 InsO nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer

a)
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat

und

b)
gegen den Plan gestimmt hat.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1255 HRB 1255:seiwo Technik GmbH, Drebach, August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach OT Scharfenstein.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wabst, Karsten, Burkhardtsdorf OT Kemtau, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer…
HRB 1255:seiwo Technik GmbH, Drebach, August-Bebel-Straße 24 M, 09430 Drebach OT Scharfenstein.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wabst, Karsten, Burkhardtsdorf OT Kemtau, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Wabst, Jan, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 1255 seiwo Technik GmbH, Scharfenstein (August-Bebel-Straße 24 M, 09435 Drebach OT Scharfenstein). Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellsch…
seiwo Technik GmbH, Scharfenstein (August-Bebel-Straße 24 M, 09435 Drebach OT Scharfenstein). Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Planung, Konstruktion und Herstellung von Museumseinrichtungen, Werbeanlagen und Leuchtreklame; Metall- und Kunststoffverarbeitung sowie Handel mit dazugehörigen Gegenständen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Wabst, Jana, Burkhardtsdorf, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.