HRB 112159
Seilcompagnie GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-12
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-12 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 436/19 · Seilcompagnie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 436/19
- Wirksam am
- 01.10.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 112159
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Seilcompagnie GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 112159 B), Haveltal 7, 16348 Wandlitz, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Franze, Haveltal 7, 16348 Wandlitz Stolzenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Takacs, Auf der Plantage 33, 16835 Rüthnick wurde das Insolvenzverfahren gemäß § 207 InsO mangels kostendeckender Masse eingestellt.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 1.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 436/19 · Seilcompagnie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 436/19
- Wirksam am
- 08.06.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 112159
Seilcompagnie GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 112159 B), Haveltal 7, 16348 Wandlitz, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Franze, Haveltal 7, 16348 Wandlitz Stolzenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Takacs, Auf der Plantage 33, 16835 Rüthnick wird die
Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalter
Anhörung der Gläubigerversammlung, der Massegläubiger und des Verwalter zur beabsichtigten Einstellung mangels Masse
im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 31.07.2026 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist am 04.08.2026. Die Schlussrechnung des Verwalter liegt nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Das Gericht beabsichtigt, das Verfahren nach § 207 Abs. 1 Satz 1 InsO einzustellen. Die Einstellung kann durch Zahlung eines Kostenvorschusses (auf Gebühren und Auslagen) in Höhe von 5.199,04 € auf das Konto Deutsche Bank, IBAN: DE44 1207 0024 0019 1239 28 abgewendet werden.
Die Vergütung und die Auslagen des Verwalter sind festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
3 IN 436/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 05.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 3 IN 436/19 · Seilcompagnie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 436/19
- Wirksam am
- 08.06.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 112159
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seilcompagnie GmbH, Haveltal 7, 16348 Wandlitz ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 38.186,45€ nebst der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in gesetzlicher Höhe festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 5. Juni 2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 436/19 · Seilcompagnie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 436/19
- Wirksam am
- 06.05.2025
- Registerbezug
- Berlin, HRB 112159
Seilcompagnie GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 112159 B), Haveltal 7, 16348 Wandlitz, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Franze, Haveltal 7, 16348 Wandlitz Stolzenhagen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Takacs, Auf der Plantage 33, 16835 Rüthnick wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 13.06.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 436/19
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 05.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 436/19 · Seilcompagnie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 436/19
- Wirksam am
- 15.10.2020
- Registerbezug
- Berlin, HRB 112159
Seilcompagnie GmbH (Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB
112159 B), Haveltal 7, 16348 Wandlitz, eingetragener Sitz: Berlin, vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Gunter Franze, Haveltalstraße 7, 16348
Wandlitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Takacs, Auf der
Plantage 33, 16835 Rüthnick wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die
Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt
(Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu
prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 24.11.2020 bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder
ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden,
werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 436/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 112159 B HRB 112159 B: Seilcompagnie GmbH, Berlin, Haveltal 7, 16348 Wandlitz. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Forderungsprüfung 3 IN 436/19 · Seilcompagnie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 436/19
- Wirksam am
- 28.01.2020
- Registerbezug
- Berlin, HRB 112159
Insolvenzabteilung
3 IN 436/19
Über das Vermögen der
Seilcompagnie GmbH, Haveltal 7, 16348 Wandlitz, eingetragener Sitz: Berlin
vertreten durch die Geschäftsführer Gunter Franze und Andreas Takacs
(Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 112159 B)
wird auf den am 23.12.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.01.2020 um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Jörg Wenzel,
Friedrich-Ebert-Straße 63,
14469 Potsdam
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.03.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 23.03.2020 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 20.04.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche
Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung
und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur
Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.
Frankfurt (Oder), 27. Januar 2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 112159 B HRB 112159 B: Seilcompagnie GmbH, Berlin, Haveltal 7, 16348 Wandlitz. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Haveltal 7, 16348 Wandlitz; Änderung zu Nr. 1: Der Wohnort ist geändert. Geschäftsführer: …
HRB 112159 B Seilcompagnie GmbH, Berlin, Wiesenweg 4b, 16548 Glienicke. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Wiesenweg 4b, 16548 Glienicke Änderung zu Nr. 1:; hinsichtlich des Wohnortes, wie folgt:; Geschäftsf…
HRB 112159 B Seilcompagnie GmbH, Berlin, Bänschstr. 12, 10247 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Hurras, Marcel.
HRB 112159 B Seilcompagnie GmbH, Berlin(Bänschstr. 12, 10247 Berlin). Gegenstand: ferner: Das Anbringen von Werbemitteln Stamm- bzw. Grundkapital: 25.002,00 EUR Geschäftsführer:; 3. Takacs, Andreas, *XX.XX.XXXX, Rüthnick…
HRB 112159 B Seilcompagnie GmbH, Berlin(Bänschstr. 12, 10247 Berlin). Firma: Seilcompagnie GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen, Montagearbeiten und Objektbetreuung, insbesondere die Erbringu…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.